Boot­fah­ren auf der Wie­sent: Land­rats­amt Forch­heim betei­ligt Umweltverbände

Kanu-Gruppe auf der Wiesent bei Ebermannstadt. Foto: Alex Dittrich
Kanu-Gruppe auf der Wiesent bei Ebermannstadt. Foto: Alex Dittrich / Der Neue Wiesentbote

Seit Jah­ren steht die pri­va­te aber vor allem die gewerb­li­che Nut­zung der Wie­sent zum Boot­fah­ren in der Kri­tik. Um eine natur­ver­träg­li­che Nut­zung zu gewähr­lei­sten, hat das Land­rats­amt Forch­heim eine FFH-Ver­träg­lich­keits­prü­fung in Auf­trag gege­ben. Nach Fer­tig­stel­lung des Gut­ach­tens wer­den jetzt die betei­lig­ten Ver­bän­de und Behör­den angehört.

Der gewerb­li­che Boots­ver­leih fin­det an der Wie­sent seit ca. 30 Jah­ren statt. Dane­ben fin­det Gemein­ge­brauch sowie Boots­be­trieb von Betrei­bern außer­halb des Ein­zugs­ge­bie­tes der Wie­sent statt. Der Gemein­ge­brauch umfasst das Boot­fah­ren von Pri­vat­per­so­nen als auch der Kanu­ver­ei­ne/-ver­bän­de und ist seit 2005 in der sog. Gemein­ge­brauchs­ver­ord­nung geregelt.

Für den gewerb­li­chen Boots­tou­ris­mus an der Wie­sent gibt es in Ergän­zung zur Gemein­ge­brauchs­ver­ord­nung seit 2005 teil­wei­se befri­ste­te Geneh­mi­gun­gen. Für die­se wur­de 2017 durch den Natur­schutz­bei­rat des Land­krei­ses Forch­heim eine FFH-Ver­träg­lich­keits­prü­fung initi­iert. Die Prü­fung soll die Ver­träg­lich­keit des gewerb­li­chen Kanu­be­triebs mit den Schutz­zie­len der vor­lie­gen­den Schutz­ge­bie­te prü­fen. Das Land­rats­amt Forch­heim hat dar­auf­hin im Jahr 2018 das Büro ANU­VA mit der Erar­bei­tung eines ersten Kon­zep­tes beauf­tragt. Dar­auf auf­bau­end erfolg­te im Juli 2019 die Beauf­tra­gung der FFH-Ver­träg­lich­keits­prü­fung für das FFH Gebiet sowie das Vogelschutzgebiet.

Nach umfas­sen­den Arbei­ten wäh­rend meh­re­rer Vege­ta­ti­ons­pe­ri­oden konn­ten die Gut­ach­ten jetzt fer­tig­ge­stellt wer­den. Das Land­rats­amt Forch­heim hat daher den Natur­schutz­bei­rat sowie die Bund Natur­schutz Lan­des­ver­band und die Kreis­grup­pe zu einem Run­den Tisch ein­ge­la­den. Hier­bei sol­len die Gut­ach­ten erläu­tert und dis­ku­tiert wer­den. Zusätz­lich wur­den die Gut­ach­ten die­sen und wei­te­ren Ver­bän­den, Behör­den und berech­tig­ten Per­so­nen (z.B. Fische­rei­be­rech­tig­te, die in der Ver­gan­gen­heit geklagt haben) zur Ver­fü­gung gestellt und Gele­gen­heit gege­ben, sich dazu zu äußern.

Das Land­rats­amt Forch­heim will dadurch die Erfah­run­gen und Anre­gun­gen der Betei­lig­ten in dem Ver­fah­ren mit berück­sich­ti­gen. Nach Wür­di­gung und Abwä­gung der Äuße­run­gen die­nen die­se Gut­ach­ten als Grund­la­ge für die anschlie­ßen­de Erar­bei­tung der Schiff­fahrts­ge­neh­mi­gun­gen für die gewerb­li­chen Anbieter.