AWO Bay­reuth-Stadt: „Pfle­ge­ret­tungs­schirm muss wei­ter voll­um­fäng­lich fort­ge­führt werden“

Mari­on Tost, Vor­stän­din der AWO Bay­reuth-Stadt, sieht gro­ße Pro­ble­me auf die Trä­ger von Alten­ein­rich­tun­gen zukom­men, wenn der Pfle­ge­ret­tungs­schirm – wie geplant – nicht voll­um­fäng­lich wei­ter­ge­führt wird.

„Bay­ern­weit haben die Ein­rich­tun­gen 2020 hoch­ge­rech­net aus­ge­fal­le­ne Inve­sti­ti­ons­ko­sten von mehr als 16 Mil­lio­nen Euro zu ver­zeich­nen gehabt. Wenn die­ser Fehl­be­trag von­sei­ten des Staa­tes nicht gedeckt wird, wer­den die Trä­ger gezwun­gen, die­se Mehr­be­la­stung auf die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen umzu­le­gen. Das kann und darf nicht im Sin­ne der Poli­tik sein“, erklärt Tost. Grund­la­ge ihrer Befürch­tung sind die Ergeb­nis­se der Frei­en Wohl­fahrts­pfle­ge Bay­ern. Die­se hat­te vor kur­zem alle Ein­rich­tun­gen der unter­schied­li­chen Ver­bän­de ange­schrie­ben und um Rück­mel­dung zu den aus­ge­fal­le­nen Inve­sti­ti­ons­ko­sten gebe­ten – ein Groß­teil hat­te sich dar­an betei­ligt, der AWO Lan­des­ver­band hat­te im Anschluss die Ergeb­nis­se aus der reprä­sen­ta­ti­ven Umfra­ge an die AWO Kreis­ver­bän­de weitergegeben.

In den Infor­ma­tio­nen, die der AWO Lan­des­ver­band zur Ver­fü­gung gestellt hat­te, wur­de außer­dem deut­lich, dass die AWO Ein­rich­tun­gen in Bay­ern im Janu­ar stark betrof­fen waren von Covid-19-Aus­brü­chen – ins­ge­samt 41 Pro­zent. „Da der Impf­sta­tus im Frei­staat wei­ter­hin nicht weit genug fort­ge­schrit­ten ist und sich neue Muta­tio­nen – beson­ders die bri­ti­sche Vari­an­te – in Deutsch­land rasant aus­brei­ten, müs­sen wir davon aus­ge­hen, dass die Lage in den Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, in denen noch nicht durch­ge­impft wur­de – wei­ter ange­spannt blei­ben wird.“

Es sei kein Geheim­nis, dass die Ein­rich­tun­gen und ihre Arbeit­neh­mer seit Mona­ten am Anschlag arbei­ten wür­den – zur psy­chi­schen und phy­si­schen Bela­stung für die Beleg­schaft kämen nun auch betriebs­wirt­schaft­li­che Her­aus­for­de­run­gen hin­zu: Denn in der Neu­fas­sung des Pfle­ge­ret­tungs­schirms von Gesund­heits­mi­ni­ster Spahn sol­len die Ersatz­zah­lun­gen bei Min­der­ein­nah­men ent­fal­len. „Die­se sind, Stand jetzt, nach dem 31. März 2021 nicht mehr im Ret­tungs­schirm ent­hal­ten. Das bedeu­tet dann eine zusätz­li­che finan­zi­el­le Bela­stung, die sicher vie­le Trä­ger von Alten­ein­rich­tun­gen zusätz­lich an ihre Gren­zen brin­gen wird“, sagt Tost.

Die Vor­stän­din der AWO Bay­reuth-Stadt macht aber klar, dass nicht nur die Deckung der Mehr­auf­wen­dun­gen wich­tig sei, son­dern auch die der Min­der­ein­nah­men. Denn für die mei­sten Ein­rich­tun­gen in Bay­ern sei es gar nicht mög­lich, freie Pfle­ge­plät­ze bis zum 1. April wie­der zu beset­zen. „Beson­ders für die Ein­rich­tun­gen mit aku­ten Covid-19-Aus­brü­chen sehe ich da schwarz. Die Fol­ge wären wei­ter­hin hohe Min­der­ein­nah­men, die für Ein­rich­tun­gen auf Dau­er nicht zu schul­tern sind.“