Keine Ausgangssperre mehr in Coburg – Schulen öffnen wieder stufenweise

Nachdem die Stadt Coburg sieben Tage lang unter dem Inzidenzwert 100 liegt, entfällt ab Samstag, 5 Uhr, die nächtliche Ausgangssperre. Weiterhin gilt das vom Freistaat Bayern verfügte Gebot, dass nur eine Person einen weiteren Haushalt besuchen oder mit diesem unterwegs sein darf.

Die Maskenpflicht in der Innenstadt gilt bereits seit Montag dieser Woche nicht mehr. Allerdings gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht in Geschäften (inklusive Marktstände), Bussen, Behörden, Arztpraxen sowie an Bushaltestellen und Parkplätzen. Außerdem können ab Montag Fahrschulen wieder öffnen. Hier gilt dann auch FFP2-Maskenpflicht.

Da auch der Landkreis deutlich unter der 7-Tage-Inzidenz von 100 liegt, haben Stadt und Landkreis in Abstimmung mit dem Staatlichen Gesundheitsamt sowie dem Staatlichen Schulamt entschieden, dass der Schulbetrieb wieder stufenweise gestartet wird. Sollte der Inzidenzwert wieder über 100 steigen, muss diese Öffnung nach der Verordnung des Freistaats Bayern allerdings wieder zurückgenommen werden.

In folgenden Jahrgangsstufen allgemeinbildender und beruflicher Schulen (einschließlich der entsprechenden Förderschulen) findet ab Montag, 22. Februar, wieder Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht:

  • an Grundschulen die Jahrgangsstufen 1 bis 4
  • an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren, einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen, sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf
  • an Mittelschulen und Förderzentren die Jahrgangsstufen 9 und 10 sowie die Vorbereitungsklassen 2
  • an Mittelschulen die Deutschklassen der Jahrgangsstufe 9 einschließlich der jahrgangskombinierten Klassen mit Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 9
  • an den Realschulen die Jahrgangsstufe 10
  • an den 3-stufigen und 4-stufigen Wirtschaftsschulen die Jahrgangsstufe 10 sowie an den 2-stufigen Wirtschaftsschulen die Jahrgangsstufe 11
  • an Gymnasien die Jahrgangsstufe 12
  • an den Beruflichen Oberschulen die Jahrgangsstufen 12 und 13
  • Jahrgangsstufen an allen sonstigen beruflichen Schulen, in welchen Schülerinnen und Schüler bis zum 31. Juli 2021 Abschlüsse (einschließlich Kammerprüfungen) erwerben
  • an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken

Notbetreuungen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 bleiben bestehen. Über die Aufnahme entscheiden die jeweiligen Leitungen. Die konkreten Informationen zum Unterrichtsstart erhalten Eltern direkt über ihre Schule.

Auch Kitas, Mittagsbetreuungen und offene Ganztagsangebote können wieder genutzt werden. Die jeweiligen Träger haben ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten.

Für theoretischen Fahrschulunterricht, Nachschulungen, Eignungsseminare sowie theoretische Fahrprüfungen gilt für das Lehrpersonal eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Für die Schülerinnen und Schüler gilt FFP2-Maskenpflicht. Für den praktischen Fahrschulunterricht und für praktische Prüfungen gilt FFP2-Maskenpflicht für alle Fahrzeuginsassen.