Frak­ti­on Bay­reu­ther Gemein­schaft stellt Dring­lich­keits­an­trag zur „Öff­nungs­stra­te­gie“

Dring­lich­keits­an­trag; Antrag nach 15 a Geschäftsordnung

Sehr geehr­ter Herr Oberbürgermeister,

vie­len Dank, dass das gest­ri­ge Spit­zen­ge­spräch mit Ver­tre­tern des Ein­zel­han­dels und der Gastro­no­mie so kurz­fri­stig nach unse­rer Anre­gung vom 11.2.2021 von Ihnen anbe­raumt und per­sön­lich gelei­tet wurde.

In Ihrer heu­ti­gen Pres­ser­klä­rung schrei­ben Sie: „… Ein­zel­han­del und Gastro­no­mie brau­chen drin­gend eine Öff­nungs­per­spek­ti­ve“, so Eber­ber­ger. Dafür habe er sich auch bei der jüng­sten Video-Kon­fe­renz mit Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel und Mini­ster­prä­si­dent Mar­kus Söder ein­ge­setzt. „Die Ent­schei­dung über die­se Wei­chen­stel­lun­gen lie­gen in der Hand von Bund und Land. Wir kön­nen als Kom­mu­nen nicht mehr als appel­lie­ren…“ Wir aber sind der Mei­nung, dass deut­lich mehr getan wer­den muss als an Bund und Land zu appel­lie­ren. Wir for­dern des­halb die Ent­wick­lung einer Öff­nungs­stra­te­gie durch die Stadt in Zusam­men­ar­beit mit dem Land­kreis Bayreuth.

Nur so ist zu gewähr­lei­sten, dass wir recht­zei­tig zum Zeit­punkt, zu dem die erhoff­te Locke­rung und letzt­end­lich Öff­nung erfol­gen, die Vor­aus­set­zung geschaf­fen haben nach­hal­tig und ohne ein erneu­tes „Hoch­schnel­len“ der Inzi­denz­zah­len für den Ein­zel­han­del und die Gastro­no­mie lockern bzw. öff­nen zu können.Von fol­gen­den drei Säu­len muss aus unse­rer Sicht die Stra­te­gie getra­gen werden:

  1. Testungs­mög­lich­kei­ten für jeden Kun­den bzw. Gastro­no­mie­be­su­cher min­de­stens 2x wöchentlich.
  2. Nach­voll­zieh­bar­keit des Infek­ti­ons­ge­sche­hens durch das Gesund­heits­amt und dadurch Schaf­fung der Mög­lich­keit schnellst­mög­lich auf eine Erhö­hung der Inzi­denz­zah­len zu reagieren.
  3. Stu­fen­plan zur Öff­nung des Ein­zel­han­dels und der Gastro­no­mie, um so ein „Über­ren­nen“ der­sel­ben zu ver­hin­dern (kein Einkaufstourismus).

Des­halb bean­tra­gen wir fol­gen­de Punkte:

  • Abklä­rung durch die Ver­wal­tung, ob Punkt 1 der obi­gen Stra­te­gie gewähr­lei­stet wer­den kann und für den Fall, dass die­ses noch nicht mög­lich ist Vor­schlä­ge zur Rea­li­sie­rung die­ses Punk­tes. Das Ergeb­nis ist spä­te­stens in der Stadt­rats­sit­zung im März vorzustellen.
  • Kon­takt­auf­nah­me mit dem Gesund­heits­amt, um zu erfra­gen inwie­weit die Stadt bzw. der Land­kreis unter­stüt­zend tätig sein kann (Man­power, Digi­ta­li­sie­rung, Gesprä­che mit Bund und Land)
  • Vor­la­ge eines Stu­fen­plans in dem in Kor­re­la­ti­on mit den Inzi­denz­wer­ten Locke­rungs­schrit­te fest­ge­legt wer­den (z.B. 1 Kun­de / 1 Ver­käu­fer bei Inzi­denz von 75; 2 Kun­den / 1 Ver­käu­fer bei Inzi­denz von 60 bis 74; und so weiter).
    Dies unter Ein­be­zie­hung der bereits vom Frei­staat erar­bei­te­ten „Click und Meet-Taktik“
  • Adäqua­ter Stu­fen­plan für die Gastro­no­mie wie­der in Kor­re­la­ti­on mit den Inzi­denz­wer­ten und ent­spre­chen­den Lockerungsschritten.
  • Selbst­ver­ständ­lich soll­te all dies in enger Abstim­mung mit dem Land­kreis erfolgen.

Bei die­sem Kon­zept ist aus unse­rer Sicht die Zusam­men­ar­beit mit dem Gesund­heits­amt ein wich­ti­ger Punkt, dann nur so kön­nen wir recht­zei­tig auf sich ändern­de Pan­de­mie­si­tua­ti­on reagie­ren und damit ins­be­son­de­re auch schnell genug die Stra­te­gie auf neue Muta­tio­nen anpassen.

Uns ist bewusst, dass unser Antrag nur ein erster Schritt sein kann auf die hof­fent­lich anste­hen­den Locke­run­gen und Öff­nun­gen vor­be­rei­tet zu sein. Trotz­dem sind wir der Ansicht, dass eben mehr gesche­hen muss als ein rei­ner Appell. Durch unse­re For­de­run­gen soll unse­re Stadt in die Lage gesetzt wer­den, recht­zei­tig zu dem Zeit­punkt, zu dem es die Inzi­denz­zah­len zulas­sen unter Mini­mie­rung des Ansteckungs­ri­si­kos und damit unter Mini­mie­rung des Risi­kos, das alles wie­der zurück­ge­nom­men wer­den muss in die dann mög­li­chen Locke­run­gen einzutreten.

Vor allem aber sehen wir dar­in eine Mög­lich­keit schon vor Errei­chung des Inzi­denz­wer­tes von 35 unse­rem Ein­zel­han­del und unse­rer Gastro­no­mie nicht nur unse­re Soli­da­ri­tät ver­si­chern zu kön­nen, son­dern aktiv eine hel­fen­de Hand zu reichen.

Natür­lich ist die­ser Antrag nur ein Ver­such und kann selbst­ver­ständ­lich ger­ne an der ein oder ande­ren Stel­le ver­bes­sert bzw. nach­ge­schlif­fen wer­den. Not­wen­dig ist es aber, dass wir jetzt anfan­gen zu han­deln! Um die­sen Antrag recht­zei­tig vor einem hof­fent­lich bal­di­gen Locke­rungs­be­ginn und vor allen Din­gen zur Vor­be­rei­tung die­ser Locke­run­gen behan­deln zu kön­nen, bit­ten wir, ihm die Dring­lich­keit zuzu­er­ken­nen, bezie­hungs­wei­se das Gre­mi­um des Stadt­ra­tes am 24.02.2021 zunächst über die Dring­lich­keit und dann über die Zustim­mung zum Antrag abstim­men zu las­sen. Vie­len Dank im Voraus.

Mit freund­li­chen Grüßen
Frank Hof­mann
Kar­sten Schieseck
(Stadt­rä­te)