Stadt Bam­berg infor­miert: „Trotz Dau­er­frost – Eis­flä­chen auf unse­ren Wei­hern sind noch nicht tragfähig!“

Trügerisches Bild: Der Sylvanersee in Gaustadt weist (Stand 11.02.) eine Eisstärke von nur 4 Zentimetern auf. Zu wenig, um ihn als Eislauffläche freigeben zu können! Foto: BSB
Trügerisches Bild: Der Sylvanersee in Gaustadt weist (Stand 11.02.) eine Eisstärke von nur 4 Zentimetern auf. Zu wenig, um ihn als Eislauffläche freigeben zu können! Foto: BSB

Auch wenn es seit eini­gen Tagen sehr fro­stig ist und die Wei­her im Stadt­ge­biet eine Eis­schicht gebil­det haben, gilt aktu­ell noch eine kla­re War­nung: Momen­tan wei­sen die Gewäs­ser eine Eis­stär­ke von ledig­lich 3 bis 5 Zen­ti­me­tern auf, eine aus­rei­chen­de Trag­fä­hig­keit ist damit noch nicht gewähr­lei­stet! Als Min­dest­stär­ke gilt eine kon­stan­te, geschlos­se­ne Eis­schicht von min­de­stens 15 Zentimetern.

Die Grün­an­la­gen-Abtei­lung der Bam­ber­ger Ser­vice Betrie­be (BSB) prüft in regel­mä­ßi­gen Abstän­den die Eis­stär­ke auf dem Hain­wei­her, dem Syl­va­ner­see in Gau­stadt, dem Wei­her am Höfe­ner Weg und dem Eichel­see in Wil­densorg. Soll­ten die­se Gewäs­ser die kon­stan­te, geschlos­se­ne Eis­schicht von min­de­stens 15 Zen­ti­me­ter errei­chen, wer­den sie vom Gar­ten­amt offi­zi­ell zum Betre­ten frei­ge­ge­ben. Die Stadt Bam­berg weist aber in die­sem Zusam­men­hang dar­auf hin, dass auch bei Frei­ga­be das Betre­ten von Eis­flä­chen prin­zi­pi­ell auf eige­ne Ver­ant­wor­tung geschieht und die Stadt Bam­berg kei­ner­lei Haf­tung übernimmt!

Grund­sätz­lich gilt: Beson­ders zu Beginn von Frost­pe­ri­oden ist beim Betre­ten von Eis­flä­chen Vor­sicht das ober­ste Gebot. Auch wenn die Gewäs­ser mit einer geschlos­se­nen Eis­schicht über­zo­gen sind, kann es sein, dass sie noch nicht aus­rei­chend trag­fä­hig sind, um gefahr­los betre­ten wer­den zu kön­nen. Vor dem Betre­ten von Eis­flä­chen soll­te man sich des­halb unbe­dingt von deren Trag­fä­hig­keit überzeugen.

Die Eis­schicht auf einem See kann unter­schied­li­che Stär­ken auf­wei­sen, die auf natür­li­che Ein­flüs­se zurück­zu­füh­ren sind. So ist im Bereich von Zu- oder Abflüs­sen, im Ufer­saum, im Bereich von Strö­mun­gen oder auf schnee­be­deck­ten Eis­flä­chen höch­ste Vor­sicht gebo­ten, da hier die Eis­schicht oft dün­ner ist und es in die­sen Berei­chen län­ger dau­ert, bis eine trag­fä­hi­ge Eis­schicht entsteht.

Eltern wer­den aus­drück­lich gebe­ten, dar­auf zu ach­ten, dass ihre Kin­der die Eis­flä­che nicht leicht­sin­nig betre­ten. Nähe­re Infor­ma­tio­nen zur Frei­ga­be der Eis­flä­chen tele­fo­nisch bei den Bam­ber­ger Ser­vice Betrie­ben (BSB) unter der Num­mer 0951 87–1359.