Bezirks­aus­schuss beschließt zusätz­li­che För­der­stät­ten­plät­ze in Bayreuth

Am Mitt­woch, den 3. März tag­te der Bezirks­aus­schuss unter der Lei­tung von Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm. Dabei wur­den wich­ti­ge Maß­nah­men im sozia­len Bereich beschlos­sen und der Weg für eine neue Maschi­nen- und Mehr­zweck­hal­le für die Land­wirt­schaft­li­chen Lehr­an­stal­ten in Bay­reuth freigemacht.

Bedarfs­an­er­ken­nung von 24 zusätz­li­chen Förderstättenplätzen

Der Bezirks­aus­schuss befass­te sich mit dem Antrag der Lebens­werk gGmbH Bay­reuth auf Bedarfs­an­er­ken­nung für 24 zusätz­li­che För­der­stät­ten­plät­ze. Bis­her war der soge­nann­te För­der­be­reich mit zwölf Plät­zen im Gebäu­de der Werk­statt für Men­schen mit Behin­de­rung in der Rit­ter-von-Eit­zen­ber­ger-Stra­ße in Bay­reuth unter­ge­bracht, das im August 2020 durch einen Brand zer­stört wur­de. Der Trä­ger beab­sich­tigt einen Neu­bau der Werk­statt. Im Rah­men des Neu­baus soll auch eine eige­ne För­der­stät­te für ins­ge­samt 36 Men­schen mit Behin­de­rung errich­tet wer­den. Die Kapa­zi­tät der För­der­stät­te soll um 24 Plät­ze erwei­tert werden.

„För­der­stät­ten bie­ten erwach­se­nen Men­schen mit schwe­rer und mehr­fa­cher Behin­de­rung einen wei­te­ren Lebens­raum an. Auf­grund ihrer Beein­träch­ti­gung kön­nen sie nicht, noch nicht oder nicht mehr die Werk­statt besu­chen. Wir unter­stüt­zen die­se wich­ti­ge Ein­rich­tung, da so auch Men­schen mit schwe­rer oder mehr­fa­cher Behin­de­rung am Leben in der Gemein­schaft teil­ha­ben kön­nen. Dass der Bezirks­aus­schuss den Bedarf für die 24 zusätz­li­chen För­der­stät­ten­plät­ze ein­stim­mig aner­kannt hat, ist ein bedeu­ten­des und sehr erfreu­li­ches Zei­chen“, gibt Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm bekannt. Durch den geplan­ten Neu­bau der För­der­stät­te mit erwei­ter­ter Kapa­zi­tät wer­den sich auch die Aus­ga­ben des Bezirks in die­sem Bereich erhö­hen. Neben einem ein­ma­li­gen Inve­sti­ti­ons­ko­sten­zu­schuss, des­sen Höhe noch im Detail fest­zu­le­gen ist, dürf­te sich das Pfle­ge­satz­vo­lu­men um jähr­lich etwa 480.000 Euro erhöhen.

Ver­gü­tungs­zu­schlag für zusätz­li­che Unter­stüt­zungs­lei­stun­gen in Pflegeheimen 

Das zum Jah­res­be­ginn in Kraft getre­te­ne neue Bun­des­ge­setz soll deutsch­land­weit etwa 20 000 zusätz­li­che Stel­len für Pfle­ge­hilfs­kräf­te in den Pfle­ge­hei­men schaf­fen. Durch die neu­en Stel­len sol­len die Bewoh­ner von Pfle­ge­hei­men von zusätz­li­chen Unter­stüt­zungs­lei­stun­gen durch Pfle­ge­hilfs­kraft­per­so­nal pro­fi­tie­ren. Bezahlt wer­den soll dies durch soge­nann­te Ver­gü­tungs­zu­schlä­ge, die allei­ne die Pfle­ge­kas­sen zu tra­gen haben, so dass pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen nicht zusätz­lich bela­stet wer­den. Aller­dings haben nur Pfle­ge­ver­si­cher­te Anspruch auf die­se zusätz­li­chen Lei­stun­gen. Für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge, die nicht pfle­ge­ver­si­chert sind und zugleich auf Lei­stun­gen der Hil­fe zur Pfle­ge durch den Bezirk ange­wie­sen sind, sieht das Bun­des­ge­setz kei­nen ent­spre­chen­den Ver­gü­tungs­zu­schlag vor, so dass sie – nach den gesetz­li­chen Rege­lun­gen – auch kei­ne zusätz­li­chen Unter­stüt­zungs­lei­stun­gen erhal­ten würden.

Aus sozi­al­po­li­ti­schen Grün­den haben sich die Bezir­ke in der Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on ein­hel­lig dafür aus­ge­spro­chen, ent­spre­chen­de Ver­gü­tungs­zu­schlä­ge – im Rah­men frei­wil­li­ger Lei­stun­gen – auch an nicht ver­si­cher­te Men­schen zu gewäh­ren. „Wir wol­len kei­ne Lei­stungs­be­rech­tig­ten erster und zwei­ter Klas­se. Damit auch in Zukunft allen Lei­stungs­emp­fän­gern der voll­sta­tio­nä­ren Hil­fe zur Pfle­ge die glei­chen Lei­stun­gen gewährt wer­den, über­neh­men wir frei­wil­lig die Mehr­ko­sten für die nicht pfle­ge­ver­si­cher­ten Men­schen. Die damit ver­bun­de­nen Aus­ga­ben wer­den sich auf etwa 70.000 Euro im Jahr belau­fen“, erklär­te Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm.

Pla­nung eines Pfle­ge­stütz­punkts im Land­kreis Forchheim

Pfle­ge­stütz­punk­te bie­ten eine kosten­lo­se Bera­tung zu allen The­men rund um die Pfle­ge an. In Ober­fran­ken soll neben dem Pfle­ge­stütz­punkt in Coburg nun auch in Forch­heim ein ent­spre­chen­des Ange­bot ent­ste­hen. Der Land­kreis Forch­heim will hier­zu 1,5 Voll­zeit­kräf­te anstel­len. Die jähr­li­chen Gesamt­ko­sten sol­len zu einem Drit­tel von den Pfle­ge­kas­sen, einem Drit­tel von den Kran­ken­kas­sen und einem Drit­tel von den kom­mu­na­len Trä­gern getra­gen wer­den. Der Bezirks­aus­schuss stimm­te einer hälf­ti­gen Betei­li­gung am kom­mu­na­len Finan­zie­rungs­an­teil zu. Letzt­lich wird sich der Bezirk so mit einem Sech­stel oder etwa 25.500 Euro pro Jahr an den Kosten des neu­en Pfle­ge­stütz­punkts in Forch­heim beteiligen.

Errich­tung einer Maschi­nen- und Mehr­zweck­hal­le auf dem Gelän­de der Land­wirt­schaft­li­chen Lehranstalten

Der Bezirks­aus­schuss stimm­te den Neu­bau einer Maschi­nen- und Mehr­zweck­hal­le auf dem Gelän­de der Land­wirt­schaft­li­chen Lehr­an­stal­ten in Bay­reuth zu. Die Hal­le wird anstel­le eines Stall­ge­bäu­des errich­tet, das Anfang des letz­ten Jahr­hun­derts gebaut wur­de und den heu­ti­gen Anfor­de­run­gen nicht mehr ent­spricht. Der geplan­te Hal­len­neu­bau wird eine Grund­flä­che von etwa 60 Meter x 16 Meter auf­wei­sen, wobei ein etwa 6 Meter brei­tes Hal­len­teil an die OMI GmbH ver­mie­tet wer­den soll. Die OMI GmbH ist die gewerb­li­che Toch­ter­ge­sell­schaft der Maschi­nen­rin­ge Bay­reuth-Peg­nitz, Kulm­bach und Frän­ki­sche Schweiz. Der Hal­len­neu­bau soll ins­ge­samt etwa 440.000 Euro kosten. „Hier­mit wird die erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit zwi­schen dem Maschi­nen­ring und dem Bezirk wei­ter gestärkt. Dies ist für bei­de eine Win-win-Situa­ti­on“, ist sich der Prä­si­dent sicher.

Mit­glied der Aka­de­mie für Neue Medi­en Kulm­bach e.V.

Im Rah­men der Sit­zung befür­wor­te­te der Bezirks­aus­schuss eine Mit­glied­schaft des Bezirks Ober­fran­ken bei der Aka­de­mie für Neue Medi­en in Kulm­bach. Die in Ober­fran­ken ein­ma­li­ge Aka­de­mie bie­tet Aus- und Wei­ter­bil­dung von Jour­na­li­sten, Semi­na­re für Füh­rungs­kräf­te, Mit­ar­bei­ter und Frei­schaf­fen­de sowie deutsch­land­wei­te Inhou­se-Schu­lun­gen und Online-Semi­na­re an.

Mög­lich­keit einer audio­vi­su­el­len Teilnahme

Des Wei­te­ren gab Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm bekannt, dass durch Ände­run­gen des Kom­mu­nal­rechts die Vor­aus­set­zun­gen für einen Feri­en­aus­schuss und einer audio­vi­su­el­len Teil­nah­me an Sit­zun­gen der Beschluss­gre­mi­en (soge­nann­te Hybrid-Sit­zun­gen) beim Bezirk gege­ben sind. Die genaue Vor­ge­hens­wei­se die­ser The­ma­tik wird mit den Vor­sit­zen­den der Bezirks­tags­frak­tio­nen und Ver­tre­tern der übri­gen im Bezirks­tag ver­tre­te­nen Par­tei­en bespro­chen und abgestimmt.