Stel­lung­nah­men der Bam­ber­ger Stadt­ver­wal­tung zum BKPV-Prüf­be­richt gehen an die Regie­rung von Oberfranken

Der Rech­nungs­prü­fungs­aus­schuss des Bam­ber­ger Stadt­ra­tes schloss heu­te (03.03.) sei­ne Bear­bei­tung der Stel­lung­nah­men der Stadt­ver­wal­tung zum Prüf­be­richt des Kom­mu­na­len Prüf­ver­bands (BKPV) ab – Stel­lung­nah­men gehen nun an die Regie­rung von Oberfranken.

Der Rech­nungs­prü­fungs­aus­schuss des Bam­ber­ger Stadt­rats hat in sei­ner heuti­gen nicht­öf­fent­li­chen Sit­zung im Spie­gel­saal der Har­mo­nie die Bear­bei­tung von per­so­nal­recht­li­chen Einzel­fällen fort­ge­setzt, die nicht Gegen­stand des BKPV-Prüf­be­richts waren. Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke hat­te die zusätz­li­che umfas­sen­de Prü­fung durch das Per­so­nal- und Orga­ni­sa­ti­ons­amt der Stadt Bam­berg angeordnet.

Die Stadt erläu­ter­te im Vor­feld der Sit­zung, dass bei den Ein­zel­fall­prü­fun­gen im Wesent­li­chen die Akten­la­ge im Detail ausge­wertet wor­den sei. Nach ihrer Auf­fas­sung hät­ten sich aus der Ana­ly­se des Per­so­nal- und Orga­ni­sa­ti­ons­am­tes bis­lang kei­ne Anhalts­punk­te dafür erge­ben, dass Lei­stun­gen ohne Gegen­lei­stun­gen erfolgt sei­en. In Ein­zel­fäl­len sei­en Feh­ler pas­siert: Die Geneh­mi­gung von zwei Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen und die Aus­zah­lung von Mehr­ar­beit zum Diensten­de an elf Beam­te sei kri­tisch zu sehen. Auch for­ma­le Defi­zi­te, wie zum Bei­spiel bei der Begrün­dung von zwei Prä­mi­en und der Füh­rung der Per­so­nal­ak­ten, sei­en fest­ge­stellt wor­den. Zudem sei die dau­er­haf­te Anord­nung von Über­stun­den nicht mit dem Tarif­recht und der Für­sor­ge­pflicht der Stadt als Arbeit­ge­be­rin zu vereinbaren.

Vor die­sem Hin­ter­grund habe die Stadt bereits die Erar­bei­tung neu­er trans­pa­ren­ter Rege­lun­gen für zum Bei­spiel Prä­mi­en, Über­stun­den und Mehr­ar­beit in Zusam­men­ar­beit mit Per­so­nal­ver­tre­tung und zur Vor­la­ge im Perso­nalsenat als Auf­ga­be in die Schluss­be­wer­tun­gen ihrer Stel­lung­nah­me auf­ge­nom­men. Alle Tarif­be­schäf­tig­ten und Laufbahnbeamte*innen der Stadt Bam­berg, in deren Arbeits­be­rei­chen die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen gege­ben sei­en, wür­den zudem ange­wie­sen, ab dem 01.04.2021 an der elek­tro­ni­schen Arbeits­zeit­er­fas­sung teil­zu­neh­men. In die­sem Sin­ne hat­te Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke bereits nach der letz­ten Sit­zung des Rech­nungs­prü­fungs­aus­schus­ses orga­ni­sa­to­ri­sche und inhalt­li­che Verände­rungen in kon­struk­ti­ver Zusam­men­ar­beit zwi­schen Ver­wal­tung, Stadt­rat, Beleg­schaft und Per­so­nal­ver­tre­tung angekündigt.

Roman Wal­ter, Lei­ter des Rech­nungs­prü­fungs­am­tes der Stadt Bam­berg, sag­te nach der Sit­zung: “Unse­re Auf­ga­be war es, die Stel­lung­nah­men der Stadt zum Prüf­be­richt des BKPV kri­tisch zu beleuch­ten und, wo nötig, zu hin­ter­fra­gen. Mit der Behand­lung der fach­li­chen Stel­lung­nah­men war kei­ne juri­sti­sche Bewer­tung ver­bun­den. Die Stel­lung­nah­men zu allen Text­zif­fern des Prüf­be­rich­tes gehen jetzt gesam­melt an die Regie­rung von Ober­fran­ken, die die­se rechts­auf­sicht­lich bewer­ten wird.“