Forch­hei­mer Poli­zei löst Bedro­hungs­la­ge kommunikativ

Symbolbild Polizei

FORCH­HEIM. Einen Groß­ein­satz von Poli­zei, Feu­er­wehr und Ret­tungs­kräf­ten löste am frü­hen Diens­tag­mor­gen ein 45-jäh­ri­ger Mann wäh­rend einer geplan­ten Abschie­bung in der Forch­hei­mer Innen­stadt aus. Der Mann befin­det sich inzwi­schen in einer psych­ia­tri­schen Klinik.

Kurz nach 3 Uhr betra­ten Poli­zei­be­am­te die Woh­nung der arme­ni­schen Fami­lie in der Stra­ße „Selt­s­am­platz“, um eine Abschie­be­ver­fü­gung des Land­rats­am­tes Forch­heim zu voll­zie­hen. Vor­erst ver­hiel­ten sich der 45-Jäh­ri­ge, sei­ne eben­falls in der Woh­nung befind­li­che 41 Jah­re alte Ehe­frau und deren 20 und 14 Jah­re alten Söh­ne koope­ra­tiv und folg­ten den Anwei­sun­gen der Beam­ten. Unver­mit­telt ver­än­der­te sich die Stim­mung des 45-Jäh­ri­gen. Er nahm zwei Fla­schen mit Ben­zin und ver­schüt­te­te den Inhalt im Raum. Anschlie­ßend droh­te er damit, die Flüs­sig­keit in Brand zu setzen.

Nach­dem sich die Poli­zi­sten dar­auf­hin zurück­zo­gen und weder eine Fremd- noch Eigen­ge­fähr­dung aus­ge­schlos­sen wer­den konn­te, kamen spe­zi­ell geschul­te Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­am­te, wie auch Beam­te des Spe­zi­al­ein­satz­kom­man­dos aus Mit­tel­fran­ken vor Ort. Dem Ver­hand­lungs­ge­schick der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­am­ten ist es zu ver­dan­ken, dass die Ehe­frau mit dem jün­ge­ren Sohn nach meh­re­ren Stun­den das Anwe­sen unver­sehrt ver­las­sen konn­te. Gegen 8.30 Uhr gelang es den Poli­zi­sten dann auch den 45-Jäh­ri­gen ohne wei­te­re poli­zei­li­che Zugriffs­maß­nah­men zur Auf­ga­be zu bewe­gen. Er und sein 20-jäh­ri­ger Sohn blie­ben bei dem Ein­satz eben­falls unverletzt.

Anschlie­ßend lie­fer­ten Beam­te den 45-jäh­ri­gen Asyl­be­wer­ber in eine psych­ia­tri­sche Kli­nik ein. Auf­grund sei­nes Han­delns muss er sich nun wegen meh­re­re Straf­ta­ten ver­ant­wor­ten. Ins­be­son­de­re wird eine Stö­rung des öffent­li­chen Frie­dens durch Andro­hung von Straf­ta­ten, eine ver­such­te gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung, Bedro­hung, Nöti­gung und ein Ver­stoß nach dem Auf­ent­halts­ge­setz geprüft.