Im Landkreis Kronach gilt eine nächtliche Ausgangssperre ab Donnerstag, 4. März
Für den Landkreis Kronach hat das RKI am Mittwoch, 3. März 2021, eine 7‑Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von 107,9 ausgewiesen. Aufgrund der aktuellen Regelung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung zieht dies weitere lokale Maßnahmen nach sich.
Mit Überschreitung des markanten 100er Wertes tritt am Tag nach der Feststellung durch das RKI die nächtliche Ausgangssperre wieder in Kraft. Demnach ist ab Donnerstag, 4. März 2021, 0 Uhr, der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung von 22 Uhr bis 5 Uhr untersagt, es sei denn dies ist begründet aufgrund
- eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
- der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
- der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- der Begleitung Sterbender,
- von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
- von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Regelung erst wieder aufgehoben werden kann, wenn der Inzidenzwert an sieben aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde.
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