Tipps & Tricks: Flir­ten ohne Hindernisse

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Dar­auf soll­ten Ver­brau­cher bei Dating-Platt­for­men achten

Nicht erst seit Coro­na erfreu­en sich Online-Dating-Platt­for­men gro­ßer Beliebt­heit. Poten­zi­el­le Part­ner ken­nen zu ler­nen, ist in der ana­lo­gen Welt nicht mehr ohne wei­te­res mög­lich. Vie­le Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher grei­fen daher auf Ange­bo­te aus dem Inter­net zurück. Bei der Online-Part­ner­su­che gibt es eini­ge Din­ge zu beach­ten. „Gera­de vor dem Valen­tins­tag wer­ben vie­le Dating-Por­ta­le mit gün­sti­gen Pro­be­a­bos,“ sagt Tat­ja­na Halm, Juri­stin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Oft ver­län­gern sich die­se auto­ma­tisch um sechs oder gleich zwölf Mona­te und das zu einem höhe­ren Preis.“ Des­halb rät die Ver­brau­cher­schüt­ze­rin, vor dem Benut­zen der Online-Por­ta­le, die Bedin­gun­gen genau zu prüfen.

Gefällt Ver­brau­chern das Ange­bot auf der Platt­form nicht, besteht die Mög­lich­keit, den Ver­trag inner­halb von zwei Wochen zu wider­ru­fen. Für erbrach­te Dienst­lei­stun­gen kön­nen die Por­ta­le einen Ersatz ver­lan­gen. Die­ser darf jedoch laut einer Ent­schei­dung des Euro­päi­schen Gerichts­hof (Az.: C‑641/19) nur antei­lig für die genutz­ten Tage erho­ben wer­den. „In der Ver­gan­gen­heit hat­ten Dating-Platt­for­men häu­fig fast den gesam­ten Betrag ein­ge­for­dert“, so Tat­ja­na Halm.

Wer Ärger mit einem Dating-Por­tal hat, kann sich an die Bera­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern wen­den. Infor­ma­tio­nen dazu sind auf www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de zu fin­den. All­ge­mei­ne Aus­künf­te zu Ver­brau­cher­fra­gen gibt es am Ser­vice­te­le­fon der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern unter (089) 55 27 94–0. Unter www​.muster​fest​stel​lungs​kla​gen​.de/​p​a​r​t​n​e​r​v​e​r​m​i​t​t​l​ung kön­nen Betrof­fe­ne außer­dem über­prü­fen, ob sich ihr Fall für eine Muster­fest­stel­lungs­kla­ge des Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­ban­des eignet.