Grenz­land­krei­se erlas­sen All­ge­mein­ver­fü­gung – Pend­ler­qua­ran­tä­ne und mehr

Symbolbild Corona Mundschutz

Die Inzi­den­zen im Land­kreis Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge bewe­gen sich wei­ter­hin auf hohem Niveau. Aus die­sem Grund haben die Ver­ant­wort­li­chen nun im Abstim­mung mit dem Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge und allen Grenz­land­krei­sen ent­lang der Gren­ze zur Tsche­chi­schen Repu­blik neue Rege­lun­gen in Kraft gesetzt. Die ent­spre­chen­de All­ge­mein­ver­fü­gung, die im Land­kreis ab mor­gen (12.02.) gül­tig sein wird, umfasst neue Vor­schrif­ten für Grenz­gän­ger, Grenz­pend­ler und Betriebe.

1. Beschrän­kun­gen für Grenzgänger

Grenz­gän­ger, die aus einem Hoch­in­zi­denz­ge­biet (Tsche­chi­sche Repu­blik) mehr­mals die Woche täg­lich in den Land­kreis ein­pen­deln, dür­fen sich künf­tig nur noch auf direk­tem Weg zwi­schen dem Grenz­über­gang und ihrem Betrieb oder ihrer Stu­di­en- oder Aus­bil­dungs­stät­te bewe­gen. Ein­zi­ge Aus­nah­me ist der Weg zu einer der Test­sta­tio­nen. Der Stopp im Super­markt oder bei­spiels­wei­se auch pri­va­te Tref­fen im Land­kreis sind damit ab sofort nicht mehr erlaubt.

2. Beschrän­kun­gen für Grenzpendler

Auch Per­so­nen, die ihren Wohn­sitz im Land­kreis Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge und ihren Arbeits­platz in einem Hoch­in­zi­denz­ge­biet haben, sind ver­pflich­tet, sich nach jeder Ein­rei­se in den Land­kreis Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge auf direk­tem Weg in ihre Woh­nung zu bege­ben. Die­se dür­fen sie danach nur noch aus wirk­lich trif­ti­gen Grün­den (Ein­kauf, Arzt­be­such, etc.) verlassen.

3. Beschrän­kun­gen für Betriebe

Betrie­be, die nicht schon bis­her ein Schutz- und Hygie­ne­kon­zept erstel­len muss­ten (bei­spiels­wei­se Kli­ni­ken oder Pfle­ge­hei­me), und mehr als fünf Grenz­gän­ger beschäf­ti­gen, sind nun ver­pflich­tet, ein sol­ches aus­zu­ar­bei­ten und auf Ver­lan­gen den Behör­den vor­zu­le­gen. In den Betrie­ben selbst gel­ten zudem die Bestim­mun­gen der SARS-CoV-2-Arbeits­schutz-Ver­ord­nung, die unter ande­rem die Abstän­de zwi­schen den Arbeits­plät­zen oder auch das Tra­gen von FFP2-Mas­ken unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen regelt. Die regel­mä­ßi­gen Testun­gen der Grenz­gän­ger sind durch den Arbeit­ge­ber zu kon­trol­lie­ren und müs­sen vier Wochen zurück archi­viert wer­den. Posi­ti­ve Befun­de sind umge­hend dem Land­rats­amt zu mel­den und die betrof­fe­ne Per­son muss sich sofort in Qua­ran­tä­ne bege­ben. Die Testun­gen für die Mit­ar­bei­ter, die nicht unter Rege­lun­gen für Grenz­gän­ger fal­len, blei­ben frei­wil­lig, sind aber aus­drück­lich erwünscht und soll­ten min­de­stens ein­mal pro Woche, aber bes­ser noch in kür­ze­ren Inter­val­len erfolgen.

Die All­ge­mein­ver­fü­gung gilt zunächst bis zum 28. Februar.

„Ich begrü­ße es, dass alle Grenz­land­krei­se und das Mini­ste­ri­um hier an einem Strang zie­hen. Auf­grund der hohen Inzi­den­zen in unse­rem Nach­bar­land Tsche­chi­en ist das zu die­sem Zeit­punkt der rich­ti­ge Weg. Wir alle wol­len die Zahl der Infek­tio­nen sen­ken und damit Locke­run­gen mög­lich machen. Dazu sind in der aktu­el­len Situa­ti­on sol­che Ein­schnit­te nötig. Ich bin mir sicher, dass wir hier bei zahl­rei­chen Grenz­gän­gern und Grenz­pend­ler sowie bei sehr vie­len Unter­neh­men auf Ver­ständ­nis sto­ßen“, sagt Land­rat Peter Berek. „Wir alle wün­schen uns einen schnel­len Weg aus die­ser Pan­de­mie, dafür müs­sen wir in allen Berei­chen zusam­men­ar­bei­ten. Durch unse­re heu­ti­ge All­ge­mein­ver­fü­gung, die alle Regio­nen ent­lang der tsche­chi­schen Gren­ze erlas­sen, wer­den die Maß­nah­men des Bun­des und des Frei­staa­tes unter­stützt. Dar­über hin­aus lau­fen Gesprä­che zu näch­sten anste­hen­den Schritten.“