Im Land­kreis Kro­nach gilt eine nächt­li­che Aus­gangs­sper­re ab Don­ners­tag, 4. März

Für den Land­kreis Kro­nach hat das RKI am Mitt­woch, 3. März 2021, eine 7‑Ta­ge-Inzi­denz pro 100.000 Ein­woh­ner von 107,9 aus­ge­wie­sen. Auf­grund der aktu­el­len Rege­lung der Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men-Ver­ord­nung zieht dies wei­te­re loka­le Maß­nah­men nach sich.

Mit Über­schrei­tung des mar­kan­ten 100er Wer­tes tritt am Tag nach der Fest­stel­lung durch das RKI die nächt­li­che Aus­gangs­sper­re wie­der in Kraft. Dem­nach ist ab Don­ners­tag, 4. März 2021, 0 Uhr, der Auf­ent­halt außer­halb einer Woh­nung von 22 Uhr bis 5 Uhr unter­sagt, es sei denn dies ist begrün­det aufgrund

  • eines medi­zi­ni­schen oder vete­ri­när­me­di­zi­ni­schen Not­falls oder ande­rer medi­zi­nisch unauf­schieb­ba­rer Behandlungen,
  • der Aus­übung beruf­li­cher oder dienst­li­cher Tätig­kei­ten oder unauf­schieb­ba­rer Ausbildungszwecke,
  • der Wahr­neh­mung des Sor­ge- und Umgangsrechts,
  • der unauf­schieb­ba­ren Betreu­ung unter­stüt­zungs­be­dürf­ti­ger Per­so­nen und Minderjähriger,
  • der Beglei­tung Sterbender,
  • von Hand­lun­gen zur Ver­sor­gung von Tie­ren oder
  • von ähn­lich gewich­ti­gen und unab­weis­ba­ren Gründen.

Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die­se Rege­lung erst wie­der auf­ge­ho­ben wer­den kann, wenn der Inzi­denz­wert an sie­ben auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen unter­schrit­ten wurde.