Vie­le Obst­bau­ern ver­si­chern sich gegen Wet­ter­ri­si­ken Frost, Stark­re­gen und Sturm

sturm symbolbild

Die neue För­de­rung einer Ver­si­che­rung gegen Sturm, Frost oder Stark­re­gen läuft gut an: Wie das Land­wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um in Mün­chen mit­teilt, haben bis zum Anfang März ins­ge­samt 450 Win­zer und Obst­bau­ern einen Antrag auf För­de­rung ihrer Mehr­ge­fah­ren­ver­si­che­rung gestellt. Mög­lich ist dies durch das neu auf­ge­leg­te Son­der­pro­gramm Obst- und Wein­bau. Ins­ge­samt wur­de damit eine Gesamt­flä­che von rund 3.000 Hekt­ar ver­si­chert, das ent­spricht einem Vier­tel der för­der­fä­hi­gen Anbau­flä­che. „Jeder vier­te Hekt­ar der Anbau­flä­che wur­de damit ver­si­chert. Das ist ein sehr gro­ßer Erfolg für unser neu­es Son­der­pro­gramm. Es zeigt, dass unse­re Obst­bau­ern und Win­zer bereit sind, sich gegen die zuneh­men­den Wet­ter­ri­si­ken selbst abzu­si­chern“, sag­te Agrar­mi­ni­ste­rin Michae­la Kaniber.

Mit einem Anteil von rund drei Vier­tel wur­den die mei­sten Anträ­ge von Win­zern ein­ge­reicht. Bezo­gen auf die gesam­te baye­ri­sche Anbau­flä­che för­dert das Son­der­pro­gramm die Ver­si­che­rung von 33 Pro­zent der baye­ri­schen Erdbeer‑, 31 Pro­zent der Wein­bau- sowie zwölf Pro­zent der Obst­an­bau­flä­chen. „Mit unse­rem Pro­gramm kön­nen wir den beson­ders von Wit­te­rungs­ri­si­ken betrof­fe­nen Win­zern und Obst­bau­ern hel­fen. Der Kli­ma­wan­del betrifft aber grund­sätz­lich alle Land­wir­te. Des­halb set­ze ich mich wei­ter­hin auf Bun­des­ebe­ne dafür ein, ein För­der­pro­gramm zur Ver­si­che­rung wit­te­rungs­be­ding­ter Ern­te­ri­si­ken für die gesam­te Land­wirt­schaft ein­zu­rich­ten“, so die Ministerin.

Das Baye­ri­sche Son­der­pro­gramm für Obst- und Wein­bau ist ein Pilot­pro­jekt und bezu­schusst die Prä­mi­en auf betrieb­li­che Ertrags­ver­si­che­run­gen gegen Stark­frost, Sturm oder Stark­re­gen mit bis zu 50 Pro­zent. Alle Antrag­stel­ler müs­sen nun in einem zwei­ten Schritt zwi­schen Mit­te März und Mit­te Mai 2021 einen Mehr­fach­an­trag abge­ben. Fer­ner müs­sen sie im Flä­chen- und Nut­zungs­nach­weis alle Flä­chen ange­ben, für die ein Zuschuss zur Mehr­ge­fah­ren­ver­si­che­rung bean­tragt wurde.