Marl­off­stein: Gemein­de­rat ver­weist Fra­ge nach Sat­zung über Abstands­flä­chen­re­ge­lung an Bauausschuss

Marl­off­stein (ah) – Braucht die Gemein­de Marl­off­stein eine gemeind­li­che Sat­zung über abwei­chen­de Maße der Abstands­flä­chen­tie­fe? Mit die­ser Grund­satz­fra­ge beschäf­tig­te sich der Gemein­de­rat in sei­ner Febru­ar­sit­zung. Aber schon nach kur­zer Dis­kus­si­on wur­de klar: Das The­ma ist viel zu kom­plex um es mal schnell in einer Gemein­de­rats­sit­zung abzu­nicken. Das The­ma wur­de an den gemeind­li­chen Bau­aus­schuss verwiesen.

Der in Kür­ze aus Alters­grün­den aus­schei­den­de Bau­amts­lei­ter Andre­as Geck, hat­te für die Gemein­de­rats­mit­glie­der die Novel­lie­rung der Baye­ri­schen Bau­ord­nung, wel­che Anfang die­ses Jah­res in Kraft getre­ten ist, durch­ge­ar­bei­tet und woll­te nun von den Rats­mit­glie­dern eine Ent­schei­dung, ob man den Gestal­tungs­spiel­raum, wel­che das Ände­rungs­ge­setz mit dem gut klin­gen­den Namen „Gesetz zur Ver­ein­fa­chung bau­recht­li­cher Rege­lun­gen und zur Beschleu­ni­gung sowie För­de­rung des Woh­nungs­baus“ für die Gemein­de Marl­off­stein nut­zen wolle.

Das neue baye­ri­sche Gesetz bie­tet Gemein­den die Mög­lich­keit, dass Bau­be­wer­ber ein­fa­cher, schnel­ler, nach­hal­ti­ger, flä­chen­spa­ren­der und kosten­gün­sti­ger bau­en kön­nen. Das Gesetz sehe vor allem Ver­ein­fa­chung von bau­recht­li­chen Rege­lun­gen und zur Beschleu­ni­gung sowie För­de­rung des Woh­nungs­baus für bei­spiels­wie­se Spiel­platz­recht, Abstands­flä­chen­recht, Geneh­mi­gungs­fik­ti­on und ande­re Punk­te vor. Mit der Novel­le der Baye­ri­schen Bau­ord­nung wer­de auch das Abstands­flä­chen­recht deut­lich ver­ein­facht. So wür­den die Abstands­flä­chen auf 40 Pro­zent der Wand­hö­he redu­ziert, in Gewer­be- und Indu­strie­be­trie­ben sogar noch wei­ter, so Bür­ger­mei­ster Edu­ard Walz. Damit will die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung den Flä­chen­ver­brauch stark zurück­ge­fah­ren. Den Gemein­den wird aber drin­gend emp­foh­len, hier eine ent­spre­chen­de Rege­lung für die­se Ände­rung im Orts­recht zu schaf­fen. Damit blei­be ein Min­dest­maß von drei Metern erhal­ten, so die Bot­schaft aus der Staatskanzlei.

Gemein­den könn­ten aber wie bis­her auch – abwei­chen­de – grö­ße­re Abstands­flä­chen in einer Sat­zung fest­le­gen. Die Ände­rung im neu­en Gesetz der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung wür­den der Muster­bau­ord­nung des Bun­des ent­spre­chen und sei­en bereits von rund zehn Bun­des­län­dern über­nom­men wor­den, heißt es in der Tisch­vor­la­ge der Gemein­de Marl­off­stein. Die Abstands­flä­chen­tie­fe mit 0,4 H füh­re in den Bun­des­län­dern, die die Muster­bau­ord­nung des Bun­des bereits über­nom­men hät­ten zu kei­ner­lei Pro­ble­men zeig­te Bau­amts­lei­ter Andre­as Geck den Gemein­de­rä­ten in sei­ner Beschluss­vor­la­ge auf.

Die Gemein­den hät­ten die Mög­lich­keit das Maß der Tie­fe Abstands­flä­che durch eine Sat­zung fest­zu­le­gen. Von Sei­ten des Land­rats­am­tes Erlan­gen-Höch­stadt wur­den den Gemein­den ange­ra­ten, dass wenn man eine sol­che Sat­zung erlas­sen wol­le, man sich unbe­dingt recht­li­chen Bei­stand zuzie­hen soll­te. Aus dem Rats­gre­mi­um kam die Fra­ge in Rich­tung des Bür­ger­mei­sters, ob denn bereits ande­re Land­kreis­ge­mein­den eine sol­che Sat­zung erlas­sen hät­ten. „Hier bin ich aktu­ell über­fragt“, so Bür­ger­mei­ster Edu­ard Walz. Gemein­de­rat Ralf Jäh­nert frag­te an, wann man denn über ein sol­ches umfang­rei­ches The­ma dis­ku­tie­ren wol­le. Müs­se man heu­te bereits eine Ent­schei­dung über den Beschluss tref­fen, woll­te er wissen.

Ähn­lich sah dies auch Hel­mut Mem­mert. „Das ist doch eine Sache für den gemeind­li­chen Bau­aus­schuss“, schlug er vor. Nach­dem es sich hier um kei­ne zeit­kri­ti­sche Sache han­deln wür­de, wol­le er eine Ver­wei­sung an den Bau­aus­schuss und dort das The­ma umfang­reich vor­be­ra­ten. Robert Kup­fer sag­te, dass man bis­her doch auch kei­ne eige­ne Sat­zung für sol­che Berei­che habe, son­dern doch bis­her auch schon auf Baye­ri­sche Bau­ord­nung abge­stellt. Wenn man im Orts­recht nichts rege­le, dann gel­te die Baye­ri­sche Bau­ord­nung, so die Mei­nung von Ralf Jäh­nert. Man kön­ne sich als Gemein­de „Hand­lungs­spiel­raum“ ein­räu­men, wenn man eine sol­che Sat­zung beschlie­ße, füg­te Mem­mert hin­zu. Das The­ma sei aber zu kom­plex um „mal schnell“ einen Beschluss zu fas­sen, so Mem­mert, der noch­mals vor­schlug das The­ma an den gemeind­li­chen Bau­aus­schuss zu ver­wei­sen. So kam es denn auch. Der Gemein­de­rat beschloss ein­stim­mig, dass sich der gemeind­li­che Bau­aus­schuss in einer der näch­sten Sit­zun­gen mit die­ser The­ma­tik – vor­be­ra­tend – befas­sen sol­le. Alex­an­der Hitschfel