Stadt Coburg drei Tage unter Inzi­denz­wert 50: Neue Rege­lun­gen ab Mon­tag, den 15.03.2021

In der Stadt Coburg sind die Inzi­denz­wer­te am Frei­tag zum drit­ten Mal unter 50 gefal­len. Damit kön­nen ab Mon­tag die Rege­lun­gen gemäß der 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung gelockert wer­den. „Ich freue mich sehr, dass die Dis­zi­plin der Cobur­ger trotz der lan­gen, schwe­ren Zeit so gut ist, dass die Infek­ti­ons­zah­len in der Stadt sin­ken. Dafür dan­ke ich allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern“, sag­te Coburg Ober­bür­ger­mei­ster Domi­nik Sau­er­teig dazu. „Aller­dings bit­te ich wei­ter­hin alle um Vor­sicht, damit wir nicht in die näch­ste Wel­le rutschen.“

Geschäf­te dür­fen ab Mon­tag wie­der nor­mal öff­nen. Es muss nicht vor­her ange­ru­fen oder auf der Web­site ein Ter­min aus­ge­macht wer­den. Aller­dings müs­sen die Händ­ler wei­ter­hin sicher­stel­len, dass ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern zwi­schen den Kun­den ein­ge­hal­ten wer­den kann. Außer­dem muss sicher­ge­stellt wer­den, dass die Zahl der gleich­zei­tig im Laden­ge­schäft anwe­sen­den Kun­den nicht höher ist als ein Kun­de je 10 m², wenn das Geschäft unter 800 m² Ver­kaufs­flä­che hat, und ein Kun­de je 20 m², wenn das Geschäft mehr als 800 m² Ver­kaufs­flä­che besitzt.

Für Schu­len gel­ten in der Stadt Coburg die glei­chen Regeln wie im Land­kreis. Die­se wer­den für eine Woche fest­ge­legt. Für die Woche vom 15. bis 21. März gilt:

- In den Grund­schul­klas­sen fin­det Prä­senz­un­ter­richt statt.

- An allen übri­gen Schul­ar­ten und Jahr­gangs­stu­fen fin­det Prä­senz­un­ter­richt, soweit dabei der Min­dest­ab­stand von 1,5 m durch­ge­hend und zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann, oder Wech­sel­un­ter­richt statt.

- Die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen kön­nen im Regel­be­trieb öffnen.

Kon­takt­frei­er Sport ist nun in Grup­pen von bis zu l0 Per­so­nen oder unter frei­em Him­mel in Grup­pen von bis zu 20 Kin­dern unter l4 Jah­ren erlaubt. Der Betrieb und die Nut­zung von Sport­plät­zen, Fit­ness­stu­di­os, Tanz­schu­len und ande­ren Sport­stät­ten ist nur unter frei­em Him­mel erlaubt.