Deutsch­land setzt Imp­fung mit Astra­Ze­ne­ca aus – ver­ein­bar­te Impf­ter­mi­ne im Impf­zen­trum Hofer Land kön­nen mit ande­rem Impf­stoff stattfinden

Symbolbild Corona Mundschutz

Die Bun­des­re­gie­rung hat auf Emp­feh­lung des Paul-Ehr­lich-Insti­tuts heu­te den Impf­stoff des Her­stel­lers Astra­Ze­ne­ca vor­über­ge­hend aus­ge­setzt. Dies betrifft sowohl Erst- als auch Folgeimpfungen.

Das Zen­tra­le Impf­zen­trum Hofer Land ver­ein­bart Impf­ter­mi­ne immer dann, wenn aus­rei­chend Impf­stoff zur Ver­fü­gung steht, wes­halb eine sehr kur­ze Vor­lauf­frist besteht.

Das bedeu­tet: für die näch­sten Tage wur­den 82 Ter­mi­ne mit dem Impf­stoff von Astra­Ze­ne­ca ver­ein­bart. Die­se Ter­mi­ne kön­nen auf­recht erhal­ten wer­den und die ein­be­stell­ten Per­so­nen mit einem ande­ren Impf­stoff ver­sorgt wer­den. Dabei han­delt es sich um Impf­stoff, den wir mit der mor­gi­gen Lie­fe­rung erwarten.

Dar­über hin­aus wird es vor­läu­fig kei­ne neu­en Ter­min­ver­ga­ben für Astra­Ze­ne­ca geben.

Der für die Haus­ärz­te im Rah­men des Pilot­pro­jek­tes zur Ver­fü­gung gestellt Impf­stoff von Astra­Ze­ne­ca wir eben­falls zunächst aus­ge­setzt. Die näch­sten Schrit­te hän­gen von der Ent­schei­dung der Euro­päi­schen Arz­nei­mit­tel Agen­tur (EMA) und des Paul-Ehr­lich-Insti­tuts ab.

Das Paul-Ehr­lich-Insti­tut weist unter­des­sen dar­auf hin, dass Per­so­nen, die den COVID-19-Impf­stoff Astra­Ze­ne­ca erhal­ten haben und sich mehr als vier Tage nach der Imp­fung zuneh­mend unwohl füh­len, z.B. mit star­ken und anhal­ten­den Kopf­schmer­zen oder punkt­för­mi­gen Haut­blu­tun­gen, sich unver­züg­lich in ärzt­li­che Behand­lung bege­ben sollen.