Land­rats­amt Forch­heim infor­miert: Testung von Kin­der­gar­ten­kin­dern als Kon­takt­per­son der Kate­go­rie 1

Ver­ein­zel­te Coro­na-Fäl­le in Kin­der­gar­ten­ein­rich­tun­gen haben bei man­chen Eltern Fra­gen aufgeworfen.

Ablauf Ermitt­lung Kontaktpersonen

Sobald ein COVID 19- Fall bekannt wird, ermit­telt das zustän­di­ge Gesund­heits­amt alle Kon­takt­per­so­nen und stuft die­se nach den gel­ten­den Richt­li­ni­en als Kon­takt­per­so­nen der Kate­go­rie 1 (KP1 – enger Kon­takt) oder der Kate­go­rie 2 (KP2-wei­te­rer Kon­takt) ein. Dabei wird vor allem auch das Infek­ti­ons­um­feld auf die mög­li­che Aero­sol­über­tra­gung hin­be­ur­teilt (z.B. Räum­lich­keit, Dau­er des Auf­ent­halts, Per­so­nen­dich­te, Lüf­tungs­ver­hält­nis­se, Aktivitäten).
Ziel ist es, Infek­ti­ons­ket­ten zu unter­bre­chen und Aus­brü­che ein­zu­däm­men. Des­halb wer­den alle Kon­takt­per­so­nen zeit­nah ermit­telt. KP1-Per­so­nen wer­den vom Gesund­heits­amt unmit­tel­bar in Qua­ran­tä­ne geschickt, um eine wei­te­re Über­tra­gun­gen zu verhindern.

Ende der Quarantäne

Bei Kon­takt­per­so­nen der Kate­go­rie 1 endet die häus­li­che Qua­ran­tä­ne, wenn der enge Kon­takt zu einem bestä­tig­ten COVID-19-Fall min­de­stens 14 Tage zurück­liegt, wäh­rend der Iso­la­ti­on kei­ne für COVID-19 typi­schen Krank­heits­zei­chen auf­ge­tre­ten sind und eine frü­he­stens 14 Tage nach dem letz­ten engen Kon­takt durch­ge­führ­te Testung (PCR-Test oder Anti­gen­test, durch­ge­führt durch medi­zi­ni­sche Fach­kräf­te oder ver­gleich­ba­re, hier­für geschul­te Per­so­nen) ein nega­ti­ves Ergeb­nis zeigt, mit dem Vor­lie­gen des nega­ti­ven Testergebnisses.

Testung wäh­rend der Quarantäne

Eine Testung ist damit gesetz­lich nur am Ende der Qua­ran­tä­ne vorgeschrieben.

Alle betrof­fe­nen Fami­li­en wer­den ein­dring­lich dar­über auf­ge­klärt, dass beim Auf­tre­ten von auch nur leich­ten Sym­pto­men in der Qua­ran­tä­ne­zeit eine Kon­takt­auf­nah­me zum Gesund­heits­amt zur Abstrich­pla­nung erfol­gen muss.

Aus Sicht des Gesund­heits­am­tes war das Vor­ge­hen so aus­rei­chend sicher, daher wur­de bis­her auf die zwi­schen­zeit­li­che Testung asym­pto­ma­ti­scher Kin­der ver­zich­tet. Eine frei­wil­li­ge Testung mit­tels PCR oder Schnell­test des Kin­des beim Haus­arzt oder Kin­der­arzt war und ist jedoch immer möglich.

Da eini­ge Eltern besorgt sind und wis­sen wol­len, ob sich ihr Kind ange­steckt hat, hat das Land­rats­amt Forch­heim beschlos­sen, dass in Zukunft zusätz­lich eine regu­lä­re Testung an Tag 5–7 wäh­rend der Qua­ran­tä­ne durch das Gesund­heits­amt wie­der auf­ge­nom­men wird. Tag 5 bis 7 wird gewählt, weil an die­sen Tagen am wahr­schein­lich­sten fest­ge­stellt wer­den kann, ob sich das Kind infi­ziert hat.

„Mit die­sem zusätz­li­chen frei­wil­li­gem Ange­bot wol­len wir die betrof­fe­nen Eltern und Fami­li­en unter­stüt­zen. Ich appel­lie­re auch, die­ses Ange­bot wahr­zu­neh­men“, so Land­rat Dr. Her­mann Ulm.