Tipps & Tricks: Rund­funk­bei­trag – Darf man bald auch in bar bezahlen?

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Immer wie­der mel­den sich ver­är­ger­te Bei­trags­zah­ler bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Sie kri­ti­sie­ren, dass der Rund­funk­bei­trag nicht bar bezahlt wer­den kann. In die­ser Ange­le­gen­heit klag­ten zwei Bei­trags­pflich­ti­ge bis zum Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt, das schließ­lich den Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH) anrief. „Der EuGH urteil­te, dass der Staat sei­ne Behör­den dazu ver­pflich­ten kann, Bar­geld­zah­lun­gen anzu­neh­men“, sagt Esther Jon­tof­sohn-Birn­baum von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Aller­dings lie­ge es auch im öffent­li­chen Inter­es­se, dass Zah­lun­gen an amt­li­che Stel­len nicht selbst zu hohe Ver­wal­tungs­ko­sten her­vor­rie­fen. Und das könn­te dem EuGH zufol­ge wie­der­um eine Beschrän­kung der Bar­zah­lun­gen rechtfertigen.

„Der Euro­päi­sche Gerichts­hof legt sich nicht fest“, so die Ver­brau­cher­schüt­ze­rin. „Der Fall geht jetzt zurück ans Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt, das nun kon­kret ent­schei­den muss, ob die Klä­ger künf­tig bar bezah­len dür­fen.“ Bis zu die­ser Ent­schei­dung ändert sich vor­erst nichts. Der Bei­trag ist wei­ter­hin bar­geld­los per Über­wei­sung oder per Bank­ein­zug zu ent­rich­ten. Bei Fra­gen zum Rund­funk­bei­trag bie­tet die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern Rat und Unter­stüt­zung an. Die Bera­tung ist kosten­frei und erfolgt der­zeit aus­schließ­lich online. Auf der Home­page kann für Anfra­gen ein Online-For­mu­lar genutzt werden.