Ver­brau­cher­zen­tra­len bie­ten neu­en Online-Ser­vice rund um Rück­ga­be, Garan­tie und Gewährleistung

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Umtausch-Check star­tet

Im wei­ter andau­ern­den Lock­down boomt der Online-Han­del. Möch­ten Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher dort erwor­be­ne Pro­duk­te umtau­schen, zurück­ge­ben oder repa­rie­ren las­sen, ste­hen sie vor zahl­rei­chen recht­li­chen Fra­gen. Abhil­fe schafft der neue Umtausch-Check der Ver­brau­cher­zen­tra­len auf www​.umtausch​-check​.de. Der Online-Ser­vice bie­tet Rat­su­chen­den eine recht­li­che Erst­ein­schät­zung zu ihrem indi­vi­du­el­len Fall.

Wohl jeder kennt die Situa­ti­on, dass ein Pro­dukt doch nicht gefällt oder, oft noch ärger­li­cher, plötz­lich kaputt ist. Eine reprä­sen­ta­ti­ve Befra­gung in Auf­trag der Ver­brau­cher­zen­tra­len hat erge­ben: Fast jeder zwei­te Ver­brau­cher hat in den letz­ten drei Jah­ren min­de­stens einen defek­ten Arti­kel rekla­miert. Die Umfra­ge zeigt auch, dass den Betrof­fe­nen in der Mehr­heit der Fäl­le nicht bewusst ist, wel­che Rech­te ihnen zustehen.

Um Rat­su­chen­de zu unter­stüt­zen, haben die Ver­brau­cher­zen­tra­len den Umtausch-Check ent­wickelt. „Auf der Online-Sei­te erhal­ten Ver­brau­cher nach Ein­ga­be eini­ger Infor­ma­tio­nen jeder­zeit eine kosten­lo­se Erst­ein­schät­zung zur Rechts­la­ge in ihrem Fall“, sagt Julia Zel­ler, Juri­stin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. So klärt der Check zum Bei­spiel, ob ein Käu­fer die vor drei Wochen online bestell­te Jog­ging­ho­se noch zurück­ge­ben kann.

Ver­brau­cher­infos zu Garan­tie und Gewährleistung

Auch abseits von online bestell­ter Ware deckt das Tool Fra­gen rund um Garan­tie und Gewähr­lei­stung ab. Geht die im Laden­ge­schäft erwor­be­ne Wasch­ma­schi­ne zum Bei­spiel wäh­rend des Lock­downs kaputt, erhal­ten Nut­zer auch hier­für recht­li­che Erst­in­for­ma­tio­nen. Bei Bedarf gibt es zudem Vor­la­gen für einen Brief an den Ver­käu­fer oder Her­stel­ler, mit dem man sei­ne Rech­te gel­tend machen kann. „Und wer sich ganz all­ge­mein einen Über­blick über die Unter­schie­de zwi­schen Rück­ga­be, Garan­tie und Gewähr­lei­stung ver­schaf­fen möch­te, kann das eben­falls auf www​.umtausch​-check​.de mit Hil­fe einer inter­ak­ti­ven Gra­fik tun“, so Julia Zeller.

Für indi­vi­du­el­le Fra­gen kön­nen Ver­brau­cher per Tele­fon oder online die Bera­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern nut­zen. Infor­ma­tio­nen dazu sind auf www.verbraucherzentrale-bayern.de zu fin­den. All­ge­mei­ne Aus­künf­te zu Ver­brau­cher­fra­gen gibt es am Ser­vice­te­le­fon der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern unter (089) 55 27 94–0.

Der Umtausch-Check wur­de im Rah­men des bun­des­wei­ten Pro­jekts „Wirt­schaft­li­cher Ver­brau­cher­schutz“ erstellt, geför­dert durch das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um der Justiz und für Verbraucherschutz.