Kro­nach: Land­rats­amt nimmt am Pilot­pro­jekt „Digi­ta­les Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren“ teil

Das Land­rats­amt Kro­nach nimmt am Pilot­pro­jekt „Digi­ta­les Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren“ des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Woh­nen, Bau und Ver­kehr teil.

Des­halb sind ab 01.03.2021 alle bau­auf­sicht­li­chen Anträ­ge wie Bau­an­trä­ge, Anträ­ge auf Vor­be­scheid, Anträ­ge auf Befrei­ung vom Bebau­ungs­plan bei bau­recht­lich ver­fah­rens­frei­en Vor­ha­ben nicht mehr über die Gemein­de, son­dern direkt beim Land­rats­amt Kro­nach einzureichen.

Ziel des Pilot­pro­jekts ist es, dass Pla­nungs- und Archi­tek­tur­bü­ros über das Bay­ern-Por­tal bau­auf­sicht­li­che Anträ­ge digi­tal ein­rei­chen kön­nen. In die­sem Por­tal kön­nen Bau­an­trags­for­mu­la­re in einem geführ­ten Pro­zess online aus­ge­füllt und die digi­ta­len Bau­plä­ne hoch­ge­la­den werden.

Das Ein­rei­chen von Bau­an­trä­gen und son­sti­gen bau­recht­li­chen Anträ­gen in Papier­form ist neben der digi­ta­len Antrag­stel­lung natür­lich wei­ter­hin möglich.

Die Ände­rung der Zustän­dig­keit für die Antrags­ein­rei­chung ist erfor­der­lich, um unter­schied­li­che Ver­fah­rens­ab­läu­fe zwi­schen den Anträ­gen in Papier­form und den digi­tal ein­ge­reich­ten Anträ­gen zu vermeiden.

Dabei wird auch für die Bau­an­trä­ge (und son­sti­ge Anträ­ge) in Papier­form eine Ver­kür­zung der Ver­fah­rens­dau­er erreicht, da durch das Ein­rei­chen beim Land­rats­amt mit der Bear­bei­tung des bau­recht­li­chen Ver­fah­rens sofort begon­nen wer­den kann. Im Rah­men die­ses Ver­fah­rens wird dann vom Land­rats­amt die Gemein­de hin­sicht­lich der Ent­schei­dung über das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men beteiligt.

Sobald die Inter­net­adres­se für die digi­ta­le Antrags­ein­rei­chung vom Staats­mi­ni­ste­ri­um bekannt­ge­ge­ben ist, wird dar­über geson­dert informiert.