Ein­zel­han­del in Stadt und Land­kreis Bam­berg ab heu­te wie­der offen

Die Geschäf­te in Stadt und Land­kreis Bam­berg dür­fen ab heu­te wie­der öff­nen, nach­dem der Frei­staat Bay­ern am Sonn­tag für bei­de Kreis­ver­wal­tun­gen die für Locke­run­gen rele­van­ten Inzi­denz­wer­te von unter 50 fest­ge­stellt hat. Erlaubt sind ein Kun­de pro 10 Qua­drat­me­tern bis 800 Qua­drat­me­ter Ver­kaufs­flä­che, bei grö­ße­ren Ver­kaufs­flä­chen ein Kun­de pro 20 Quadratmeter.

Öff­nen kön­nen mit die­ser Fest­stel­lung des Inzi­denz­wer­tes auch Muse­en, Gale­rien, bota­ni­sche und zoo­lo­gi­sche Gär­ten sowie Gedenk­stät­ten. Fer­ner ist kon­takt­frei­er Sport in klei­nen Grup­pen (maxi­mal 10 Per­so­nen) im Außen­be­reich und Sport in Grup­pen von bis zu 20 Kin­dern unter 14 Jah­ren im Außen­be­reich erlaubt.

In der Stadt Bam­berg lag und liegt der Sie­ben-Tages-Inzi­denz­wert gestern und heu­te unter 50. Für den Land­kreis war dies am Sams­tag und Sonn­tag der Fall. Am heu­ti­gen Mon­tag ist die­ser Wert im Kreis von 50 wie­der knapp über­schrit­ten. Soll­te er in einer Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de drei Tage über 50 lie­gen, muss die Behör­de dies fest­stel­len und die Locke­run­gen wie­der rück­gän­gig machen.