Bay­reu­ther Land­rat Flo­ri­an Wie­demann zur Arbeit der Bau­ord­nungs­be­hör­de im Landratsamt

Zu den im Rah­men des „Digi­ta­len Bay­reu­ther Bau­ern­ta­ges“ geäu­ßer­ten Vor­wür­fen gegen­über der Bau­ab­tei­lung des Land­rats­am­tes nimmt Land­rat Flo­ri­an Wie­demann wie folgt Stellung:

Landrat Florian Wiedemann

Land­rat Flo­ri­an Wiedemann

„Die The­men rund ums Bau­en sind sehr emo­tio­nal besetzt. Daher bin ich froh, dass wir nach einer von mir ange­sto­ße­nen Umstruk­tu­rie­rung in der Bau­ab­tei­lung sehr gut auf­ge­stellt sind und aus­ge­spro­chen moti­vier­te Mit­ar­bei­ter haben, die weit mehr lei­sten als das zu erwar­ten wäre; dies alles vor dem Hin­ter­grund der Pan­de­mie, die vie­le zusätz­li­che Her­aus­for­de­run­gen für das Land­rats­amt mit sich bringt.

Gera­de in den letz­ten Mona­ten sind – wohl auch als Gegen­re­ak­ti­on auf die wie­der­holt nega­ti­ven Aus­sa­gen in den Medi­en – der Bau­ord­nungs­be­hör­de zahl­rei­che posi­ti­ve Mel­dun­gen hin­sicht­lich der Bür­ger­freund­lich­keit und schnel­len rei­bungs­lo­sen Bau­an­trags­be­ar­bei­tung zugegangen.

Tat­sa­che ist, dass sich die Bear­bei­tungs­dau­er von Bau­an­trä­gen in den aller­mei­sten Fäl­len des­halb ver­zö­gert, weil die vor­ge­leg­ten Bau­an­trags­un­ter­la­gen unvoll­stän­dig oder gar teil­wei­se unbrauch­bar sind. Die Fol­ge sind oft zeit­in­ten­si­ve Nach­for­de­run­gen von Unterlagen.

Neben der eigent­li­chen bau­recht­li­chen Wür­di­gung ist, gera­de bei land­wirt­schaft­li­chen Bau­vor­ha­ben, die häu­fig im soge­nann­ten bau­pla­nungs­recht­li­chen Außen­be­reich ver­wirk­licht wer­den sol­len, eine Viel­zahl an Fach­stel­len zu betei­li­gen (z.B. Was­ser­wirt­schafts­amt, Natur­schutz, Vete­ri­när­we­sen, Immis­si­ons­schutz, Amt für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und For­sten etc.). Von dort wer­den häu­fig wei­te­re Unter­la­gen und Ergän­zun­gen gefor­dert und Auf­la­gen für not­wen­dig erachtet.“

Bei­spiel­haft sei ein aktu­el­les gewerb­li­ches Bau­vor­ha­ben im Land­kreis genannt.

Hier wur­de ohne die erfor­der­li­che Bau­ge­neh­mi­gung mit den Bau­ar­bei­ten für eine grö­ße­re gewerb­li­che Bau­maß­nah­me begon­nen – dies auf einer Flä­che, wel­che in einem was­ser- und teils natur­schutz­fach­lich sen­si­blen Bereich liegt. Immis­si­ons­schutz­fach­li­che Pro­blem­stel­lun­gen taten sich eben­falls auf.

Ein Tätig­wer­den des Bau­amts war unver­meid­lich, auch um den Bau­herrn vor wei­te­rem Scha­den zu bewah­ren. Die Bau­auf­sichts­be­hör­de bot umfang­rei­che Bera­tungs­ge­sprä­che und Hil­fe­stel­lun­gen sowohl vor Ort als auch im Land­rats­amt an und ging damit weit über die eigent­li­chen Auf­ga­ben der Behör­de hinaus.

Lei­der wur­de die gel­ten­de Rechts­la­ge wie­der­holt nicht aner­kannt und den behörd­li­chen Emp­feh­lun­gen nur zögernd gefolgt. Dadurch erge­ben sich nun Zeit­ver­zö­ge­run­gen für den wei­te­ren Fort­schritt der Bau­maß­nah­me, für die das Land­rats­amt nicht ver­ant­wort­lich ist.