SPD Orts­ver­ein Grä­fen­berg führ­te Inter­view mit der IG Steinbruch

Mar­tin Lei­pert hat die­ses Inter­view mit Rein­hard Fischer in Namen der Inter­es­sen­ge­mein­schaft Stein­bruch (IGS) geführt:

Inter­view mit der IG Steinbruch

Begin­nen wir mit den Unge­reimt­hei­ten des Ver­fah­rens. Ihr hat­tet davon gespro­chen, dass der Stand­ort schon ein­mal bewer­tet wur­de, wann war das?
Im Jahr 2006 wur­de zuletzt eine Erwei­te­rung des Stein­bruchs mit einer gerin­ge­ren Ver­füll­men­ge als aktu­ell bean­tragt, geneh­migt. Der Stand­ort wur­de der Kate­go­rie A mit Zuord­nungs­wer­ten der Schad­stoff­ge­hal­te bis Z 0 (geringst­mög­li­che Bela­stung) gemäß des baye­ri­schen Ver­füll-Leit­fa­dens zuge­ord­net. Das Was­ser­wirt­schafts­amt teil­te damals dem Land­rats­amt mit, dass auf­grund der hohen hydro­geo­lo­gi­schen Emp­find­lich­keit des Stand­orts eine Ein­stu­fung in die Kate­go­rie Trocken A mit Zuord­nungs­wer­ten bis Z 0 erfor­der­lich sei. Als Fremd­ma­te­ri­al käme zur Ver­fül­lung nur unbe­denk­li­cher Boden­aus­hub ohne Fremd­be­stand­tei­le mit Schad­stoff­ge­hal­ten bis zu den Zuord­nungs­wer­ten Z 0 in Frage.

Nun soll der „emp­find­li­che Stand­ort“ auf Kate­go­rie C1 hoch­ge­stuft werden?

Im Novem­ber 2018 bean­trag­te der Betrei­ber Bärn­reu­ther + Deu­er­lein Schot­ter­wer­ke GmbH & Co. KG (B+D) eine „Anpas­sung“ des bis­her in Kate­go­rie A ein­ge­stuf­ten Stand­or­tes nach C1. Danach könn­te erheb­lich höher­be­la­ste­tes Ver­füll­ma­te­ri­al mit Zuord­nungs­wer­ten bis Z 1.2 gemäß des baye­ri­schen Ver­füll-Leit­fa­dens ein­ge­bracht wer­den: Bela­ste­ter Boden­aus­hub und bis zu 30% rein mine­ra­li­scher, vor­sor­tier­ter Bau­schutt und gerei­nig­ter Gleis­schot­ter. Die Begrif­fe “rein mine­ra­lisch”, “vor­sor­tiert” und “gerei­nigt” klin­gen zunächst harm­los, aber der Zuord­nungs­wert Z 1.2 besagt klar, dass in erheb­li­chem Maße Schad­stof­fe im Ver­füll­ma­te­ri­al ent­hal­ten sein dür­fen. Mit dem Antrag des Betrei­bers wur­de auch eine Stand­ort­be­ur­tei­lung vor­ge­nom­men. In den Berich­ten der Fa. heka Tech­nik GmbH aus Peg­nitz wer­den Boden, Geo­lo­gie, Hydro­geo­lo­gie und was­ser­wirt­schaft­li­che Situa­ti­on betrachtet.

Das Ergeb­nis des Gut­ach­tens zur Stand­ort­be­ur­tei­lung war dann ein ganz ande­res als 2006?

In den von Fir­ma B+D beauf­tra­gen und bezahl­ten Berich­ten kamen die Gut­ach­ter zu dem Ergeb­nis, dass der Stand­ort wenig emp­find­lich und für Kate­go­rie C1 geeig­net sei und sogar noch auf C2 (mit Zuord­nungs­wer­ten der Schad­stoff­ge­hal­te bis Z 2) auf­ge­wer­tet wer­den kön­ne. Nach unse­rer Ein­schät­zung wei­sen die Berich­te erheb­li­che Män­gel auf. Ins­be­son­de­re geht nicht aus ihnen her­vor, wie eine Bela­stung des Was­sers über die gesetz­li­chen Grenz­wer­te sicher ver­mie­den wird. Wir wün­schen uns eine unab­hän­gi­ge Über­prü­fung der Ergeb­nis­se, die die Rein­hal­tung unse­rer Gewäs­ser zum Maß­stab hat.

Auch die Behör­den haben ihre alten Ein­schät­zun­gen vergessen?

Auf Grund­la­ge der heka Berich­te hat das Was­ser­wirt­schafts­amt die alte Bewer­tung revi­diert. Fast alle aktu­el­len Behör­den­ein­schät­zun­gen fußen offen­sicht­lich auf den durch den Antrag­stel­ler beauf­trag­ten soge­nann­ten „Gut­ach­ten“. Die Begrün­dung des Was­ser­wirt­schafts­am­tes für den Ver­zicht auf eine Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung beinhal­tet auch die Aus­sa­ge, dass der Stand­ort bekannt sei. Dass das Was­ser­wirt­schafts­amt vor 16 Jah­ren zu einer ganz ande­ren Bewer­tung gelangt ist und nun sei­ne Mei­nung ändert, wird nicht ausgeführt.

Kann man eine ein­mal getrof­fe­ne Stand­ort­be­wer­tung ein­fach so außer Kraft setzen?

Eine Auf­wer­tung einer geneh­mig­ten Ver­fül­lung ist laut baye­ri­schem Ver­füll-Leit­fa­den maxi­mal um eine Kate­go­rie zuläs­sig. Für den Stein­bruch heißt das von Kate­go­rie A (Z 0) auf Kate­go­rie B (Z 1.1). In Kate­go­rie C1 (Z 2) auf­wer­ten geht dage­gen nicht. Im Ver­fah­ren hat man sich auf den alten Ver­füll-Leit­fa­den („Eck­punk­te­pa­pier“) von 2005 bezo­gen, der die­se Ein­schrän­kung noch nicht vor­sah. Laut Baye­ri­schem Lan­des­amt für Umwelt ist aber für alle lau­fen­den Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren der neue, am 01.03.2020 ein­ge­führ­te Ver­füll-Leit­fa­den zu Grun­de zu legen. Die Auf­wer­tung um mehr als eine Kate­go­rie wur­de bereits 2012 vom baye­ri­schen Umwelt­mi­ni­ste­ri­um gekippt und 2016 hat das Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richt die­se Ent­schei­dung bestä­tigt. Das Land­rats­amt argu­men­tiert nun, es han­de­le sich um eine Standortneubewertung.

Aber ihr geht davon aus, dass es sich um eine Auf­wer­tung handelt?

Fa. B+D bean­tragt die „… Anpas­sung der Ver­füll­ka­te­go­rie und des Ver­füll­ma­te­ri­als gem. Ver­füll-Leit­fa­den von Kate­go­rie A (Z 0‑Material) nach C1 (Z 0- bis Z 1.2 Mate­ri­al).“ Es wur­de ver­suchs­wei­se eine soge­nann­te „Sorp­ti­ons­schicht“ (tech­ni­sche Fil­ter­schicht aus Ton und Lehm) in einem bereits abge­bau­ten Bereich des Stein­bruchs ein­ge­bracht und beprobt. Die Ein­brin­gung einer tech­nisch her­ge­stell­ten sorp­ti­ons­fä­hi­gen Schicht ist Vor­aus­set­zung für die Stand­ort­auf­wer­tung, nicht aber für eine Stand­ort­neu­be­wer­tung. Aus dem Inhalt der Unter­la­gen und dem durch­ge­führ­ten Mini­mal­ver­fah­ren ohne Durch­füh­rung einer UVP gemäß dem UVPG (Gesetz über die Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung) kann man daher fol­gern, dass eine Stand­ort­auf­wer­tung ver­folgt wird. Auf Anfra­ge beim Land­rats­amt wur­de uns jedoch mit­ge­teilt, dass es sich um eine Stand­ort­neu­be­wer­tung handele.

Was ist mit der geo­lo­gi­schen Stö­rung, die in den Antrags­un­ter­la­gen expli­zit erwähnt wird?

Die geo­lo­gi­sche Stö­rung wird im aktu­el­len Ver­fah­ren sei­tens der Behör­den nicht auf­ge­grif­fen. Geo­lo­gi­sche Stö­run­gen oder Ver­wer­fun­gen füh­ren zu Ris­sen und Klüf­ten, die bis zum Grund­was­ser­kör­per rei­chen kön­nen. Der Stand­ort ist in die­sem Bereich beson­ders emp­find­lich. Hier wur­de nach eige­ner Aus­sa­ge des Betrei­bers Fels weg­ge­sprengt, ohne dass er für das Flur­stück eine Abbau­ge­neh­mi­gung hat­te. B+D begrün­det das mit der Insta­bi­li­tät des Gelän­des. Unter­sucht wur­de die Stö­rung aber offen­bar nicht.

Sind geo­lo­gi­sche Stö­run­gen hier in der Gegend ungewöhnlich?

Nein, defi­ni­tiv nicht. Das Jura ist Teil des Schicht­stu­fen­lan­des, in dem Sedi­ment­schich­ten des Jura­meers die heu­ti­gen Gesteins­schich­ten bil­den. Im Ver­lau­fe der Jahr­mil­lio­nen sind die­se Schich­ten an ver­schie­de­nen Stel­len gebro­chen und gegen­ein­an­der ver­scho­ben wor­den. In erd­ge­schicht­lich jün­ge­rer Zeit vor allem durch die Auf­fal­tung der Alpen. Sol­che Stö­run­gen sind auch für den Grä­fen­ber­ger Raum beschrie­ben und belegt. Eine grö­ße­re, beleg­te Ver­wer­fung ver­läuft ent­lang des Wal­ber­las und durch das Schwa­bach­tal. Sie trennt Zeu­gen­ber­ge wie den Hetz­le­ser Berg und die Ehren­bürg von der Alb­hoch­flä­che. Erst im Janu­ar berich­te­ten die Nürn­ber­ger Nach­rich­ten vom Staubecken auf dem Deckers­berg bei Hap­purg, in dem seit 1958 min­de­stens hun­dert Boden­ein­brü­che regi­striert wur­den, zehn davon mit einem Durch­mes­ser von min­de­stens acht Metern.

Zu wel­chen Fol­gen könn­te die­se geo­lo­gi­sche Stö­rung führen?

Durch sol­che Stö­run­gen kann die unter dem Karst lie­gen­de Schicht des Orna­ten­tons ihre abdich­ten­de Wir­kung ver­lie­ren. Was­ser wür­de in die tie­fe­ren Schich­ten des „brau­nen Jura“ ablau­fen. Sol­che Phä­no­me­ne, das unter­ir­di­sche Abflie­ßen von Was­ser durch Gesteins­klüf­te, Höh­len und Stör­zo­nen, sind im Jura weit ver­brei­tet. Ein bekann­tes Bei­spiel ist der Fricken­häu­ser See in Unter­fran­ken, wo das Was­ser unter­ir­disch durch eine sol­che Stö­rungs­zo­ne abfließt. Daher sind sol­che Stö­run­gen immer Hin­wei­se auf Undich­tig­kei­ten und müs­sen zumin­dest ordent­lich unter­sucht wer­den, damit ihre Unbe­denk­lich­keit fest­ge­stellt wer­den kann. Das ist bei der Stö­rung im Stein­bruch nicht geschehen.

Wur­den – im Ver­gleich zu 2006 – wei­te­re Ände­run­gen an der Ver­fül­lung vor­ge­nom­men, außer der Anpas­sung des Materials?

Der Betrei­ber hat bereits im letz­ten Ver­fah­ren zur Erwei­te­rung des Stein­bruchs (2006) ein Kon­zept zur teil­wei­sen Ver­fül­lung des Stein­bruchs in Form eines Rena­tu­rie­rungs­plans vor­ge­legt. Damals wur­de von der Höhe­ren Natur­schutz­be­hör­de (Regie­rung von Ober­fran­ken) kri­ti­siert, dass der Stein­bruch zu hoch ver­füllt wer­de und zu vie­le wert­vol­le Fels­wän­de für Fau­na und Flo­ra ver­lo­ren gin­gen. Das Land­rats­amt hat die mit dem Antrag ein­ge­reich­ten Gelän­de­plä­ne den­noch zuge­las­sen, aber Anpas­sun­gen ent­spre­chend den Auf­la­gen der Höhe­ren Natur­schutz­be­hör­de gefor­dert. Jetzt soll noch mehr Mate­ri­al und noch höher ver­füllt wer­den. Von der Natur­schutz­be­hör­de kommt kein Wider­spruch, obwohl wei­te­re Tei­le der Frei­hän­ge ver­schwin­den. Auch hier liegt ein, zumin­dest erklä­rungs­be­dürf­ti­ger, Mei­nungs­um­schwung vor. Anschei­nend lässt man den Betrei­ber kom­plett gewähren.

Eine Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung wur­de eben­falls nicht durch­ge­führt, war­um beharrt ihr auf die­ser Prüfung?

Die Prü­fung ist not­wen­dig, um die Fol­gen für die Umwelt, und vor allem für unser Was­ser zu beur­tei­len. Die Risi­ken der Ver­fül­lung des Stein­bruchs mit dem bela­ste­ten Mate­ri­al tra­gen die Stadt Grä­fen­berg, die umlie­gen­den Kom­mu­nen und die Bevöl­ke­rung, heu­te und in den uns nach­fol­gen­den Generationen.

Mit wel­chen Argu­men­ten wur­de die Durch­füh­rung der Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung im Wesent­li­chen abgelehnt?

Das Was­ser­wirt­schafts­amt argu­men­tiert, dass der Stand­ort bereits bekannt sei und man des­halb kei­ne Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung brau­che. Das Land­rats­amt argu­men­tiert, dass es sich nur um eine klei­ne Erwei­te­rung „Flä­chen­ar­ron­die­rung“ um 0,46 Hekt­ar han­de­le für die kei­ne Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung vor­ge­nom­men wer­den müsse.

War­um hät­te die Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung durch­ge­führt wer­den müssen?

Die laut öffent­li­cher Bekannt­ma­chung wesent­li­che Ände­rung, d. h. die Anpas­sung der Ver­füll­ka­te­go­rie, erstreckt sich auf über 28 Hekt­ar. Im Gesetz zur Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung wer­den Ände­rungs­vor­ha­ben und Neu­vor­ha­ben gleich bewer­tet. Dort steht ein­deu­tig, dass für Ände­rungs­ge­neh­mi­gun­gen bei Stein­brü­chen ab 25 Hekt­ar die Pflicht zur Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung besteht.

War­um fürch­tet ihr einen Ein­trag von Schad­stof­fen ins Grundwasser?

Außer­halb Bay­erns muss Bau­schutt und Gleis­schot­ter sowie jeg­li­ches Mate­ri­al mit Zuord­nungs­wer­ten ab Z 1.2 in Depo­nien ent­sorgt wer­den, die mit einer Kunst­stoff­folie nach unten abge­dich­tet sind. Z 1.2 Mate­ri­al ist zwar ver­gleichs­wei­se wenig bela­stet. Auf­grund der der­art gro­ßen Mate­ri­al­men­gen – die Rede ist von 2.5 Mio m³ Ver­füll­vo­lu­men – muss sicher­ge­stellt sein, dass unser Was­ser nicht durch Schad­stof­fe über ein ver­tret­ba­res Maß, und schon gar nicht über die gesetz­li­chen Grenz­wer­te hin­aus bela­stet wird, weder heu­te noch in der Zukunft. Zunächst sind Ober­flä­chen­ge­wäs­ser betrof­fen, wie z.B. die Kal­kach. Und dann geht es um unser Grund­was­ser. Wir ver­fol­gen das Ziel, jede wei­te­re Schad­stoff­be­la­stung unse­rer Gewäs­ser zu ver­mei­den und an der Stand­ort­ka­te­go­rie A mit Zuord­nungs­wer­ten bis zu Z 0 festzuhalten.

Aber unser Trink­was­ser kommt doch aus der Tief­boh­rung in den Wässerwiesen?

Grä­fen­berg bedient sich jetzt und in den kom­men­den Jahr­zehn­ten eines annä­hernd aut­ar­ken Trink­was­ser­re­ser­voirs (Tie­fen­was­ser), das aber nicht zuletzt wegen der anhal­ten­den Trocken­heit schon in weni­gen Gene­ra­tio­nen erschöpft sein könn­te. Daher müs­sen wir uns alter­na­ti­ve Mög­lich­kei­ten zur Was­ser­ver­sor­gung erhal­ten. Eine Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung wür­de ermit­teln, wel­che Risi­ken für unser Was­ser bestehen. Sie fin­det jedoch nach Ent­schei­dung des Land­rats­amts nicht statt.

Hat das Land­rats­amt ein Inter­es­se an die­ser Ver­fül­lung mit höher­be­la­ste­tem Material?

Im Land­kreis besteht der­zeit kei­ne Mög­lich­keit Z 1.2 Mate­ri­al zu ent­sor­gen. Daher hat das Land­rats­amt gro­ßes Inter­es­se an einer Ver­füll­mög­lich­keit für die­ses Mate­ri­al. In der Bekannt­ma­chung vom 21.07.2020 heißt es dazu: „… Mit der geplan­ten Maß­nah­me (…) wird im Land­kreis Forch­heim erst­mals eine loka­le Ein­rich­tung zur Ver­wer­tung von Boden­aus­hub mit Zuord­nungs­wer­ten bis Z 1.2 geschaf­fen. Damit wird der geo­ge­nen Situa­ti­on im Land­kreis sowie dem drin­gen­den ört­li­chen Bedarf nach einer der­ar­ti­gen Ver­wer­tungs­mög­lich­keit Rech­nung getra­gen. Die Ver­füll­men­ge soll dabei ins­ge­samt auf max. 150.000 t/​a begrenzt werden. …“

Wie wür­de Bärnreuther+Deuerlein von der Ver­füll­mög­lich­keit profitieren?

Es gehört zum Geschäfts­mo­dell von Roh­stoff­lie­fe­ran­ten wie Fa. B+D, im Gegen­zug zur Roh­stoff­lie­fe­rung Alt­la­sten und Abfäl­le von der Bau­stel­le mit­zu­neh­men. Mit der Ent­sor­gung des Alt­ma­te­ri­als in der eige­nen Gru­be kann der Betrei­ber sei­ne Kosten redu­zie­ren, indem er bela­ste­tes Mate­ri­al nicht mehr gegen Berech­nung in Fremd­gru­ben ein­la­gern las­sen muss. Der Preis pro Ton­ne Ver­füll­ma­te­ri­al mit Zuord­nungs­wert Z 1.2 liegt im zwei­stel­li­gen Euro-Bereich.

Ihr befürch­tet also, dass der Stein­bruch die geneh­mig­ten 30% Bau­schutt und Gleis­schot­ter ausreizt?

Ja defi­ni­tiv. Ein guter Anteil wird aus der Bau­schutt­ent­sor­gung von Infra­struk­tur­pro­jek­ten wie dem Stra­ßen­bau oder dem Bahn­aus­bau kom­men. Im Fal­le des Bahn­aus­baus lie­fert B+D das Bau­ma­te­ri­al für den Bahn­damm. Auf der Rück­fahrt nimmt man den alten Unter­bau (Bau­schutt), ver­blei­ben­den Gleis­schot­ter sowie Boden­aus­hub mit und ver­füllt es im Stein­bruch. Die­ses Mate­ri­al ist mit anor­ga­ni­schen und orga­ni­schen Schad­stof­fen bela­stet, wie z.B. auch Schwer­me­tal­len, Her­bi­zi­den und Ölresten.

War­um ist denn Gleis­schot­ter für euch über­haupt so ein Pro­blem? Die­ser wird schließ­lich recycelt?

Gleis­schot­ter wird gerei­nigt, um die maxi­ma­len Zuord­nungs­wer­te ein­zu­hal­ten, in unse­rem Fall Z 1.2. Er wird also nach der Rei­ni­gung mit der maxi­mal zuläs­si­gen Schad­stoff­men­ge bela­stet sein, sofern das im Ver­füll-Leit­fa­den gefor­der­te System der Mate­ri­al­kon­trol­len vor der Ver­fül­lung funk­tio­niert. Gleis­schot­ter wird nach Aus­sa­ge der Bahn recy­celt und ist ein wert­vol­ler Bau­stoff. Wenn er aber den­noch in unse­rem Stein­bruch lan­det, ist er maxi­mal bela­stet und kann bis zu 30% der Jah­res­ver­füll­men­ge aus­ma­chen. Wir hof­fen, dass Gleis­schot­ter bei uns nicht das Haupt­pro­blem sein wird, aber sicher sein kön­nen wir uns da nicht.

Dem­nächst wird wahr­schein­lich eine neue Man­tel­ver­ord­nung beschlos­sen, dann müss­ten Bau­schutt und Gleis­schot­ter doch ohne­hin auf eine Depo­nie gebracht werden?

Die neue Man­tel­ver­ord­nung hät­te den Vor­teil, dass Bau­schutt viel öfters recy­celt wür­de, weil kei­ne Ver­fül­lung mehr mög­lich wäre. Bay­ern ist das ein­zi­ge Bun­des­land, in dem die Ver­fül­lung mit Bau­schutt, Gleis­schot­ter und mit Z 1.2 bela­ste­tem Mate­ri­al noch zuläs­sig ist. Ver­gli­chen mit ande­ren Bun­des­län­dern ist der Anteil der Recy­cling­bau­stof­fe in Bay­ern und im Beson­de­ren auch Ober­fran­ken viel gerin­ger. Nach der Man­tel­ver­ord­nung wäre die Pra­xis der Ver­fül­lung mit der­ar­ti­gem Mate­ri­al auch in Bay­ern vor­bei und es dürf­te nur noch auf mit Folie gesi­cher­te Depo­nien ver­bracht wer­den. Staats­re­gie­rung und CSU ver­su­chen durch­zu­set­zen, dass die Län­der wei­ter­hin abwei­chen­de Rege­lun­gen erlas­sen kön­nen. Damit könn­te Bay­ern den Ver­füll-Leit­fa­den bei­be­hal­ten. Horst See­ho­fer blockiert die Man­tel­ver­ord­nung, obwohl sie im Koali­ti­ons­ver­trag zwi­schen Uni­on und SPD ver­ein­bart ist.

Wo blei­ben aber die­je­ni­gen, die ein­fach nur den natür­lich bela­ste­ten Aus­hub ihres Haus­baus los­wer­den wol­len? Wie kann die­ser in Grä­fen­berg ver­füllt wer­den ohne eine Ver­fül­lung mit Gleis­schot­ter zu genehmigen?

Zunächst ein­mal ist Erd­aus­hub meist weit weni­ger kri­tisch als Bau­schutt oder Gleis­schot­ter. Bei Erd­aus­hub errei­chen lan­ge nicht alle Wer­te die Schad­stoff­be­la­stung der Zuord­nungs­ka­te­go­rie Z 1.2, häu­fig ist es auch ein­fach Z 0‑Material. In West III wäre ein bekann­ter Aus­rei­ßer die Arsen­be­la­stung. Bau­schutt erreicht dage­gen meist meh­re­re Grenz­wer­te. Unter dem Strich ent­hält er also eine deut­lich höhe­re Schad­stoff­be­la­stung als Erdaushub.

Gemäß Bun­des­bo­den­schutz­ver­ord­nung ist eine Ver­la­ge­rung von Boden­ma­te­ri­al inner­halb des Gebiets zuläs­sig. Und Gebie­te erhöh­ter Schad­stoff­ge­hal­te kön­nen von der zustän­di­gen Behör­de fest­ge­legt wer­den, in unse­rem Fall also dem Land­rats­amt. Somit darf Mate­ri­al loka­ler (oder auch regio­na­ler) Her­kunft ver­füllt wer­den, das die­sel­ben Hin­ter­grund­wer­te auf­weist wie die Gru­be. Also z.B. einen erhöh­ten Arsen­ge­halt wie der Lehm rund um Grä­fen­berg. Das ent­spricht auch dem baye­ri­schen Ver­füll-Leit­fa­den und wird in Bay­ern der­zeit in zwei Pilot­pro­jek­ten im Auf­trag des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Umwelt und Ver­brau­cher­schutz unter Feder­füh­rung des Lan­des­am­tes für Umwelt (LfU) erprobt. Der loka­le Boden­aus­hub könn­te also pro­blem­los im Stein­bruch ver­füllt werden.

Die­se Pilot­pro­jek­te wer­den vom Baye­ri­schen Umwelt­mi­ni­ste­ri­um mit beträcht­li­chen Sum­men geför­dert. Der Umwelt­mi­ni­ster Thor­sten Glau­ber (Freie Wäh­ler) ist im Land­kreis Forch­heim behei­ma­tet. Wir bemü­hen uns, bei der Stadt Gehör zu fin­den, damit die­se Lösung für den Haus­bau bzw. den Bau­aus­hub auch bei uns zum Tra­gen kom­men kann.

Wie lau­tet euer Fazit zu dem Verfahren?

Das Ver­fah­ren wirft vie­le Fra­gen auf. Grä­fen­berg hat Pro­ble­me mit sei­nem geo­gen bela­ste­ten Boden­aus­hub. Anstatt eine klei­ne, lokal-regio­na­le Lösung zu schaf­fen, öff­net man die Tore für Bau­schutt und Gleis­schot­ter aus Infra­struk­tur­pro­jek­ten weit über die Regi­on hin­aus und beför­dert den Aus­bau des Geschäfts­mo­dells des Betrei­bers. Ist es nicht Auf­ga­be des Land­rats­amts, ein kor­rek­tes Ver­fah­ren sicher­zu­stel­len, die Inter­es­sen der Bevöl­ke­rung zu berück­sich­ti­gen und sie vor Gefah­ren und Risi­ken zu schüt­zen? Die­ser Anspruch ist bis­lang nur schwer zu erken­nen. Grä­fen­berg braucht Unter­stüt­zung. Sonst blei­ben die Alt­la­sten. Für immer.