Besuchs­ver­bot am Kli­ni­kum Forch­heim-Frän­ki­sche Schweiz wird gelockert

Seit Mon­tag, den 8. März 2021, dür­fen Pati­en­ten des Kli­ni­kums Forch­heim-Frän­ki­sche Schweiz wie­der Besuch emp­fan­gen. Geschäfts­füh­rer Sven Oel­kers ist erleich­tert: „Das ist ein gro­ßer Schritt Rich­tung Nor­ma­li­tät und für unse­re Pati­en­ten eine wahr­haft gute Nachricht!“ 

Jeder Besu­cher füllt zur Regi­strie­rung die Besu­cher­check­li­ste aus. Die­se Besu­cher­check­li­ste ist bei jedem Besuch erneut aus­zu­fül­len und an der Infor­ma­ti­on vor­zu­le­gen. Die­se ist auch zum Aus­drucken auf der Home­page verfügbar.

Am Stand­ort Forch­heim ist die Besuchs­zeit begrenzt auf den Zeit­raum von 15.00 bis 17.00 Uhr und je Pati­ent darf nur ein Besu­cher pro Tag anwe­send sein, damit bei Mehr­fach­be­le­gung von Pati­en­ten­zim­mern die Min­dest­ab­stän­de ein­ge­hal­ten wer­den können.

Die Besuchs­zei­ten am Stand­ort in Eber­mann­stadt sind von Mon­tag bis Frei­tag von 13.00 bis 17.00 Uhr und am Wochen­en­de und Fei­er­ta­gen von 13.00 bis 15.30 Uhr. Die Besuchs­dau­er ist auf 30 Minu­ten täg­lich begrenzt und jeder Pati­ent darf einen Besu­cher am Tag emp­fan­gen. Außer­dem muss ein schrift­li­ches oder elek­tro­ni­sches nega­ti­ves Test­ergeb­nis in Bezug auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 vor­lie­gen. (POC-Anti­gen-Schnell­test und PCR-Test dür­fen höch­stens 48 Stun­den alt sein – der Test muss den Anfor­de­run­gen des Robert-Koch-Insti­tu­tes erfüllen).

Dar­über hin­aus gel­ten fol­gen­de Regelungen:

  • Ein­hal­tung des vor­ge­schrie­be­nen Min­dest­ab­stan­des von 1,5 m zu Pati­ent und Personal
  • Tra­gen einer FFP‑2 Mas­ke wäh­rend des gesam­ten Besu­ches im Klinikum
  • Regel­mä­ßi­ge Hän­de­des­in­fek­ti­on inner­halb des Klinikums
  • Der Besuch fin­det aus­schließ­lich im Pati­en­ten­zim­mer statt

Pati­en­ten mit dem Ver­dacht auf eine COVID Erkran­kung und COVID Pati­en­ten in den Iso­lier­be­rei­chen kön­nen nicht besucht werden.

Für Pati­en­ten­be­su­che auf den Inten­siv­sta­tio­nen an bei­den Stand­or­ten wird mit dem zustän­di­gen Inten­si­v­arzt jeweils eine indi­vi­du­el­le Besuchs­zeit abgestimmt.

Wenn der Inzi­denz­wert im Land­kreis Forch­heim den 100-Wert über­steigt, gilt sofort im gesam­ten Kli­ni­kum Forch­heim-Frän­ki­sche Schweiz wie­der ein gene­rel­les Besuchs­ver­bot mit den bekann­ten Aus­nah­men bei Gebur­ten und Sterbefällen.