Stadt Bay­reuth: Der Mikro­zen­sus 2021 ist gestartet

Interviewer/​innen des Lan­des­amts für Sta­ti­stik in Fürth bit­ten um Auskunft

Der Mikro­zen­sus ist die größ­te amt­li­che Haus­halts­be­fra­gung in Deutsch­land. Seit mehr als 60 Jah­ren wird in Bay­ern sowie im gesam­ten Bun­des­ge­biet jähr­lich etwa ein Pro­zent der Bevöl­ke­rung befragt. Nach Anga­ben des Baye­ri­schen Lan­des­am­tes für Sta­ti­stik in Fürth betrifft dies in Bay­ern rund 60.000 Haus­hal­te. Sie wer­den im Ver­lauf des Jah­res von spe­zi­ell für die­se Erhe­bung geschul­ten Interviewer/​innen zu ihrer wirt­schaft­li­chen und sozia­len Lage befragt. Für den über­wie­gen­den Teil der Fra­gen besteht nach dem Mikro­zen­sus­ge­setz Auskunftspflicht.

Beim Mikro­zen­sus han­delt es sich eine gesetz­lich ange­ord­ne­te Haus­halts­be­fra­gung, für die seit 1957 jähr­lich ein Pro­zent der Bevöl­ke­rung zu The­men wie Fami­lie, Lebens­part­ner­schaft, Lebens­si­tua­ti­on, Beruf und Aus­bil­dung befragt wird. Für einen Teil der aus­kunfts­pflich­ti­gen Haus­hal­te kommt ein jähr­lich wech­seln­der The­men­be­reich hin­zu, der in die­sem Jahr Fra­gen zur Gesund­heit beinhaltet.

Die durch den Mikro­zen­sus gewon­nen Infor­ma­tio­nen sind Grund­la­ge für zahl­rei­che gesetz­li­che und poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen und des­halb für alle Bürger/​innen des Lan­des von gro­ßer Bedeu­tung. So ent­schei­den die erho­be­nen Daten zum Bei­spiel mit dar­über, wie­viel Geld Deutsch­land aus den Struk­tur- und Inve­sti­ti­ons­fonds der Euro­päi­schen Uni­on erhält.

Auf­grund stei­gen­der Anfor­de­run­gen, etwa im Bereich der Arbeits­markt- und Armuts­be­richt­erstat­tung, wur­de der Mikro­zen­sus für die Jah­re ab 2020 über­ar­bei­tet. Neben der bereits seit 1968 in den Mikro­zen­sus inte­grier­ten Arbeits­kräf­teer­he­bung der Euro­päi­schen Uni­on sind seit 2020 auch die bis­her sepa­rat durch­ge­führ­te euro­päi­sche Gemein­schafts­sta­ti­stik über Ein­kom­men und Lebens­be­din­gun­gen sowie ab die­sem Jahr die Befra­gung zu Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gie Teil des neu­en Mikro­zen­sus. Um die Befrag­ten trotz die­ser Erwei­te­run­gen zu ent­la­sten, wird die Stich­pro­be seit 2020 in Unter­stich­pro­ben geteilt, auf wel­che die ver­schie­de­nen Erhe­bungs­tei­le ver­teilt werden.

Die Befra­gun­gen zum Mikro­zen­sus fin­den ganz­jäh­rig von Janu­ar bis Dezem­ber statt. In Bay­ern sind in die­sem Jahr rund 60 000 Haus­hal­te zu befra­gen. Dabei bestimmt ein mathe­ma­ti­sches Zufalls­ver­fah­ren, wer für die Teil­nah­me am Mikro­zen­sus aus­ge­wählt wird. Die Befra­gun­gen wer­den in vie­len Fäl­len als tele­fo­ni­sches Inter­view mit den Haus­hal­ten durch­ge­führt. Dafür enga­gie­ren sich in Bay­ern zahl­rei­che ehren­amt­lich täti­ge Interviewer/​innen im Auf­trag des Baye­ri­schen Lan­des­amts für Sta­ti­stik. Haus­hal­te, die kein tele­fo­ni­sches Inter­view wün­schen, haben die Mög­lich­keit, ihre Anga­ben im Rah­men einer Online-Befra­gung oder auf einem Papier­fra­ge­bo­gen per Post zu übermitteln.

Ziel des Mikro­zen­sus ist es, für Poli­tik, Wis­sen­schaft, Medi­en und die Öffent­lich­keit ein zuver­läs­si­ges Bild der Lebens­ver­hält­nis­se aller Grup­pen der Gesell­schaft zu zeich­nen. Um die gewon­ne­nen Ergeb­nis­se reprä­sen­ta­tiv auf die Gesamt­be­völ­ke­rung über­tra­gen zu kön­nen, ist es wich­tig, dass jeder der aus­ge­wähl­ten Haus­hal­te an der Befra­gung teil­nimmt. Aus die­sem Grund besteht für die mei­sten Fra­gen des Mikro­zen­sus eine gesetz­lich fest­ge­leg­te Aus­kunfts­pflicht. Sie gilt sowohl für die Erst­be­fra­gung der Haus­hal­te als auch für die drei Fol­ge­be­fra­gun­gen inner­halb von bis zu vier Jah­ren. Durch die Wie­der­ho­lungs­be­fra­gun­gen kön­nen Ver­än­de­run­gen im Zeit­ver­lauf nach­voll­zo­gen und eine hohe Ergeb­nis­qua­li­tät erreicht wer­den. Daten­schutz und Geheim­hal­tung sind, wie bei allen Erhe­bun­gen der amt­li­chen Sta­ti­stik, umfas­send gewähr­lei­stet. Auch die Interviewer/​innen sind zur strik­ten Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet. Sie kün­di­gen das geplan­te Tele­fon­in­ter­view bei den Haus­hal­ten stets zuvor schrift­lich an.

Das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Sta­ti­stik in Fürth bit­tet alle Haus­hal­te, die im Lau­fe des Jah­res 2021 eine Ankün­di­gung zur Mikro­zen­sus­be­fra­gung erhal­ten, die Arbeit der Interviewer/​innen zu unterstützen.