Stadt Kulm­bach erlässt Ein­schrän­kun­gen für Elek­tro- und Hybrid­fahr­zeu­ge wegen Brandgefahr

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Ver­bot für Elek­tro- und Hybrid­fahr­zeu­ge in der Tief­ga­ra­ge EKU-Platz – Zusätz­li­che Sper­rung des Park­hau­ses Bastei­gas­se – Neue Aus­gleich­s­park­plät­ze für E‑Autos

Wie ver­gan­ge­ne Woche bekannt gege­ben, gilt in den Tief­ga­ra­gen unter­halb des EKU-Plat­zes und der Dr.-Stammberger-Halle ein Park­ver­bot für Elek­tro- und Hybridfahrzeuge.

Bereits im Sep­tem­ber des ver­gan­ge­nen Jah­res kam es in der Tief­ga­ra­ge unter­halb des EKU-Plat­zes zu einem Brand eines Autos mit Ver­bren­nungs­mo­tor. Auf­grund der dar­aus resul­tie­ren­den Schä­den und den nach­fol­gen­den Sanie­rungs­ar­bei­ten war die Tief­ga­ra­ge bis ver­gan­ge­ne Woche gesperrt. Bei den anschlie­ßen­den Gesprä­chen mit der Feu­er­wehr wur­de der Stadt Kulm­bach gera­ten, E‑Autos und Hybrid­au­tos nicht mehr in der Tief­ga­ra­ge par­ken zu las­sen, da bei die­sen die bren­nen­den Akkus nicht gelöscht wer­den kön­nen. Die­se müss­te man unter Auf­sicht und Küh­lung aus­bren­nen las­sen, was meh­re­re Tage dau­ern kann. Auf­grund der nied­ri­gen Decken­hö­he kann das Auto auch nicht aus der Tief­ga­ra­ge abtrans­por­tiert wer­den, um es im Frei­en aus­bren­nen zu las­sen und auch ein ent­spre­chen­der Kühl­con­tai­ner kann nicht in die Tief­ga­ra­ge gebracht wer­den. Soll­te ein Auto dann also meh­re­re Tage in der Tief­ga­ra­ge bren­nen, wür­de das enor­me Schä­den für die Sta­tik des Gebäu­des mit sich füh­ren. Ver­bren­nungs­mo­to­ren kön­nen natür­lich genau­so Feu­er fan­gen wie die Akkus von E‑Autos oder Hybrid­fahr­zeu­gen. Es ist folg­lich nicht das Risi­ko, das grö­ßer ist, es sind die Fol­gen, die deut­lich grö­ße­re Aus­ma­ße anneh­men kön­nen. Die zen­tra­le Fra­ge ist auch nicht das Löschen oder die Bän­di­gung des Bran­des, dies wäre im Frei­en mög­lich – das ent­schei­den­de Pro­blem ist der Trans­port des bren­nen­den Wagens aus der Tief­ga­ra­ge her­aus. Auf­grund der bau­li­chen Gege­ben­hei­ten kann kein Kran­fahr­zeug in die Tief­ga­ra­ge ein­fah­ren, hier­für bräuch­te es eine Decken­hö­he von rund 5 Metern. Die Decken­hö­he der Tief­ga­ra­ge beträgt aller­dings 2,10 Meter.

Aus bau­li­cher Sicht ent­spricht die Tief­ga­ra­ge allen nöti­gen Stan­dards. Auch bau­recht­lich wur­den alle Vor­ga­ben des Brand­schut­zes – Sprink­ler­an­la­ge, Brand­mel­de­an­la­ge, Ent­lüf­tungs­an­la­ge – wie vor­ge­ge­ben instal­liert. Hier gibt es kei­nen Grund zur Beanstandung.

Stadt­brand­in­spek­tor Hein­rich Poperl ergänzt: „Die Feu­er­wehr vor Ort muss den Brand löschen oder im Zaum hal­ten. Was nützt es uns in Kulm­bach, dass die Feu­er­weh­ren in Groß­städ­ten bei einem dor­ti­gen Brand ganz ande­re Mög­lich­kei­ten haben als wir hier. Die Man­power ist deut­lich grö­ßer, womög­lich auch die tech­ni­sche Aus­stat­tung. Mir wur­de von der Feu­er­wehr Mün­chen bei­spiels­wei­se berich­tet, dass im Brand­fall im Werk in Ingol­stadt ange­ru­fen wird, dass die Mit­ar­bei­ter dort mit der ent­spre­chen­den Tech­nik vor­bei­kom­men, um das Feu­er in den Griff zu bekom­men. Das klappt in Kulm­bach nun mal lei­der nicht. Wir müs­sen mit dem arbei­ten, was wir haben und die ört­li­chen Gege­ben­hei­ten ermög­li­chen es uns in kei­ner Wei­se, den Brand eines Lithi­um-Akkus in der Tief­ga­ra­ge zu löschen oder zu küh­len. Denn im Brand­fall brin­gen uns Halb­wahr­hei­ten und auf den ersten Blick ein­fa­che, aber lei­der nicht effek­ti­ve Lösun­gen kei­nen Schritt weiter“.

Dass E‑Autos sel­te­ner bren­nen ist zunächst eine Moment­auf­nah­me. Auch Ver­tre­ter gro­ßer Ver­si­che­run­gen gehen davon aus, dass sich die Brand­häu­fig­keit in den näch­sten Jahr an die Zahl der Brän­de von Autos mit Ver­bren­nungs­mo­to­ren schritt­wei­se anpas­sen kann, da vie­le E‑Autos noch neu sind und es bekannt­lich häu­fig älte­re Autos sind, bei denen es zu Brän­den kommt.

Bei einem Orts­ter­min mit dem Pla­ner der Tief­ga­ra­ge, der städ­ti­schen Tief­bau­ab­tei­lung und der Feu­er­wehr hat Ober­bür­ger­mei­ster Ingo Leh­mann nun fol­gen­de Neue­run­gen beschlossen:

  • Das Park­ver­bot für Elek­tro- und Hybrid­fahr­zeu­ge in den ver­bun­de­nen Tief­ga­ra­gen unter­halb der Dr.-Stammberger-Halle und des EKU-Plat­zes bleibt bestehen.
  • Auch für das Park­haus Bastei­gas­se gilt nun ein Ver­bot für Elek­tro- und Hybrid­fahr­zeu­ge. Hier wer­den als Ersatz zeit­nah eini­ge Stell­plät­ze im Außen­be­reich des Park­hau­ses geschaf­fen, die nur für die­se Fahr­zeu­ge frei­ge­hal­ten werden.
  • Auf dem EKU-Platz wer­den zunächst pro­vi­so­risch eini­ge Park­plät­ze für E‑Fahrzeuge reser­viert. In der März-Sit­zung des Kulm­ba­cher Stadt­ra­tes soll dann bera­ten wer­den, ob eine gan­ze Park­platz­rei­he auf dem EKU-Platz für E- und Hybrid­au­tos reser­viert wer­den soll.

„Natür­lich wäre es auch mög­lich gewe­sen, eini­ge weni­ge Stell­plät­ze in der Tief­ga­ra­ge nahe der Aus­fahrt für E‑Fahrzeuge zu reser­vie­ren. Was pas­siert aber, wenn die­se voll sind und sich die Auto­fah­rer mit einem ent­spre­chen­den Fahr­zeug wider­recht­lich auf einen ande­ren Park­platz stel­len oder gar in die Tief­ga­ra­ge unter­halb der Dr.-Stammberger-Halle fah­ren? Hier kann das Auto im Fal­le eines Bran­des nicht abge­schleppt wer­den und es kann zu erheb­li­chen Schä­den für das Gebäu­de kom­men“, begrün­det Ober­bür­ger­mei­ster Ingo Leh­mann die Entscheidung.

Doch wie sieht es lang­fri­stig aus? Bis 2030 sol­len sie­ben bis zehn Mil­lio­nen E‑Fahrzeuge zuge­las­sen sein, so das Ziel der Bun­des­re­gie­rung. „Hier müs­sen wir in erster Linie an die Her­stel­ler appel­lie­ren, Tech­no­lo­gien und Alter­na­ti­ven zu fin­den, die sich im Brand­fall deut­lich ein­fa­cher hand­ha­ben las­sen. Wir brau­chen uns nichts vor­ma­chen, die von uns ange­sto­ße­ne Pro­ble­ma­tik beschäf­tigt zahl­rei­che ande­re Kom­mu­nen eben­so und auch die Ver­si­che­run­gen wer­den sich frü­her oder spä­ter mit der The­ma­tik befas­sen. Wir stel­len uns kei­nes­falls gegen erneu­er­ba­re Ener­gien oder wol­len irgend­je­man­den bestra­fen, aber die­se Ange­le­gen­heit ist noch nicht ganz zu Ende gedacht“, so Ober­bür­ger­mei­ster Leh­mann wei­ter. „Wenn das Löschen ein­fa­cher mög­lich ist, dann heben wir das Ver­bot ger­ne wie­der auf. Hier steht ein­zig und allein die Sicher­heit im Vor­der­grund und als Ober­bür­ger­mei­ster habe ich dafür Sor­ge zu tra­gen, dass sich poten­ti­el­le Gefah­ren auf ein Mini­mum ver­rin­gern oder sogar ganz ver­mie­den wer­den können“.

Abschlie­ßend sei ergänzt, dass die Stadt Kulm­bach eine Viel­zahl inner­städ­ti­scher Park­plät­ze für Ein­hei­mi­sche und Gäste bereit­hält. Eine der­art hohe Anzahl an Park­mög­lich­kei­ten im Zen­trum oder in direk­ter Zen­trums­nä­he wei­sen nur weni­ge ande­re Städ­te ver­gleich­ba­rer Grö­ße auf. Es ist also nach wie vor für nie­man­den ein Pro­blem, einen Park­platz in Kulm­bach zu bekommen.