Kei­ne Aus­gangs­sper­re mehr in Coburg – Schu­len öff­nen wie­der stufenweise

Nach­dem die Stadt Coburg sie­ben Tage lang unter dem Inzi­denz­wert 100 liegt, ent­fällt ab Sams­tag, 5 Uhr, die nächt­li­che Aus­gangs­sper­re. Wei­ter­hin gilt das vom Frei­staat Bay­ern ver­füg­te Gebot, dass nur eine Per­son einen wei­te­ren Haus­halt besu­chen oder mit die­sem unter­wegs sein darf.

Die Mas­ken­pflicht in der Innen­stadt gilt bereits seit Mon­tag die­ser Woche nicht mehr. Aller­dings gilt wei­ter­hin die FFP2-Mas­ken­pflicht in Geschäf­ten (inklu­si­ve Markt­stän­de), Bus­sen, Behör­den, Arzt­pra­xen sowie an Bus­hal­te­stel­len und Park­plät­zen. Außer­dem kön­nen ab Mon­tag Fahr­schu­len wie­der öff­nen. Hier gilt dann auch FFP2-Maskenpflicht.

Da auch der Land­kreis deut­lich unter der 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 100 liegt, haben Stadt und Land­kreis in Abstim­mung mit dem Staat­li­chen Gesund­heits­amt sowie dem Staat­li­chen Schul­amt ent­schie­den, dass der Schul­be­trieb wie­der stu­fen­wei­se gestar­tet wird. Soll­te der Inzi­denz­wert wie­der über 100 stei­gen, muss die­se Öff­nung nach der Ver­ord­nung des Frei­staats Bay­ern aller­dings wie­der zurück­ge­nom­men werden.

In fol­gen­den Jahr­gangs­stu­fen all­ge­mein­bil­den­der und beruf­li­cher Schu­len (ein­schließ­lich der ent­spre­chen­den För­der­schu­len) fin­det ab Mon­tag, 22. Febru­ar, wie­der Prä­senz­un­ter­richt statt, soweit dabei der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern durch­ge­hend und zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann, oder Wechselunterricht:

  • an Grund­schu­len die Jahr­gangs­stu­fen 1 bis 4
  • an den Jahr­gangs­stu­fen 1 bis 4 der För­der­zen­tren, ein­schließ­lich der Schul­vor­be­rei­ten­den Ein­rich­tun­gen, sowie an wei­te­ren Jahr­gangs­stu­fen der För­der­zen­tren in den För­der­schwer­punk­ten emo­tio­na­le und sozia­le Ent­wick­lung, gei­sti­ge Ent­wick­lung, kör­per­li­che und moto­ri­sche Ent­wick­lung, Sehen und wei­te­rer För­der­be­darf sowie Hören und wei­te­rer Förderbedarf
  • an Mit­tel­schu­len und För­der­zen­tren die Jahr­gangs­stu­fen 9 und 10 sowie die Vor­be­rei­tungs­klas­sen 2
  • an Mit­tel­schu­len die Deutsch­klas­sen der Jahr­gangs­stu­fe 9 ein­schließ­lich der jahr­gangs­kom­bi­nier­ten Klas­sen mit Schü­le­rin­nen und Schü­lern der Jahr­gangs­stu­fe 9
  • an den Real­schu­len die Jahr­gangs­stu­fe 10
  • an den 3‑stufigen und 4‑stufigen Wirt­schafts­schu­len die Jahr­gangs­stu­fe 10 sowie an den 2‑stufigen Wirt­schafts­schu­len die Jahr­gangs­stu­fe 11
  • an Gym­na­si­en die Jahr­gangs­stu­fe 12
  • an den Beruf­li­chen Ober­schu­len die Jahr­gangs­stu­fen 12 und 13
  • Jahr­gangs­stu­fen an allen son­sti­gen beruf­li­chen Schu­len, in wel­chen Schü­le­rin­nen und Schü­ler bis zum 31. Juli 2021 Abschlüs­se (ein­schließ­lich Kam­mer­prü­fun­gen) erwerben
  • an den Schu­len für Kran­ke in Abstim­mung mit den Kliniken

Not­be­treu­un­gen für Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Jahr­gangs­stu­fen 1 bis 6 blei­ben bestehen. Über die Auf­nah­me ent­schei­den die jewei­li­gen Lei­tun­gen. Die kon­kre­ten Infor­ma­tio­nen zum Unter­richts­start erhal­ten Eltern direkt über ihre Schule.

Auch Kitas, Mit­tags­be­treu­un­gen und offe­ne Ganz­tags­an­ge­bo­te kön­nen wie­der genutzt wer­den. Die jewei­li­gen Trä­ger haben ein Schutz- und Hygie­ne­kon­zept auszuarbeiten.

Für theo­re­ti­schen Fahr­schul­un­ter­richt, Nach­schu­lun­gen, Eig­nungs­se­mi­na­re sowie theo­re­ti­sche Fahr­prü­fun­gen gilt für das Lehr­per­so­nal eine Pflicht zum Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Gesichts­mas­ke. Für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler gilt FFP2-Mas­ken­pflicht. Für den prak­ti­schen Fahr­schul­un­ter­richt und für prak­ti­sche Prü­fun­gen gilt FFP2-Mas­ken­pflicht für alle Fahrzeuginsassen.