Land­rats­amt Bay­reuth infor­miert zum Gebrauch von FFP2-Masken

Corona Maske Symbolbild

Die Fil­ter­wir­kung von Schutz­mas­ken lässt mit der Tra­ge­dau­er auf­grund der zuneh­men­den Durch­feuch­tung durch die Atem­luft nach. FFP-2-Mas­ken dür­fen auf­grund des erhöh­ten Atem­wi­der­stands, bei rich­ti­gem, also dich­tem Sitz, im medi­zi­ni­schen Bereich aus arbeits­schutz­recht­li­chen Grün­den nur über einen Zeit­raum von 75 Minu­ten getra­gen wer­den, sofern es sich um einen Ein­satz mit leich­ter kör­per­li­cher Bela­stung han­delt. Mit zuneh­mend anstren­gen­de­rer Tätig­keit ist die Tra­ge­zeit ent­spre­chend kür­zer anzusetzen.

Man kann aber davon aus­ge­hen, dass, sofern eine sol­che Mas­ke nicht erkenn­bar durch­feuch­tet ist, sie bei rich­ti­gem Sitz – zu den Wan­gen hin dicht – für min­de­stens 75 Minu­ten Schutz bie­tet, es sei denn, der Trä­ger wür­de sich sehr anstren­gen oder zum Bei­spiel reden. In die­sem Fall müss­te die Mas­ke, die dann ja auch erkenn­bar feucht wür­de, häu­fi­ger gewech­selt werden.

Im Rah­men des neu­en Hygie­ne­kon­zepts im Land­rats­amt gilt für Sit­zun­gen bei Teil­neh­mern, die nur dasit­zen und nicht spre­chen, eine Tra­ge­dau­er von 90 Minuten.

Zu einer Infek­ti­ons­ge­fähr­dung kann es dann kom­men, wenn FFP-2-Mas­ken nicht völ­lig kor­rekt getra­gen werden.