Land­kreis ERH: Schu­len öff­nen mit Beschränkungen

Das Land­rats­amt Erlan­gen-Höch­stadt hat öffent­lich bekannt gemacht, dass die 7‑Ta­ge-Inzi­denz am 19.02.2021 bei einem Wert von 19,7 liegt. Da nicht zu erwar­ten ist, dass der maß­geb­li­che Inzi­denz­wert gemäß § 28a Abs. 3 Satz 12 der 11. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung von 100 Neu­in­fek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus je 100 000 Ein­woh­ner inner­halb von sie­ben Tagen auch am Mon­tag nicht über­schrit­ten wird, ist eine Tei­l­öff­nung und der ein­ge­schränk­te Betrieb der Schu­len mög­lich. Die wei­te­ren schul­or­ga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men trifft das Staat­li­che Schul­amt im Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt. Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen sind der Son­der­aus­ga­be des Amts­blat­tes vom 19. Febru­ar unter www​.erlan​gen​-hoech​stadt​.de zu entnehmen.