Volt/​ÖDP/​BM Bam­berg: „Strit­ti­ge Zah­lun­gen in Bam­berg – Wei­ter­hin War­ten auf Klärung“

Pres­se­mit­tei­lung der Frak­ti­on Volt/​ÖDP/​BM Bamberg:

Im Okto­ber 2020 wur­de der Prüf­be­richt des Baye­ri­schen Kom­mu­na­len Prü­fungs­ver­ban­des (BKPV) für die Jah­re 2011–2017 an den Rech­nungs­prü­fungs­aus­schuss der Stadt Bam­berg (RPA) übergeben.

Nach­dem bekannt wur­de, dass der BKPV in die­sem Bericht viel­fäl­ti­ge und dra­sti­sche Kri­tik an der Stadt Bam­berg geäu­ßert hat­te schlu­gen in der Pres­se die Wel­len hoch. Ins­be­son­de­re die unzu­läs­si­ge Zah­lung teils sehr hoher Über­stun­den­pau­scha­len wur­de kri­ti­siert. Aber auch die Aus­zah­lung von Über­stun­den und Mehr­ar­beit ohne gesetz­li­che Vor­aus­set­zun­gen, die unzu­läs­si­ge Zah­lung von Prä­mi­en und ande­res mehr. Schließ­lich schal­te­te sich die Staats­an­walt­schaft ein.

Die Stadt Bam­berg hat­te zuge­sagt, schnellst­mög­lich für Auf­klä­rung zu sor­gen. So wur­de dann auch zwi­schen­zeit­lich durch die Stadt ver­kün­det, dass „kei­ne Anhalts­punk­te für die Gewäh­rung von Lei­stun­gen ohne ent­spre­chen­de Gegen­lei­stun­gen“ gefun­den wor­den seien.

„Die Stadt Bam­berg hat­te Gele­gen­heit im RPA ihre Sicht der Din­ge dar­zu­le­gen“ sagt dazu Dr. Hans­Gün­ter Brün­ker, Stadt­rat der Par­tei Volt. Das bedeu­te aber nicht, dass alle Vor­wür­fe des BKPV nun aus der Welt geschaf­fen sei­en. Zuletzt habe der BKPV in der Pres­se dar­auf hin­ge­wie­sen, dass er kei­nen Grund dafür sehe von sei­nen Kri­tik­punk­ten abzu­rücken. Auch die Regie­rung von Ober­fran­ken habe dar­auf ver­wie­sen, dass sie nicht in allen Belan­gen die Posi­ti­on der Stadt teile.

„Heu­te haben wir über neue Fäl­le gespro­chen, die im Bericht des BKPV noch gar nicht erfasst waren.

Es hat mich dann doch sehr über­rascht, dass es dabei kei­nes­wegs nur um Klein­sum­men ging son­dern zum Bei­spiel sogar noch um eine grö­ße­re Ein­zel­zah­lung als die vom BKPV aufgelisteten“.

Brün­ker sagt er fin­de es sehr befremd­lich, wenn über vie­le Jah­re hin­weg Über­stun­den­pau­scha­len gezahlt wer­den, über deren Her­lei­tung in den Per­so­nal­ak­ten nichts zu fin­den sei. „Dies dann so aus­zu­le­gen, dass es kei­ne Anhalts­punk­te für die Gewäh­rung von Lei­stung ohne Gegen­lei­stung gibt­fin­de ich mutig“. Zumal auf sei­ne Anfra­ge bestä­tigt wor­den sei, dass die­se Über­stun­den­pau­scha­len auch im Krank­heits­fall gezahlt wur­den. „Wenn ich krank bin lei­ste ich kei­ne Über­stun­den. Wie man so etwas begrün­den will weiß ich nicht“.

Für den Moment sei fest­ge­hal­ten wor­den, dass es eine unter­schied­li­che Rechts­auf­fas­sung sei­tens der Stadt und des BKPV gibt. „Es war nicht Auf­ga­be des RPA fest­zu­stel­len ob Recht gebro­chen wur­de oder nicht. Dies obliegt allei­ne der Regie­rung von Ober­fran­ken und der Staatsanwaltschaft“.