Imp­fung im Hofer Land schrei­tet vor­an: Imp­fung der über 70-Jäh­ri­gen und der Lehr­kräf­te startet

Symbolbild Impfung

Seit Beginn der Imp­fun­gen Ende Dezem­ber konn­ten in Stadt und Land­kreis Hof ins­ge­samt 21.358 Dosen im zen­tra­len Impf­zen­trum oder durch mobi­le Impf­teams geimpft wer­den. 15.280 Per­so­nen davon erhiel­ten ihre Erst­imp­fun­gen (11.560 mit BioNTech, 3.620 mit Astra­Ze­ne­ca, 100 Per­so­nen mit Moder­na). 6.078 Per­so­nen haben ihre Zweit­imp­fung erhal­ten (alle BioNTech).

Das bedeu­tet: etwa 10,9 % der Bevöl­ke­rung in Stadt und Land­kreis Hof sind geimpft.

Wir als grenz­na­he Regi­on mit erhöh­ten Inzi­denz­wer­ten haben der­zeit zusätz­li­che Impf­do­sen erhal­ten. Im Impf­zen­trum Hofer Land fin­den des­halb seit ver­gan­ge­ner Woche täg­lich über 700 Imp­fun­gen statt. Sämt­li­cher gelie­fer­ter Impf­stoff ist bzw. wird im Impf­zen­trum unmit­tel­bar kom­plett verimpft.

Hin­zu kom­men die Imp­fun­gen, die im Rah­men unse­res Pilot­pro­jek­tes durch aktu­ell 12 Haus­ärz­te und ‑ärz­tin­nen im Hofer Land durch­ge­führt wur­den. Die­ses Pilot­pro­jekt soll, in Abhän­gig­keit von zur Ver­fü­gung ste­hen­dem Impf­stoff, aus­ge­wei­tet werden.

In die­ser Hin­sicht sowie auch in Bezug auf die Lie­fer­men­ge müs­sen ins­be­son­de­re die wei­te­ren Ent­wick­lun­gen hin­sicht­lich des jüng­sten Beschlus­ses der Bun­des­re­gie­rung, den Impf­stoff von Astra­Ze­ne­ca vor­erst aus­zu­set­zen, berück­sich­tigt werden.

Unter­des­sen hat der Bund die Impf­ver­ord­nung dahin­ge­hend zu ver­än­dern, dass Grenz­re­gio­nen ermäch­tigt wer­den, selbst gewis­se Anpas­sun­gen vor­zu­neh­men. Das bedeu­tet, die Impf­ver­ord­nung sieht zwar wei­ter­hin drei Grup­pen für die Rei­hen­fol­ge bei den Imp­fun­gen vor. Es gibt aber auch eini­ge Mög­lich­kei­ten, von den bis­he­ri­gen Regeln abzuweichen.

Fol­gen­den Impf-Fahr­plan haben Stadt und Land­kreis Hof festgelegt:

Im Impf­zen­trum:

Wie bis­her wer­den Ter­mi­ne dort ent­spre­chend der Prio­ri­tät auf Basis der Impf­ver­ord­nung vergeben.

  • D.h. zunächst wer­den Per­so­nen, die 80 Jah­re oder älter sind und sich für eine Imp­fung ange­mel­det haben geimpft. Wir gehen davon aus, dass bis Ende der Woche alle Per­so­nen die­ser Grup­pe ein Impf­an­ge­bot erhal­ten haben.
  • Des­halb kann nach jet­zi­gem Stand im Lauf der näch­sten Woche mit der Grup­pe der über 70-jäh­ri­gen begon­nen werden.

Die­se bit­ten wir, sich vor­zugs­wei­se online über die Inter­net­sei­te www​.imp​fung​-hofer​land​.de/​v​o​r​a​n​m​e​l​d​ung oder tele­fo­nisch unter 09281/57–777 (täg­lich von 8:00 bis 17:00 Uhr) anzumelden.

Bei den Hausärzten:

Sofern und sobald mehr Impf­stoff zu Ver­fü­gung steht, wer­den Haus­ärz­te ver­stärkt ein­ge­bun­den. Impf­stoff, der unter Voll­aus­la­stung des Impf­zen­trums nicht ver­impft wer­den kann, geht zu glei­chen Tei­len in die am Pilot­pro­jekt teil­neh­men­den Arztpraxen.

Für die Imp­fung in den Pra­xen sind die Prio­ri­täts­vor­ga­ben der Impf­ver­ord­nung die Leit­li­nie mit fol­gen­der Maßgabe:

Die Haus­ärz­te kön­nen auf­grund der guten Kennt­nis­se der Pati­en­ten die­sen indi­vi­du­ell betreu­en. Dies ist ins­be­son­de­re bei der Imp­fung von chro­nisch Kran­ken und Pati­en­ten mit Vor­er­kran­kun­gen von Bedeu­tung. Die Haus­ärz­te haben inso­weit erwei­ter­te Handlungsmöglichkeiten.

In einem spä­te­ren Schritt sol­len auch Betriebs­ärz­te mit impfen.

Schule/​Kinderbetreuung:

Erzie­he­rin­nen und Erzie­her sowie Leh­re­rin­nen und Leh­rer von Grund‑, För­der- und Son­der­schu­len konn­ten bzw. wer­den auf Basis der bis­her gel­ten­den Impf­ver­ord­nung bereits geimpft.

Stadt und Land­kreis Hof haben dar­über hin­aus in Abspra­che mit dem Gesund­heits­amt ent­schie­den, die Mög­lich­kei­ten der ver­än­der­ten Impf­ver­or­dung zu nut­zen, sodass nun auch Leh­rer­kräf­te der Abschluss­klas­sen, die jetzt im Ein­satz sind sowie Mit­ar­bei­ter von Ganz­ta­ges­be­treu­un­gen der Schu­len, die der­zeit geöff­net sind, geimpft wer­den können.