Stadt Bay­reuth ver­öf­fent­licht nur noch Zah­len des RKI

Symbolbild Corona

Auf­grund der 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung, die am 8. März in Kraft getre­ten ist, ver­öf­fent­licht die Stadt Bay­reuth auf ihrer Inter­net­sei­te unter www​.bay​reuth​.de ab sofort aus­schließ­lich die Inzi­denz­zah­len des Robert-Koch-Insti­tuts (RKI). Ein­zig die Zah­len des RKI sind für die Stadt Bay­reuth als Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de maß­geb­lich, wenn es dar­um geht, auf­grund eines bestimm­ten Inzi­denz­wer­tes behörd­li­che Maß­nah­men zu ergrei­fen, wie zum Bei­spiel Locke­run­gen bezie­hungs­wei­se Ver­schär­fun­gen im Hin­blick auf die Öff­nung von Ein­zel­han­del, auf Sport- und Frei­zeit­an­ge­bo­te oder auf Kon­takt­be­schrän­kun­gen. Dar­über hin­aus wer­den die Bürger/​innen per Aus­hang am Neu­en Rat­haus und am Rat­haus II über die aktu­el­len Inzi­denz­zah­len des RKI öffent­lich informiert.