MdL Dr. Sil­ke Lau­nert: „Neu­start­hil­fe star­tet – Bis zu 7.500 Euro für Soloselbstständige“

Dr. Silke Launert. Foto: Tobias Koch
Dr. Silke Launert. Foto: Tobias Koch

Solo­selbst­stän­di­ge, die im Rah­men der Über­brückungs­hil­fe III kei­ne Fix­ko­sten gel­tend machen kön­nen, haben nun die Mög­lich­keit bis zu 7.500 Euro Neu­start­hil­fe zu bean­tra­gen. Anträ­ge kön­nen ab sofort gestellt wer­den. Dar­auf weist die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Dr. Sil­ke Lau­nert hin.

Die soge­nann­te Neu­start­hil­fe wird gewährt, wenn der Umsatz des Solo­selbst­stän­di­gen im För­der­zeit­raum von Janu­ar bis Juni 2021 im Ver­gleich zum Refe­renz­um­satz (das Sechs­fa­che des durch­schnitt­li­chen monat­li­chen Umsat­zes des Jah­res 2019) um mehr als 60 Pro­zent zurück­ge­gan­gen ist. Sie beträgt ein­ma­lig 50 Pro­zent eines sechs­mo­na­ti­gen Refe­renz­um­sat­zes – maxi­mal aber 7.500 Euro.

Die Neu­start­hil­fe wird als steu­er­ba­rer Zuschuss gewährt und nicht auf die Grund­si­che­rung ange­rech­net und als Vor­schuss ausgezahlt.

Solo­selbst­stän­di­ge, die die Hil­fe in Anspruch neh­men, sind nach Ablauf des För­der­zeit­rau­mes zu einer End­ab­rech­nung durch Selbst­prü­fung ver­pflich­tet. Liegt der Umsatz wäh­rend der Lauf­zeit bis Juni 2021 bei mehr als 40 Pro­zent des Refe­renz­um­sat­zes, muss der Vor­schuss antei­lig zurück­ge­zahlt werden.

Anträ­ge kön­nen ab sofort über ueber​brueckungs​hil​fe​-unter​neh​men​.de gestellt werden.