Ist der FW-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de im Kreis­tag Bay­reuth ein Qua­ran­tä­ne­bre­cher? Hans Hüm­mer weist Vor­wurf ent­schie­den zurück

Hans Hümmer (Archivbild)
Hans Hümmer (Archivbild)

Das Land­rats­amt Bay­reuth hat dar­aus inzwi­schen den „Fall Hans Hüm­mer“ gemacht und teilt mit einer Pres­se­er­klä­rung dazu Fol­gen­des mit:

Es ist rich­tig, dass Herr Hüm­mer als Teil­neh­mer der Sit­zun­gen des Älte­sten-und Kreis­aus­schus­ses im Land­rats­amt Bay­reuth am Mon­tag, den 01. März 2021, zunächst von der Kon­tak­ter­mitt­lung wegen Ein­wän­den des Betrof­fe­nen (regel­mä­ßi­ges Wech­seln der Mas­ke) am 03. März 2021 als Kon­takt­per­son (KP) 2 ein­ge­stuft wur­de; dies wur­de ihm am sel­ben Tag per E‑Mail zuge­stellt. Die­se Ent­schei­dung wur­de bereits am Fol­ge­tag nach einer Neu­be­wer­tung der Umstän­de des Ein­zel­falls tele­fo­nisch kor­ri­giert – hier wur­de Herr Hüm­mer als Kon­takt­per­son 1 eingestuft. […]
[…] Nach Hin­wei­sen aus der Bevöl­ke­rung wegen Ver­stö­ßen gegen die Qua­ran­tä­ne-Regeln wur­de Herrn Hüm­mer eine aus­führ­li­che Erklä­rung und die schrift­li­che Ein­stu­fung als KP1-Per­son am 10. März 2021 per Mail übermittelt. […]
[…] War­um sich Herr Hüm­mer als Per­son des öffent­li­chen Lebens nicht den Rege­lun­gen unter­wirft, die für alle gel­ten, erschließt sich nicht. […]

Hüm­mer weist Dar­stel­lung des Land­rats­amts ent­schie­den zurück. Die besag­te Mail vom 10. März, in der er als KP1-Per­son ein­ge­stuft wor­den sein soll, habe er nie bekommen.

Hüm­mer hat den gesam­ten Ablauf sekun­den­ge­nau doku­men­tiert und schil­dert die­sen wie folgt gegen­über unse­rer Redaktion:

Chro­no­lo­gie der Gesprä­che wegen Qua­ran­tä­ne, infol­ge einer nicht not­wen­di­gen Älte­sten­aus­schuss­sit­zung am 01.03.2021

Mitt­woch 04.03.2021

Bür­ger­mei­ster Stern aus Holl­feld ruft an, und sagt er hat gehört, dass der gesam­te Älte­sten­aus­schuss und der Kreis­auss­schuss nach sei­nen Infor­ma­tio­nen in Qua­ran­tä­ne muss, da ein Sit­zungs­teil­neh­mer Coro­na posi­tiv ist.

Vor­sichts­hal­ber habe ich die Mit­tags­pau­se ange­tre­ten und bin nach Hause.

Spä­ter habe ich regi­striert, dass mehr­mals Land­rats­te­le­fon­num­mern auf mei­nem Dis­play erschie­nen sind.

Mitt­woch 03.03.21

Um 14.29 rufe ich im Land­rats­amt Bay­reuth an und erkun­di­ge mich nach dem Grund der Anru­fe. Frau Lowack teilt mir mit, dass ich 14 Tage in Qua­ran­tä­ne muss. Ich infor­mie­re Frau Lowack, dass ich kei­nen Grund für eine Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nung sehe, da ich fünf­mal die FFP 2 Mas­ken gewech­selt habe. Da ich wei­ter genü­gend Abstand zu ande­ren Teil­neh­mern hat­te, sehe ich die­se Anord­nung als unbe­grün­det. Sie sagt, sie müss­te erst Rück­spra­che neh­men. Dau­er 10 min. 0 sec. (Han­dy)

Mitt­woch, 03.03.21

Frau Lowack ruft um 14.47 zurück und teilt mir mit, nach Rück­spra­che mit einer Ärz­tin ist durch den Mas­ken­wech­sel nur Kon­takt­per­son 2 zu begrün­den und Qua­ran­tä­ne des­halb auf­ge­ho­ben. (Fest­netz)

Don­ners­tag, 04.03.21

Ca. 12.45 ruft auf mei­ner häus­li­chen Ruf-Nr. 09246/1432 eine Frau Dr. Geb­hardt an, die aus­führt, dass sie Ärz­tin am Gesund­heits­amt Bay­reuth ist und ihr ange­ord­net wur­de, dass sie im Auf­trag, noch dazu in ihrer Frei­zeit, mich anru­fen muss und mir mit­tei­len soll­te, dass sie ihre medi­zi­ni­sche Beur­tei­lung vom Vor­tag auf­he­ben soll und mich damit in Qua­ran­tä­ne durch Zuord­nung Kon­takt­per­son 1 ver­set­zen muss. Dies habe ich nicht akzep­tiert, da ich eine sol­che Qua­ran­tä­ne wegen des abso­lut vor­schrifts­mä­ßi­gen Ver­hal­tens mei­ner­seits nicht akzep­tie­re. Ich habe Frau Dr. Geb­hardt gesagt, dass ich die­sen Anruf nie­mals bestrei­ten wer­de, jedoch die Anord­nung nur durch den tat­säch­li­chen Ver­an­las­ser ent­ge­gen­neh­men wer­de, da ich die­se plötz­li­che Kehrt­wen­de für poli­tisch moti­viert halte.

Don­ners­tag, 04.03.2021

Nach­dem mich kurz nach dem Anruf von Frau Geb­hardt mehr­mals die Nr. 0921 728 230 ange­ru­fen hat, ich jedoch nicht ent­ge­gen­neh­men konn­te, habe ich um 15.05 Uhr zurück­ge­ru­fen und da nie­mand ent­ge­gen­ge­nom­men hat­te, habe ich den Anruf­be­ant­wor­ter in 58 sec. bespro­chen und aus­ge­führt, dass ich durch die­se Nr. mehr­mals ange­ru­fen wur­de und wegen mei­ner Höf­lich­keit nun zurück­ge­ru­fen habe. Der Anru­fer war mir zu die­sem Zeit­punkt nicht bekannt.

Frei­tag, 05.03.21

Um 13.41 Uhr ruft Herr Scherl, der zur­zeit täti­ge Lei­ter des Gesund­heits­am­tes an. Da ich gera­de in einem ande­ren Gespräch war, bin ich jedoch kurz hin­ge­gan­gen und habe Herrn Scherl mit­ge­teilt, dass ich wegen eines ande­ren Tele­fon­ge­sprä­ches gleich zurück­ru­fen wer­de. Dau­er 9 sec.

Um 13.45 habe ich dann zurück­ge­ru­fen und die Rechts­kon­for­mi­tät mei­nes Han­delns begrün­det. Nach einer Gesprächs­dau­er von 52 Minu­ten und 24 Sekun­den, in der wir vie­le Aspek­te der Pan­de­mie dis­ku­tier­ten, u. a. dass ich auf­grund mei­ner Berufs­stel­lung mich nahe­zu täg­lich durch einen Arzt testen las­se, hat Herr Scherl mir abschlie­ßend mit­ge­teilt, „dann belas­se ich Sie als Kon­takt­per­son 2“.

Diens­tag, 09.03.2021

Um 9.38 habe ich Herrn Scherl eine Mail mit 8 nega­ti­ven Test­be­rich­ten und mei­ner versch. gewech­sel­ten Mas­ken zukom­men las­sen. Die Mail ist als Anla­ge beigefügt.

Um 17.39 habe ich dann mit Herrn Scherl noch­mals 23 Minu­ten und 49 Sekun­den tele­fo­niert um nach­zu­fra­gen, ob mei­ne Mail ange­kom­men ist. Auch hier war von einer Neu­ein­stu­fung in Kon­takt­per­son 1 kei­ner­lei Rede.

Don­ners­tag 11.03.2021

Gegen 11.35 ruft Herr Brand vom Nord­baye­ri­schen Kurier bei der Rück­fahrt von einem Außen­ter­min, den ich im Auf­trag der Jura­grup­pe absol­vier­te an und fragt bei mir an ob ich ein Qua­ran­tä­nen­bre­cher wäre. Dem habe ich vehe­ment wider­spro­chen. Als ein­ge­stuf­te Kon­takt­per­son 2 kann defi­ni­tiv nicht von der Arbeit fern­blei­ben, außer ich wür­de Urlaub machen. Wür­de ich ohne Anga­ben von Grün­den mei­nen über­tra­ge­nen Auf­ga­ben nicht nach­kom­men, ist dies ein frist­lo­ser Kündigungsgrund.

Viel­leicht ist dies im Land­rats­amt mög­lich, bei der Jura­grup­pe nicht.

Um 15.05 ruft Herr Brand wie­der an und sagt ich hät­te eine schrift­li­che Anord­nung erhal­ten. Dies wei­se ich auf das schärf­ste zurück. Soll­te even­tu­ell ein Orga­ni­sa­ti­ons­cha­os im Land­rats­amt vor­herr­schen, will ich nicht der Prü­gel­kna­be hier­für sein.

Das Aller­wich­tig­ste soll­te jedoch der Tat­be­stand sein, dass ich defi­ni­tiv kei­ne aktu­el­le Infi­zie­rung auf­wei­se. Lang­sam muss man fra­gen, ob man noch in einen Rechts­staat lebt.

Wenn man sich täg­lich durch Ärz­te testen lässt, weil man Ver­ant­wor­tung für Mit­ar­bei­ter und für einen rela­tiv gro­ßen Ver­sor­gungs­be­reich trägt und das Pro­dukt, das Über­le­bens­mit­tel Nr. 1 ist. Ich möch­te schon wis­sen, ob das Kran­ken­haus Peg­nitz oder das Impf­zen­trum in Peg­nitz funk­ti­ons­fä­hig sein könn­te, wenn die Trink­was­ser­ver­sor­gung aus­fal­len wür­de. Anschei­nend herrscht nicht nur in der Bevöl­ke­rung, son­dern auch in man­chen Amt­stu­ben die Mei­nung vor, dass Was­ser kommt ja aus dem Hahn.

Zusätz­lich zu die­sem Bericht ver­mer­ke ich für mich, dass über mei­nen Zustand „Kon­takt­per­son 2“ auch Herr Dani­el Frieß und Herr Roman Böhm infor­miert gewe­sen waren.

In einem län­ge­ren Tele­fon­ge­spräch mit Herrn Böhm habe ich wei­ter the­ma­ti­siert und ihn um Rechts­be­ur­tei­lung gebe­ten habe, da ich klar beur­tei­le, dass die durch­ge­führ­te Älte­sten­aus­schuss­sit­zung für mich ein kla­rer Ver­stoß gegen die gel­ten­den Infek­ti­ons­schutz­vor­ga­ben der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung ist.

Es dür­fen Sit­zun­gen nur zu unab­ding­bar not­wen­di­gen Ent­schei­dun­gen gehal­ten wer­den. Frak­ti­ons­sit­zun­gen eben auch nur zur Vor­be­rei­tung von solch unab­ding­bar not­wen­di­gen Sitzungen.

Ich sehe mit dem Abhal­ten die­ser losen Zusam­men­kunft, in dem kei­ner­lei Behand­lung von Sach­the­men gewünscht war, son­dern dass Tref­fen fand nur statt, um atmo­sphä­ri­sche Stö­run­gen von Kreis­rä­ten unter­ein­an­der bespre­chen zu kön­nen, eine grob fahr­läs­sig in Kauf genom­me­nen mög­li­che schwe­re Erkran­kung meinerseits.

Dass aus Zeit- oder Orga­ni­sa­ti­ons­grün­den ein Test nicht durch­ge­führt wur­de, obwohl zig-Tau­sen­de Tests in der Tief­ga­ra­ge des Land­rats­am­tes lagern, unter­mau­ert mei­ne Annahme.

Ich war jeden­falls am Sit­zungs­tag 01.03.2021 um 10.00 Uhr nega­tiv getestet.

Herr Böhm sag­te, über die­ses The­ma möch­te er adhoc kei­ne Rechts­mei­nung abgeben.

Auch ihm habe ich mit­ge­teilt, dass ich nur Kon­takt­per­son 2 bin.

Hans Hüm­mer