Akti­on „Gedeck­ter Tisch & Gemach­tes Bett“ im Land­kreis Forch­heim – Gast­ge­wer­be for­dert Öffnungsperspektive

Georg Höt­ze­lein: „Gast­ge­wer­be darf nicht län­ger Son­der­op­fer­rol­le auf­ge­bür­det bekommen“

Von der Nord­see bis auf die Zug­spit­ze haben deutsch­land­weit Hote­liers und Gastro­no­men einen gedeck­ten Tisch bzw. ein gemach­tes Bett als stil­len Pro­test auf einen öffent­li­chen Platz auf­ge­stellt, um im Vor­feld der näch­sten Bund-Län­der-Gesprä­che am 3. März auf die ver­zwei­fel­te Situa­ti­on der Betrie­be und die momen­ta­ne Per­spek­tiv­lo­sig­keit auf­merk­sam zu machen. Mitt­ler­wei­le ist die Bran­che seit März 2020 ins­ge­samt sechs Mona­te geschlossen.

Im Land­kreis Forch­heim fin­det die Akti­on am 1. März von 10–14 Uhr statt, und zwar auf dem Forch­hei­mer Para­de­platz, auf dem Wal­ber­la, in der Eber­mann­stadter Haupt­stra­ße und in Ober­tru­bech, eben­falls Hauptstraße.

„Maß­stä­be, die für ande­re Bran­chen gel­ten, müs­sen auch für das Gast­ge­wer­be gelten“

Georg Höt­ze­lein, Vor­sit­zen­der der Kreis­stel­le Forch­heim des Baye­ri­schen Hotel- und Gast­stät­ten­ver­ban­des DEHO­GA Bay­ern, stellt ange­sichts des aktu­el­len Coro­na-Infek­ti­ons­ge­sche­hens fest: „Die Maß­stä­be und Inzi­denz­wer­te, die für Öff­nun­gen in ande­ren Bran­chen gel­ten, wie z. B. Ein­zel­han­del oder auch Bau­märk­te, müs­sen auch für das Gast­ge­wer­be gel­ten. Einen fort­ge­setz­ten Teil-Lock­down, also weit­ge­hen­de Schlie­ßun­gen als „Dau­er­zu­stand“, wäh­rend ande­re öff­nen dür­fen, akzep­tie­ren wir nicht. Wenn ver­gleich­ba­re Bran­chen wie der Ein­zel­han­del wie­der öff­nen dür­fen, muss es auch im Gast­ge­wer­be wie­der los­ge­hen – und zwar so, dass die Betrie­be wirt­schaft­lich arbei­ten können.“

Die Betrie­be des Gast­ge­wer­bes haben wäh­rend der Öff­nun­gen von Früh­jahr bis Herbst 2020 bewie­sen, dass ihre Hygie­ne­kon­zep­te funk­tio­nie­ren – in allen Betriebs­tei­len, innen und außen, wäh­rend der gesam­ten betrieb­li­chen Öff­nungs­zei­ten. Höt­ze­lein: „Gastro­no­mie und Hotel­le­rie waren und sind kei­ne Pan­de­mietrei­ber! Dies hat auch erst ver­gan­ge­ne Woche das RKI mit sei­nem „Con­trol-Covid-Plan“ bestä­tigt. So ist das Ansteckungs­ri­si­ko gera­de bei Zusam­men­künf­ten im Frei­en und in Hotels nied­rig. Der „Teil-Lock­down“ ab Novem­ber 2020 war daher kei­ne Fol­ge eines hohen Infek­ti­ons­ge­sche­hens im Gast­ge­wer­be, son­dern eine poli­ti­sche Ent­schei­dung: Gastro­no­mie, Hotel­le­rie, Kul­tur und Sport wur­den geschlos­sen, um Kon­takt­zah­len zu sen­ken und ande­ren Bran­chen Öff­nun­gen zu ermöglichen.“

Höt­ze­lein wei­ter: „Unab­hän­gig vom frag­wür­di­gen Ergeb­nis die­ses „Teil-Lock­downs“ sagen wir: Das darf so nicht wei­ter­ge­hen! Eine Fort­set­zung der Poli­tik nach dem Mot­to „Ihr bleibt zu, damit ande­re öff­nen kön­nen“ ist für die Unter­neh­mer und Beschäf­tig­ten im Gast­ge­wer­be inak­zep­ta­bel! Das Gast­ge­wer­be darf bei der Ent­wick­lung von Öff­nungs­per­spek­ti­ven nicht nach­ran­gig behan­delt wer­den. Die Men­schen, die im Hotel- und Gast­stät­ten­ge­wer­be arbei­ten und von ihrer Arbeit leben müs­sen, ver­die­nen den glei­chen Respekt und die glei­che Wert­schät­zung wie die Men­schen in ande­ren Bran­chen. Wir haben ver­ant­wort­ba­re Plä­ne für Öff­nungs­sze­na­ri­en und erfolg­rei­che Schutz­kon­zep­te erarbeitet.“

„Die Sicher­heit von Mit­ar­bei­tern und Gästen steht auch für uns immer an ober­ster Stel­le, betont Höt­ze­lein, „der Vor­teil die­ses Jahr liegt dar­in, dass wir auf erwie­se­ner­ma­ßen erfolg­rei­che Schutz­kon­zep­te für das Gast­ge­wer­be zurück­grei­fen kön­nen. So haben wir im Gast­ge­wer­be viel weit­rei­chen­de­re Kon­zep­te als etwa im Han­del. Bei uns gel­ten wesent­lich grö­ße­re Abstands­re­geln, auch füh­ren wir eine durch­gän­gi­ge Gäste­re­gi­strie­rung durch. Wir wis­sen zu jeder Zeit, wer da war. Auch Mas­ken müs­sen stän­dig getra­gen wer­den und dür­fen nur am Tisch abge­nom­men wer­den. Und an die­sem dür­fen ja wie­der­um nur Per­so­nen gemäß gel­ten­der Kon­takt­be­schrän­kun­gen sit­zen. Zudem wer­den viel­fach bereits zusätz­li­che Maß­nah­men zur Luft­rei­ni­gung umge­setzt. Eben­falls darf der Aspekt nicht ver­nach­läs­sigt wer­den, dass wir geschütz­te Berei­che mit hohen Hygie­ne­stan­dards schaf­fen. Die Erfah­rung im Nach­gang zum letz­ten Lock­down hat gezeigt: Ste­hen die­se nicht zur Ver­fü­gung, wird es zu Aus­weich­be­we­gun­gen der Men­schen kom­men, die dann nur in unge­schütz­ten Berei­chen statt­fin­den kön­nen. Die­sen Feh­ler dür­fen wir nicht ein zwei­tes Mal bege­hen. Wir kön­nen den Mini­ster­prä­si­den­ten von daher beru­hi­gen: ja, es ist schwie­ri­ger, aber es ist mach­bar. Dies haben auch Exper­ten so bestätigt.“