Land­rats­amt Hof infor­miert: Neue Rege­lun­gen für Grenz­gän­ger, Grenz­pend­ler und Betriebe

Symbolbild Corona Mundschutz

Die Regio­nen ent­lang der Gren­ze zur Tsche­chi­schen Repu­blik haben in Abspra­che mit dem Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um ent­schie­den, wei­te­re Maß­nah­men zu tref­fen, um die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus ein­zu­däm­men. Des­halb erlas­sen u. a. die Land­krei­se Cham, Neu­stadt a. d. Wald­na­ab, Tischenreuth, Wun­sie­del sowie Stadt und Land­kreis Hof eine gleich­lau­ten­de All­ge­mein­ver­fü­gung.

Die­se sieht ins­be­son­de­re neue Rege­lun­gen für Grenz­gän­ger und Grenz­pend­ler in Betrie­ben vor. Hin­ter­grund des­sen sind die anhal­tend hohen Inzi­denz­wer­te in der Nach­bar­re­gio­nen (die Regi­on Eger hat heu­te eine 7‑Ta­ges-Inzi­denz von 1.149,14).

Der wesent­li­che Inhalt der Allgemeinverfügung:

Für Grenz­pend­ler gilt:

  1. Per­so­nen, die ihren Wohn­sitz in einem Risi­ko­ge­biet haben, das als Hoch­in­zi­denz­ge­biet aus­ge­wie­sen ist, sind ver­pflich­tet, sich auf direk­tem Weg an ihre Arbeits­stel­le sowie ihre Aus­bil­dungs- oder Stu­di­en­stät­te in Stadt und Land­kreis Hof zu begeben.
  2. Nach Been­di­gung der Arbeit bzw. Aus­bil­dungs- oder Stu­di­en­zeit sind die Grenz­gän­ger ver­pflich­tet die Stadt und den Land­kreis Hof auf direk­tem Weg wie­der zu verlassen.
  3. Wäh­rend des Auf­ent­hal­tes in Stadt und Land­kreis Hof ist den Grenz­gän­gern ein Auf­ent­halt außer­halb des Betriebs­ge­län­des der Arbeits­stät­te, des Betriebs­ge­län­des der Aus­bil­dungs­stät­te oder des Schul- oder Hoch­schul­ge­län­des nur gestat­tet, wenn die­ser Auf­ent­halt im Rah­men der Arbeits‑, Stu­di­en- oder Aus­bil­dungs­tä­tig­keit zwin­gend erfor­der­lich ist oder zur Vor­nah­me eines Coro­na-Tests dient.
  4. Per­so­nen, die ihren Wohn­sitz in Stadt oder Land­kreis Hof und ihren Arbeits­platz in einem Hoch­in­zi­denz­ge­biet haben, sind ver­pflich­tet, sich nach jeder Ein­rei­se in das Hofer Land auf direk­tem Weg in ihre Woh­nung zu bege­ben. Sie dür­fen die­se nur aus trif­ti­gen Grün­den bzw. wäh­rend der nächt­li­chen Aus­gangs­sper­re nur aus gewich­ti­gen und unab­weis­ba­ren Grün­den verlassen.

Für Betrie­be gilt:

  1. Betrie­be, die regel­mä­ßig gleich­zei­tig mehr als fünf Per­so­nen beschäf­ti­gen, die ihren Wohn­sitz in einem Hoch­in­zi­denz­ge­biet haben, sind ver­pflich­tet – soweit nicht bereits gesche­hen – ein betrieb­li­ches Schutz- und Hygie­ne­kon­zept zu erstel­len und umzusetzen.
  2. Das Schutz- und Hygie­ne­kon­zept muss auch ein Test­kon­zept für alle Arbeit­neh­mer (nicht nur Grenz­gän­ger) beinhalten.
  3. Betrie­be, in denen Grenz­gän­ger beschäf­tigt sind, wer­den beauf­tragt, den erfor­der­li­chen Test­nach­weis für die Stadt bzw. das Land­rats­amt Hof ent­ge­gen­zu­neh­men und zu kon­trol­lie­ren. Die Test­nach­wei­se sind min­de­stens 14 Tage aufzubewahren.

Die All­ge­mein­ver­fü­gung tritt am mor­gi­gen Frei­tag, den 12.02.2021 in Kraft und ist zunächst bis ein­schließ­lich Sonn­tag, den 07.03.2021 gültig.

Dar­über hin­aus müs­sen sich die Mit­ar­bei­ter aus Tsche­chi­en nach der neu­en Ein­rei­se-Qua­ran­tän­ever­ord­nung des Frei­staa­ten Bay­ern alle 48 Stun­den testen las­sen. Nur mit nega­ti­vem Test kön­nen sie die Arbeit aufnehmen.

„Wir wol­len die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Hofer Land best­mög­lich schüt­zen. Die Fall­zah­len der ver­gan­ge­nen Wochen zei­gen, dass dazu ein wesent­li­cher Bau­stein ist, dass wir ins­be­son­de­re die Beschäf­tig­ten in unse­ren Betrie­ben schüt­zen und so die Aus­brei­tung des Virus ein­däm­men. Stadt und Land­kreis Hof haben dazu bereits Maß­nah­men ergrif­fen – unter ande­rem die Test­mög­lich­kei­ten im Hofer Land aus­ge­wei­tet sowie den Unter­neh­men kosten­lo­se Schnell­tests und ent­spre­chen­de Schu­lun­gen zur Ver­fü­gung gestellt. Die­se wer­den mitt­ler­wei­le von über 400 Betrie­ben in Anspruch genom­men. Dies ist wich­tig und hilft. Die sei­tens des Bun­des und des Frei­staa­tes ange­ord­ne­te Test­pflicht für Pend­ler aus Hoch­in­zi­denz­ge­bie­ten ist eine wei­te­rer Bau­stein. Durch unse­re heu­ti­ge All­ge­mein­ver­fü­gung, die alle Regio­nen ent­lang der tsche­chi­schen Gren­ze erlas­sen, wer­den die Maß­nah­men des Bun­des und des Frei­staa­tes unter­stützt. Dar­über hin­aus lau­fen Gesprä­che zu näch­sten anste­hen­den Schrit­ten“, so Land­rat Dr. Oli­ver Bär und Ober­bür­ger­mei­ste­rin Eva Döhla.

O‑Ton Land­rat Dr. Oli­ver Bär:

Die All­ge­mein­ver­fü­gung fin­den Sie in Kür­ze auf unse­rer Home­page unter https://​www​.land​kreis​-hof​.de/​n​e​u​e​-​r​e​g​e​l​u​n​g​e​n​-​f​u​e​r​-​g​r​e​n​z​g​a​e​n​g​e​r​-​g​r​e​n​z​p​e​n​d​l​e​r​-​u​n​d​-​b​e​t​r​i​e​be/