Son­der­pro­gramm Obst- und Wein­bau: Jetzt End­spurt Anträ­ge für Mehr­ge­fah­ren­ver­si­che­rung nur noch bis 1. März

Baye­ri­sche Obst­bau­ern und Win­zer, die sich gegen Frost, Sturm oder Stark­re­gen ver­si­chern wol­len, müs­sen sich beei­len. Wie das Land­wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um in Mün­chen mit­teilt, kann die För­de­rung des Frei­staats durch das neu auf­ge­leg­te Son­der­pro­gramm Obst und Wein­bau bis ein­schließ­lich 1. März bean­tragt wer­den. „Die ark­ti­schen Tem­pe­ra­tu­ren der ver­gan­ge­nen Tage haben uns deut­lich vor Augen geführt, wie schnell und unbarm­her­zig Käl­te in Bay­ern auf­tre­ten kann. Das kann in ähn­li­cher Form auch nach Beginn der Vege­ta­ti­ons­pe­ri­ode pas­sie­ren – mit dra­ma­ti­schen Fol­gen, wie uns die star­ken Spät­frö­ste in Fran­ken im Mai letz­ten Jah­res ein­drück­lich gezeigt haben. Mit unse­rem För­der­pro­gramm unter­stüt­zen wir unse­re baye­ri­schen Betrie­be dabei, mit einer Mehr­ge­fah­ren­ver­si­che­rung gegen sol­che Risi­ken vor­zu­sor­gen. Wir stär­ken die Eigen­ver­ant­wor­tung“, sag­te Agrar­mi­ni­ste­rin Michae­la Kaniber.

Das Baye­ri­sche Son­der­pro­gramm für Obst- und Wein­bau (Bay­VOW) ist ein Pilot­pro­jekt und bezu­schusst die Prä­mi­en auf betrieb­li­che Ertrags­ver­si­che­run­gen gegen Stark­frost, Sturm oder Stark­re­gen mit bis zu 50 Pro­zent. Zur Antrag­stel­lung wird eine Betriebs­num­mer benö­tigt. Das För­der­ver­fah­ren wird voll­stän­dig digi­tal abge­wickelt. Der Link zur Antrag­stel­lung sowie wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen sind im För­der­weg­wei­ser des Mini­ste­ri­ums unter www​.stm​elf​.bay​ern​.de/​f​o​e​r​d​e​r​w​e​g​w​e​i​ser abrufbar.