Land­rats­amt Lich­ten­fels hebt Abkoch­a­n­ord­nung für Trink­was­ser in Lof­feld auf

Für den Bad Staf­fel­stei­ner Stadt­teil Stu­b­lang gilt die Rege­lung weiterhin

Die Abkoch­a­n­ord­nung für die zen­tra­le Trink­was­ser­ver­sor­gung des Bad Staf­fel­stei­ner Stadt­teils Lof­feld kann auf­grund ein­wand­frei­er bak­te­rio­lo­gi­scher Trink­was­ser­un­ter­su­chungs­er­geb­nis­se auf­ge­ho­ben werden.

Für Stu­b­lang bleibt die seit 12. Febru­ar 2021 gel­ten­de Abkoch­a­n­ord­nung wei­ter­hin bestehen: Das Lei­tungs­was­ser darf dort bis zum Vor­lie­gen ein­wand­frei­er bak­te­rio­lo­gi­scher Unter­su­chungs­er­geb­nis­se nur in abge­koch­tem Zustand ver­wen­det werden.