Coro­na aktu­ell: Bericht aus der Bay­ri­schen Kabi­netts­sit­zung vom 11. Febru­ar 2021

Symbolbild Corona Mundschutz

In der zwei­ten Wel­le der Coro­na-Pan­de­mie sind Deutsch­land und Bay­ern vor nega­ti­ven Ent­wick­lun­gen wie in ande­ren Staa­ten bis­lang ver­schont geblie­ben. Der Pan­de­mie­ver­lauf seit Herbst letz­ten Jah­res hat dabei gezeigt: Hier­für braucht es ent­schlos­se­nes staat­li­ches Han­deln und das umsich­ti­ge Ver­hal­ten der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Dank der brei­ten Unter­stüt­zung der Maß­nah­men durch die baye­ri­sche Bevöl­ke­rung ist viel erreicht wor­den. Eine Über­la­stung der Inten­siv­sta­tio­nen in den baye­ri­schen Kran­ken­häu­sern konn­te erfolg­reich ver­hin­dert wer­den. Nach­dem der expo­nen­ti­el­le Anstieg der Infek­tio­nen zunächst gebremst wur­de und die Infek­ti­ons­zah­len zu Jah­res­be­ginn auf hohem Niveau ver­blie­ben, ist mitt­ler­wei­le in wei­ten Tei­len Bay­erns ein bestän­di­ger Rück­gang an Neu­in­fek­tio­nen zu ver­zeich­nen. Auch bei der Inten­siv­bet­ten­be­le­gung gibt es eine leich­te Ent­la­stung. Der anstei­gen­de Impf­schutz für die beson­ders vul­ner­ablen Grup­pen führt hier zu einem wei­te­ren Rück­gang der Infek­tio­nen und Todes­fäl­le. Zugleich sol­len immer grö­ße­re Tei­le der Bevöl­ke­rung ein Impf­an­ge­bot erhalten.

Trotz die­ser Erfol­ge ist aber wei­ter Vor­sicht gebo­ten. Deut­lich anstecken­de­re Virus­mu­ta­tio­nen, aber auch zu vie­le Kon­takt­mög­lich­kei­ten kön­nen das Infek­ti­ons­ge­sche­hen jeder­zeit wie­der anfa­chen und eine drit­te Wel­le erzeu­gen. Die Rück­kehr eines expo­nen­ti­el­len Wachs­tums muss ver­hin­dert werden.

Die Staats­re­gie­rung setzt des­halb den bewähr­ten Kurs der Umsicht und Vor­sicht fort. Ange­sichts des der­zeit sta­bi­len Rück­gangs der Infek­ti­ons­zah­len kön­nen aber erste Öff­nungs­schrit­te vor allem bei Schu­len und der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung ein­ge­lei­tet wer­den. Ober­stes Ziel bleibt der Schutz der Gesund­heit und die Sta­bi­li­tät des Gesund­heits­sy­stems in Bayern.

Vor die­sem Hin­ter­grund unter­stützt der Mini­ster­rat die von der Bun­des­kanz­le­rin und den Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der am 10. Febru­ar 2021 beschlos­se­ne Ver­län­ge­rung der bun­des­wei­ten Lock­down-Maß­nah­men und betont, dass für alle wei­te­ren Öff­nungs­schrit­te der Grund­satz „Vor­sicht mit Per­spek­ti­ve“ gel­ten muss.

Die 11. Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung und die Ein­rei­se­qua­ran­tä­ne-Ver­ord­nung wer­den dem­entspre­chend jeweils bis zum Ablauf des 7. März 2021 ver­län­gert.

Dar­über hin­aus beschließt der Mini­ster­rat fol­gen­de wei­te­re Maßnahmen:

a. Die Aus­gangs­sper­re gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr für alle Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te, deren 7‑Ta­ges-Inzi­denz über 100 liegt. Für alle Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te, deren 7‑Ta­ges-Inzi­denz seit min­de­stens 7 Tagen unter 100 liegt, ent­fällt die Ausgangssperre.

b. Schu­len:
Ab 22. Febru­ar 2021 wird für die Jahr­gangs­stu­fen 1 bis 4 der Grund­schu­le und der För­der­schu­le sowie alle Abschluss­klas­sen Wech­sel­un­ter­richt oder Prä­senz­un­ter­richt mit Min­dest­ab­stand zuge­las­sen. Für die übri­gen Jahr­gangs­stu­fen und Schul­ar­ten ver­bleibt es wei­ter­hin bei Distanz­un­ter­richt. In Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer 7‑Ta­ges-Inzi­denz von über 100 fin­det in jedem Fall Distanz­un­ter­richt statt.
Es gel­ten kla­re Schutz- und Hygie­ne­vor­ga­ben. Hier­zu zählt ins­be­son­de­re die Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stands, die Beach­tung der Mas­ken­pflicht und der Lüf­tungs­kon­zep­te sowie ein ergän­zen­des Test- und Mas­ken­kon­zept. Für Lehr­kräf­te wird im Unter­richt eine Pflicht zum Tra­gen von medi­zi­ni­schen Mas­ken eingeführt.
Die beruf­li­che Aus‑, Fort- und Wei­ter­bil­dung sowie Erste-Hil­fe-Kur­se und die Aus­bil­dung von ehren­amt­li­chen Ange­hö­ri­gen der Feu­er­wehr, des Ret­tungs­dien­stes und des Tech­ni­schen Hilfs­werks wer­den ana­log behandelt.

c. Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen:
Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len wer­den ab 22. Febru­ar 2021 geöff­net. In Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer 7‑Ta­ges-Inzi­denz von über 100 blei­ben sie geschlossen.
Die Betreu­ung erfolgt dabei in festen Grup­pen (ein­ge­schränk­ter Regel­be­trieb). Es gel­ten kla­re Schutz- und Hygie­ne­vor­ga­ben ent­spre­chend dem Rah­men­hy­gie­ne­plan sowie ein ergän­zen­des Test- und Maskenkonzept.
Eltern, die ihre Kin­der wei­ter­hin zuhau­se betreu­en, erhal­ten im Febru­ar 2021 einen Bei­trags­er­satz, wenn die Not­be­treu­ung höch­stens 5 Tage bean­sprucht wurde.

d. Fahr­schu­len ein­schließ­lich der Fahr­schul­prü­fun­gen sind ab dem 22. Febru­ar 2021 unter Schutz­auf­la­gen wie­der zuge­las­sen. Sie bedür­fen insb. eines Schutz- und Hygie­ne­kon­zepts. Es besteht Mas­ken­pflicht und im Fahr­zeug FFP2-Maskenpflicht.

e. Fri­sö­re kön­nen unter Auf­la­gen zur Hygie­ne, zur Steue­rung des Zutritts mit Reser­vie­run­gen und einer FFP2-Mas­ken-Pflicht für Kun­den und Per­so­nal den Betrieb ab 1. März 2021 wie­der öffnen.

Test- und Mas­ken­kon­zept für Schu­len und Kinderbetreuungseinrichtungen

Zusätz­li­che Testun­gen sowie ein höhe­rer Schutz­stan­dard bei Mas­ken sind geeig­ne­te Maß­nah­men, um die Öff­nung von Schu­len und Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen sicher zu gestal­ten. Hier­zu haben die Staats­mi­ni­ste­ri­en für Gesund­heit und Pfle­ge, des Innern, für Sport und Inte­gra­ti­on, für Unter­richt und Kul­tus sowie für Fami­lie, Arbeit und Sozia­les ein Test­kon­zept für Schu­len, Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len und Heil­päd­ago­gi­sche Tages­stät­ten erar­bei­tet. Wesent­li­cher Bestand­teil die­ses Kon­zepts sind Selbst­tests. Sobald die­se zur Ver­fü­gung ste­hen, wird das Per­so­nal an Schu­len und Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen mit Selbst­tests für zwei frei­wil­li­ge Testun­gen pro Woche aus­ge­stat­tet wer­den. Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab 15 Jah­ren erhal­ten dann einen frei­wil­li­gen Selbst­test pro Woche. Bis zu die­sem Zeit­punkt erfol­gen im Rah­men der Baye­ri­schen Test­stra­te­gie regel­mä­ßi­ge Reihentestangebote.

Dem an staat­li­chen Schu­len, pri­va­ten För­der­schu­len, Schu­len für Kran­ke und schul­vor­be­rei­ten­den Ein­rich­tun­gen täti­gen Per­so­nal wer­den medi­zi­ni­sche Mas­ken („OP-Mas­ken“) unent­gelt­lich zur Ver­fü­gung gestellt.
Dem Per­so­nal in Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen wird emp­foh­len medi­zi­ni­sche Mas­ken zu ver­wen­den. Hier­zu stellt der Frei­staat als ein­ma­li­ge und frei­wil­li­ge Lei­stung Mas­ken für den Bedarf von 4 Wochen bereit (rund 3,2 Mio. Masken).
Schü­le­rin­nen und Schü­lern wird das Tra­gen von medi­zi­ni­schen Mas­ken empfohlen.

Unter­stüt­zungs­kon­zept für Kin­der und Jugendliche

Coro­na-beding­te Ein­schrän­kun­gen betref­fen beson­ders Kin­der und Jugend­li­che. Die­se kon­kre­ten Aus­wir­kun­gen sol­len unter­sucht und soweit mög­lich durch ergän­zen­de gesundheits‑, sozial‑, jugend- und bil­dungs­po­li­ti­sche Maß­nah­men auf­ge­fan­gen wer­den. Das Staats­mi­ni­ste­ri­um für Fami­lie, Arbeit und Sozia­les sowie das Staats­mi­ni­ste­ri­um für Unter­richt und Kul­tus wer­den in Abstim­mung mit den wei­te­ren fach­lich betrof­fe­nen Res­sorts ein Kon­zept erar­bei­ten, wie Kin­der und Jugend­li­che gezielt unter­stützt wer­den können.

Test­kon­zept Krankenhäuser

Bei der Ent­las­sung von Pati­en­ten aus Kran­ken­häu­sern gilt es im Inter­es­se des Infek­ti­ons­schut­zes, ins­be­son­de­re auch bei der (Rück-)Verlegung von Pati­en­ten in vul­nerable Ein­rich­tun­gen, nie­der­schwel­li­ge Test­an­ge­bo­te zu schaffen.

Die baye­ri­schen Kran­ken­häu­ser sol­len Pati­en­ten, die ent­las­sen oder ver­legt wer­den, zukünf­tig ver­stärkt über Coro­na-Test­mög­lich­kei­ten infor­mie­ren und für deren Bedeu­tung für die Infek­ti­ons­prä­ven­ti­on sen­si­bi­li­sie­ren. Für Pati­en­ten, die nach einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt in beson­ders gefähr­de­te Ein­rich­tun­gen wie Senio­ren- und Pfle­ge­hei­me oder in Ein­rich­tun­gen für Men­schen mit Behin­de­run­gen zurück­keh­ren, orga­ni­siert das Kran­ken­haus zusam­men mit der auf­neh­men­den Ein­rich­tung ein nie­der­schwel­li­ges Test­an­ge­bot mit Anti­gen-Schnell­tests. Letz­te­re Ver­pflich­tung besteht nur, wenn der Kran­ken­haus­auf­ent­halt min­de­stens fünf Kalen­der­ta­ge betra­gen hat.

Baye­ri­sche Impfkommission

Eine neue Baye­ri­sche Impf­kom­mis­si­on soll in Kür­ze am Kli­ni­kum der Uni­ver­si­tät Mün­chen (LMU) ange­sie­delt wer­den. Dort sind die not­wen­di­gen Fach­dis­zi­pli­nen auf höch­stem wis­sen­schaft­li­chen Niveau ange­sie­delt, um gege­be­nen­falls die medi­zi­nisch-fach­lich schwie­ri­gen Impf­ent­schei­dun­gen zu fällen.

Die Baye­ri­sche Impf­kom­mis­si­on soll – wie in der neu­en Coro­na­vi­rus-Impf­ver­ord­nung (Coro­na­ImpfV) des Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­ums vor­ge­se­hen – sach­ge­rech­te und medi­zi­nisch fun­dier­te Ein­zel­fall­ent­schei­dun­gen zur Impf-Prio­ri­sie­rung tref­fen. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die der Ansicht sind, ihre Erkran­kung sei in der Ver­ord­nung nicht ange­mes­sen abge­bil­det, kön­nen hier­zu einen Antrag stellen

Damit wird eine Lücke bei der Impf-Prio­ri­sie­rung geschlos­sen. Die Coro­na­vi­rus-Impf­ver­ord­nung benennt zwar zahl­rei­che Krank­heits­bil­der, die zu einer Imp­fung in der jewei­li­gen Prio­ri­sie­rungs­stu­fe berech­ti­gen. Die Auf­zäh­lung ist jedoch nicht abschlie­ßend. Da auch wei­te­re, teil­wei­se sel­te­ne Krank­hei­ten ein erhöh­tes Risi­ko für einen schwe­ren oder töd­li­chen Krank­heits­ver­lauf bei einer COVID-19-Erkran­kung ber­gen, bedarf es im Ein­zel­fall einer kon­kre­ten ärzt­li­chen Prü­fung. Die Baye­ri­sche Impf­kom­mis­si­on wird dann für bis­her nicht prio­ri­sier­te Berech­tig­te ein ärzt­li­ches Attest erstel­len, mit dem sie sich zur Imp­fung anmel­den können.

Die Kom­mis­si­on besteht aus drei Ärz­ten, einer Juri­stin und eine Ver­tre­te­rin aus dem Bereich der Ethik. Sie wer­den von einer Geschäfts­stel­le mit fünf Mit­ar­bei­tern unter­stützt. Der Ein­satz der Impf­kom­mis­si­on ist zunächst bis Ende Sep­tem­ber befri­stet. Über die Arbeit und die Auf­ga­ben der neu­en Kom­mis­si­on wird eine Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne aufklären.