MdL Gabi Schmidt: „Neu­start­hil­fe ist wert­vol­le Unter­stüt­zung für Soloselbständige“

MdL Gabi Schmidt
MdL Gabi Schmidt © Abgeordnetenbüro Schmidt

Gute Nach­rich­ten für Solo­selb­stän­di­ge: In die­ser Woche ist die Neu­start­hil­fe gestar­tet, die unter ande­rem auch Künst­ler bean­tra­gen kön­nen. Die Neu­start­hil­fe ist ein Teil des Pakets der Über­brückungs­hil­fe III, unter­stützt wer­den Solo­selb­stän­di­ge, deren wirt­schaft­li­che Tätig­keit wegen der Coro­na-Pan­de­mie im För­der­zeit­raum 1. Janu­ar bis 30. Juni 2021 ein­ge­schränkt ist. Die Uehl­fel­der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Gabi Schmidt (Freie Wäh­ler) begrüßt vor allem, dass die Hil­fe rela­tiv leicht zu bean­tra­gen ist: „Denn anders als bei ande­ren Coro­na-Unter­stüt­zun­gen muss man bei der Neu­start­hil­fe kei­nen Steu­er­be­ra­ter oder Anwalt einschalten.“

Wie sieht die Neu­start­hil­fe kon­kret aus? Wer­den im Rah­men der Über­brückungs­hil­fe III kei­ne Fix­ko­sten gel­tend gemacht, kön­nen Solo­selb­stän­di­ge eine ein­ma­li­ge Neu­start­hil­fe von bis zu 7500 Euro bean­tra­gen. Vor­ga­ben, wofür die Solo­selb­stän­di­gen die Neu­start­hil­fe genau ver­wen­den, gibt es nicht. Auf Lei­stun­gen der Grund­si­che­rung wird sie eben­falls nicht ange­rech­net. Schmidt lobt die­sen Ansatz: Solo­selb­stän­di­ge sind von den der­zei­ti­gen Ein­schrän­kun­gen beson­ders schwer betrof­fen, haben aber oft nur gerin­ge betrieb­li­che Fix­ko­sten und kön­nen des­halb nur ein­ge­schränkt Über­brückungs­hil­fen bean­tra­gen. Ihnen wird jetzt geholfen.“

Antrags­be­rech­tigt ist, wer haupt­be­ruf­lich selb­stän­dig ist. Dar­über hin­aus kön­nen auch Künst­ler die Neu­start­hil­fe bean­tra­gen. „Dass hier nun end­lich Hil­fe ankommt, ist drin­gend nötig. Kaba­ret­ti­sten, Musi­ker, sie alle kön­nen schon wie­der seit Mona­ten nicht auf­tre­ten, vie­len geht es mitt­ler­wei­le an die Exi­stenz. Mir ist wich­tig, dass eine viel­fäl­ti­ge Kul­tur­sze­ne erhal­ten bleibt. Die Hil­fen müs­sen des­halb jetzt auch schnell aus­ge­zahlt wer­den“, sagt Schmidt.

Die Höhe der Neu­start­hil­fe rich­tet sich nach dem Refe­renz­um­satz im Jahr 2019. Die Betrof­fe­nen kön­nen ihren Antrag auf dem Por­tal www​.ueber​brueckungs​hil​fe​-unter​neh​men​.de selbst stellen.