Land­kreis Lich­ten­fels: Nächt­li­che Aus­gangs­sper­re ab 28.02.2021, 0 Uhr

Symbolbild Corona Mundschutz

Inzi­denz­wert liegt am 27.02.2021 bei 104,8

Der Inzi­denz­wert von 100 (Zahl an Neu­in­fek­tio­nen mit dem Coro­na-Virus SARS-CoV‑2 je 100.000 Ein­woh­ner inner­halb von sie­ben Tagen) wur­de am 27.02.2021 im Land­kreis Lich­ten­fels überschritten.

Gem. § 3 Satz 1 der 11. BayIfSMV gilt ab dem 28.02.2021, 0 Uhr, im gesam­ten Land­kreis Lich­ten­fels eine Aus­gangs­sper­re. Wäh­rend der Aus­gangs­sper­re ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr der Auf­ent­halt außer­halb einer Woh­nung unter­sagt (nächt­li­che Aus­gangs­sper­re), es sei denn, dies ist begrün­det aufgrund

  1. eines medi­zi­ni­schen oder vete­ri­när­me­di­zi­ni­schen Not­falls oder ande­rer medi­zi­nisch unauf­schieb­ba­rer Behandlungen,
  2. die Aus­übung beruf­li­cher oder dienst­li­cher Tätig­kei­ten oder unauf­schieb­ba­rer Ausbildungszwecke,
  3. der Wahr­neh­mung des Sor­ge- und Umgangsrechts,
  4. der unauf­schieb­ba­ren Betreu­ung unter­stüt­zungs­be­dürf­ti­ger Per­so­nen und Minderjähriger,
  5. der Beglei­tung Sterbender,
  6. von Hand­lun­gen zur Ver­sor­gung von Tie­ren oder
  7. von ähn­lich gewich­ti­gen und unab­weis­ba­ren Gründen.

Die Bekannt­ma­chung erfolgt auf Grund­la­ge § 3 Satz 2 der 11. BayIfSMV. Erst soweit an sie­ben auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen der Inzi­denz­wert von 100 unter­schrit­ten wird, ent­fällt die Aus­gangs­sper­re wie­der. Die Auf­he­bung wird der Land­kreis Lich­ten­fels eben­falls veröffentlichen.

Hin­weis zu den Schu­len, Kitas, etc.:

In der zurück­lie­gen­den Woche ver­zeich­net der Land­kreis Lich­ten­fels wie­der einen Anstieg der 7‑Ta­ge-Inzi­denz­wer­te: Vom 22. bis 25. Febru­ar 2021 sind ins­ge­samt 46 neue Infek­ti­ons-Fäl­le hin­zu­ge­kom­men. Um Schu­len, Kitas sowie wei­te­ren Ein­rich­tun­gen der Aus- und Fort­bil­dung etc. Pla­nungs­si­cher­heit zu geben, hat die Land­kreis­ver­wal­tung beschlos­sen, dass für Mon­tag, 1. März 2021, kei­ne Schlie­ßung fest­ge­legt wird. Die Ein­rich­tun­gen dür­fen am Mon­tag defi­ni­tiv öff­nen, obwohl der Inzi­denz­wert von 100 am Wochen­en­de über­schrit­ten wur­de. Die Land­kreis­ver­wal­tung wird erst am Mon­tag, 1. März 2021, ent­schei­den, wie es am Diens­tag, 2. März 2021, für Kitas und Schu­len wei­ter­ge­hen wird.