Land­kreis Hof: Ein­rei­se von Tsche­chi­en nach Deutsch­land nur für system­re­le­van­te Per­so­nen möglich

Vor­he­ri­ge Anmel­dung erfolgt über zustän­di­ge Verwaltungsbehörde

Mit der Ein­stu­fung der Tsche­chi­schen Repu­blik als Virus-Vari­an­ten­ge­biet wur­den die Ein­rei­se­be­stim­mun­gen ver­schärft. Auf­grund der seit heu­te Sonn­tag, den 14.02.2021, gel­ten­den Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen kön­nen nur in sehr begrenz­tem Umfang Aus­nah­men für Grenz­gän­ger zuge­las­sen wer­den. Das haben Mini­ster­prä­si­dent Mar­kus Söder und der baye­ri­sche Innen­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann heu­te bei einer Pres­se­kon­fe­renz in Schirn­ding bekannt gegeben.

Dem­nach ist eine Ein­rei­se aus der Tsche­chi­schen Repu­blik neben Per­so­nen mit Wohn­sitz in Deutsch­land nur noch für Gesund­heits­per­so­nal, Per­so­nal im Güter­trans­port sowie für Per­so­nal von system­re­le­van­ten Betrie­ben, die dort tat­säch­lich system­re­le­van­te Tätig­kei­ten aus­üben, mög­lich. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se Arbeits­kräf­te in der Arz­nei­mit­tel- und Medi­zin­pro­dukt­e­indu­strie oder Per­so­nen, die in der Her­stel­lung und Ver­ar­bei­tung von Lebens­mit­teln tätig sind.

Zwin­gen­de Vor­aus­set­zung ist dabei, dass die von den Aus­nah­me­re­ge­lun­gen erfass­ten Grenz­gän­ger bereits bei Ein­rei­se über einen aktu­el­len und nega­ti­ven Test­nach­weis auf SARS-COV19 ver­fü­gen, der nicht älter als 48 Stun­den sein darf.

Per­so­nen aus system­re­le­van­ten Betrie­ben müs­sen zudem ab Mitt­woch, den 17.02.2021, 0:00 Uhr, eine Beschei­ni­gung der Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den mit sich füh­ren, in der bestä­tigt wird, dass sie eine system­re­le­van­te Tätig­keit aus­üben. In einer Über­gangs­frist bis Mitt­woch, 17.02.2021, 0.00 Uhr, wird eine Kopie des Arbeits­ver­trags als Nach­weis der system­re­le­van­ten Tätig­keit anerkannt.

Betrie­be aus dem Land­kreis Hof, die system­re­le­van­te tsche­chi­sche Mit­ar­bei­ter beschäf­ti­gen, wen­den sich zur Mel­dung bit­te an wirtschaft@​landkreis-​hof.​de.

Betrie­be aus der Stadt Hof mel­den sich bit­te unter wirtschaftsfoerderung@​stadt-​hof.​de

Eine Auf­li­stung der Beru­fe, die als system­re­le­vant defi­niert sind, fin­den Sie hier als PDF-Datei zum Her­un­ter­la­den (550 KB).

Für alle ande­ren Grenz­gän­ger mit Wohn­sitz in der Tsche­chi­schen Repu­blik ist eine Ein­rei­se nicht mehr möglich.

Ein- oder Rück­rei­sen von Per­so­nen mit Wohn­sitz in Deutsch­land nach einem Auf­ent­halt in Tsche­chi­en, sind ab heu­te bis auf weni­ge Aus­nah­men nur noch mit Ein­rei­se­an­mel­dung, Nega­tiv­test und Qua­ran­tä­ne möglich.