Stadt Bay­reuth infor­miert: Anträ­ge auf Sport­för­de­rung recht­zei­tig stellen

Das Sport­amt der Stadt Bay­reuth weist dar­auf hin, dass die Anträ­ge für die Sportförderung/​Vereinspauschale 2021 des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um des Innern, für Sport und Inte­gra­ti­on sowie die Anträ­ge auf Sport­för­de­rung durch die Stadt Bay­reuth spä­te­stens bis Mon­tag, 1. März (Aus­schluss­frist), im Sport­amt Bay­reuth vor­lie­gen müs­sen. Mit dem Antrag müs­sen die Übungs­lei­ter­li­zen­zen im Ori­gi­nal bezie­hungs­wei­se nebst der Erklä­rung des/​der Lizenz­in­ha­ber/-in vor­ge­legt wer­den. Als Beson­der­heit im Hin­blick auf die Coro­na-Pan­de­mie kön­nen aus­nahms­wei­se alle Lizen­zen, die nach dem 1. März abge­lau­fen sind, auch ohne eine Fort­bil­dung bezie­hungs­wei­se Ver­län­ge­rung noch für die Bean­tra­gung der Ver­eins­pau­scha­le 2021 als gül­tig ange­se­hen wer­den. Für Aus­künf­te ste­hen die Mitarbeiter/​innen des Sport­am­tes ger­ne zur Ver­fü­gung. Die Richt­li­ni­en sowie die Anträ­ge kön­nen die Ver­ei­ne auch im Inter­net unter www​.bay​reuth​.de aufrufen.