MdL Seba­sti­an Kör­ber: „Ver­kehrs­aus­schuss des Baye­ri­schen Land­tags treibt den Rad­we­ge­aus­bau in Effel­trich wei­ter voran“

Der Aus­schuss für Woh­nen, Bau und Ver­kehr des Baye­ri­schen Land­tags hat in sei­ner heu­ti­gen Sit­zung in Mün­chen abschlie­ßend über die öffent­li­che Ein­ga­be der Effel­tri­cher Gemein­de­rä­tin Ste­fa­nie Bre­chel­ma­cher (DEL) beraten.

Sebastian Körber. (c) FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag, Bernhard Haselbeck

Seba­sti­an Kör­ber. © FDP-Frak­ti­on im Baye­ri­schen Land­tag, Bern­hard Haselbeck

Gemein­sam mit ihren Gemein­de­rats­kol­le­gen Kath­rin Heimann und Mat­thi­as Fisch­bach, MdL sowie knapp 1000 Unter­schrif­ten hat­te Frau Bre­chel­ma­cher am 19.01.2020 eine Peti­ti­on ein­ge­reicht um einen „Aus­bau der Staats­stra­ße 2242“ bzw. einen „Rad­weg zwi­schen Effel­trich und Kun­reuth“ zu ermög­li­chen. Zuletzt hat­te hier­zu am 29.09.2020 eine Orts­be­sich­ti­gung statt­ge­fun­den. Sowohl der Forch­hei­mer FDP-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te und Aus­schuss­vor­sit­zen­de Seba­sti­an Kör­ber, als auch sein Mit­be­richt­erstat­ter Jür­gen Baum­gärt­ner, MdL aus Kro­nach waren sich bereits damals dar­über einig, dass ein Lücken­schluss im Rad­we­ge­netz an die­ser Stel­le wich­tig und sinn­voll ist. Als Her­aus­for­de­rung blieb aller­dings die Finan­zie­rung des Rad­weg-Pro­jek­tes. Hier zeich­net sich nun eine Lösung ab.

Der Aus­schuss teil­te in der heu­ti­gen Sit­zung die Ein­schät­zung sei­nes Vor­sit­zen­den Seba­sti­an Kör­ber und for­dert die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung in sei­nem getrof­fe­nen Beschluss dazu auf, den Ein­zel­fall noch­mals zu prü­fen und auf­grund der beson­de­ren Not­wen­dig­keit vor Ort zumin­dest eine höhe­re För­der­quo­te in Aus­sicht zu stellen.

Als ört­li­cher Abge­ord­ne­ter in Forch­heim und der Frän­ki­schen Schweiz freut sich Seba­sti­an Kör­ber dar­über, dass es nun mit dem Rad­weg wei­ter vor­an­ge­hen kann: „Das Enga­ge­ment der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger vor Ort hat letzt­end­lich die Wen­de gebracht. Die Fak­to­ren, wel­che die Staats­re­gie­rung zur Ent­schei­dungs­fin­dung her­an­ge­zo­gen hat, sind noch­mal zu über­den­ken. Die rea­le Ver­kehrs­nach­fra­ge an einer amt­li­chen Stra­ßen­ver­kehrs­zäh­lung von 2015 fest­zu­ma­chen, reicht als Ent­schei­dungs­grund­la­ge nicht aus. Hier müs­sen ins­be­son­de­re die Bedeu­tung des Lücken­schlus­ses für das Rad­we­ge­netz in der Regi­on und der Nah­erho­lungs­wert mit ein­be­zo­gen wer­den. Nach dem Beschluss des Aus­schus­ses bin ich guter Din­ge, dass der Rad­weg rea­li­siert wer­den kann.“