Stadt Bam­berg been­det Aus­gangs­sper­re ab 0:00 Uhr die­se Nacht

Weil die 7‑Ta­ge-Inzi­denz für die Stadt Bam­berg an sie­ben auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen den Wert von 100 unter­schrit­ten hat, wird die nächt­li­che Aus­gangs­sper­re mit Wir­kung zum 16.02.2021 0:00 Uhr aufgehoben.

Die nächt­li­che Aus­gangs­sper­re gem. § 3 der Elf­ten Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (11. BayIfSMV) ent­fällt heu­te Nacht um 0:00 Uhr. Bür­ger­mei­ster Jonas Glü­sen­kamp freut sich über das Aus­set­zen der Aus­gangs­sper­re: „Auch wenn es der­zeit lei­der wenig Grün­de gibt, das Haus nach 21 Uhr zu ver­las­sen, war es zumin­dest gefühlt in den ver­gan­ge­nen Wochen eine sehr star­ke Frei­heits­ein­schrän­kung, die noch vor zwölf Mona­ten in die­ser Form wohl für uns alle undenk­bar gewe­sen wäre. Dass die­se Rege­lung nun weg­fällt, ist ein Fort­schritt und wir hof­fen, dass wir die Aus­set­zung lan­ge auf­recht hal­ten können.“

Wenn eine Kom­mu­ne dau­er­haft unter einem Inzi­denz­wert von 50 ver­bleibt, und die all­ge­mei­ne Ten­denz des Infek­ti­ons­ge­sche­hens nach unten deu­tet, gäbe es die Mög­lich­keit, wei­te­re Regeln oder Ein­schrän­kun­gen auf­zu­he­ben. Bür­ger­mei­ster Glü­sen­kamp betont, dass anste­hen­de Ent­schei­dun­gen dabei immer mit dem Gesund­heits­amt in den wöchent­li­chen Coro­na-Kri­senstab­tref­fen abge­stimmt wür­den. Das sei gera­de auch im Zusam­men­hang mit even­tu­el­len Locke­run­gen für den Schul­be­trieb oder die Kitas bei einer Inzi­denz unter 100 not­wen­dig, die ab kom­men­der Woche im Raum stün­den, so der Bür­ger­mei­ster. Hier­zu soll in den kom­men­den Tagen eine Ent­schei­dung fal­len: „Dass wir den Bam­ber­ge­rin­nen und Bam­ber­gern damit ein Stück weit Nor­ma­li­tät zurück­ge­ben kön­nen, ist sehr wich­tig für den sozia­len Frie­den in den Fami­li­en und die Ent­wick­lung der Kinder.“

Die „All­ge­mei­ne Aus­gangs­be­schrän­kung“ lt. §2 11. Baye­ri­scher Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung bleibt jedoch wei­ter­hin gül­tig, sprich das Ver­las­sen der Woh­nung ist nur bei Vor­lie­gen trif­ti­ger Grün­de, wie zum Bei­spiel Arbei­ten, Ein­kau­fen, etc. erlaubt. Die jeweils gül­ti­ge Rege­lung in Sachen Aus­gangs­sper­re fin­det sich auf der Home­page der Stadt Bam­berg unter der Rubrik „Alle Infos zu Coro­na“ auf der Startseite.