Stadt Bay­reuth erteilt Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung für „Click & Collect“-Geschäfte in der Fußgängerzone

Corona Maske Symbolbild

Die Stadt erleich­tert ab sofort Abhol­ge­schäf­te im „Click & Collect“-Verfahren in den Fußgängerzonen

In den Bay­reu­ther Fuß­gän­ger­zo­nen ist der Lie­fer­ver­kehr mon­tags bis sams­tags von 17.30 Uhr bis 10.30 Uhr bezie­hungs­wei­se auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie im Rah­men einer Aus­nah­me­re­ge­lung, die vor­läu­fig bis 31. März gilt, bis 11 Uhr mög­lich. An Sonn- und Fei­er­ta­gen sind die Fuß­gän­ger­zo­nen grund­sätz­lich den Fuß­gän­gern vorbehalten.

Mit Beginn des Lock­down im Novem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res hat die Stadt für jene ansäs­si­gen Gastro­no­men, die Spei­sen lie­fern, für die Sonn- und Fei­er­ta­ge eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung zum Befah­ren der Fuß­gän­ger­zo­ne und fürs kurz­fri­sti­ge Par­ken der Lie­fer­fahr­zeu­ge für maxi­mal zehn Minu­ten erteilt, die eben­falls vor­läu­fig bis 31. März gilt. Ab Dezem­ber wur­de dann auch für das Abho­len von Spei­sen durch die Kun­din­nen und Kun­den der Gastro­no­mie eine gene­rel­le Ein­fahrts­ge­neh­mi­gung erteilt. Somit kön­nen auch die­se vor­fah­ren und die Spei­sen abho­len. Kun­den müs­sen aber anschlie­ßend sofort und ohne wei­te­re Ver­zö­ge­run­gen wie­der abfah­ren. Auch die­se Rege­lung gilt vor­läu­fig bis 31. März. Hier­auf weist das Stra­ßen­ver­kehrs­amt der Stadt hin.

Unter den oben genann­ten Bedin­gun­gen kön­nen ab sofort nun auch Abhol­ge­schäf­te im „Click & Collect“-Verfahren abge­wickelt wer­den. Bei Klein­tei­len bit­tet das Stra­ßen­ver­kehrs­amt die Kun­den die umlie­gen­den Park­plät­ze anzu­fah­ren, um den Fahr­zeug­ver­kehr in den Fuß­gän­ger­zo­nen mög­lichst gering zu halten.