Stadt Bay­reuth plant neu­es Wohn­ge­biet in Oberkonnersreuth

Plan­un­ter­la­gen für „Wohn­ge­biet an der Hohl­mühl­lei­te“ kön­nen ab 15. März auch online ein­ge­se­hen werden

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt ab Mon­tag, 15. März, der Ent­wurf der Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rung sowie der Ent­wurf des Bebau­ungs­plans für ein Wohn­ge­biet an der Hohl­mühl­lei­te aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis ein­schließ­lich 19. April im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13 (9. OG), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Sie sind zudem wäh­rend der Aus­le­gungs­frist auf der Inter­net­sei­te der Stadt Bay­reuth unter www​.bay​reuth​.de (Rat­haus, Bür­ger­ser­vice > Pla­nen, Bau­en) online abrufbar.

Das frag­li­che Are­al liegt zwi­schen der Für­set­zer Stra­ße im Osten und der Tap­pert-Aue im Westen. Ober­kon­ners­reuth erfährt durch das geplan­te Wohn­ge­biet eine nach­hal­ti­ge städ­te­bau­li­che Ent­wick­lung, die sich in die vor­han­de­ne Sied­lungs- und Land­schafts­struk­tur ein­fügt und den Stadt­teil maß­voll Rich­tung Süden abrun­det. Mit dem geplan­ten Ange­bot an Wohn­raum auf städ­ti­schem Grund soll dem Bedarf an viel­fäl­ti­gen Wohn­for­men und der wei­ter­hin gro­ßen Nach­fra­ge an attrak­ti­vem Bau­land Rech­nung getra­gen werden.

Ein beson­de­rer Fokus lag bei der Ent­wurfs­er­stel­lung auf einer land­schaft­lich ange­pass­ten und umwelt­scho­nen­den Pla­nung in Ver­bin­dung mit pri­va­ten und öffent­li­chen Grün­flä­chen. Vor­ge­se­hen ist eine aufs not­wen­dig­ste Maß redu­zier­te Ver­sie­ge­lung in Kom­bi­na­ti­on mit begrün­ten Flach­dä­chern und eine natur­schutz­fach­lich hoch­wer­ti­ge Aus­gleichs­flä­che. Das Gebiet ist ver­kehrs­tech­nisch an die Für­set­zer Stra­ße ange­bun­den. Durch den geplan­ten Anschluss an das Fuß- und Rad­we­ge­netz kön­nen Nah­ver­sor­gungs­ge­bie­te gut erreicht werden.

Um das neue Wohn­ge­biet zu ermög­li­chen, hat der Stadt­rat die Ver­wal­tung in sei­ner Sit­zung Ende Janu­ar mit den wei­te­ren pla­nungs­recht­li­chen Schrit­ten beauftragt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Ger­ne kön­nen Fra­gen tele­fo­nisch oder per E‑Mail gestellt wer­den. Wenn eine per­sön­li­che Ein­sicht­nah­me und Erör­te­rung der Pla­nung im Rat­haus gewünscht wird, wird um eine Ter­min­ver­ein­ba­rung unter der Tele­fon­num­mer 0921 25–1660 gebe­ten. Mitarbeiter/​innen des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen für Aus­künf­te grund­sätz­lich von Mon­tag bis Frei­tag von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nach­mit­tag ger­ne zur Verfügung.