MdB Emmi Zeul­ner: „Ein­zel­fall-Prio­ri­sie­rung wich­ti­ger Schritt bei der Impfreihenfolge“

Emmi Zeulner, MdB
Emmi Zeulner, MdB

Neue Coro­na-Impf­ver­ord­nung verkündet

In die­ser Woche wur­de die neue Coro­na-Impf­ver­ord­nung des Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­ums ver­kün­det. Kern­stück der Ände­run­gen war eine Erwei­te­rung der­je­ni­gen Grup­pen, die prio­ri­tär geimpft wer­den kön­nen. In der davor gel­ten­den Fas­sung der Impf­ver­ord­nung wur­de vor allem das Alter als aus­schlag­ge­ben­der Fak­tor her­an­ge­zo­gen. Wis­sen­schaft­li­che Grund­la­ge für die­se Ent­schei­dung war die Emp­feh­lung der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STI­KO), die gemein­sam mit Exper­tin­nen und Exper­ten der Natio­na­len Aka­de­mie der Wis­sen­schaf­ten Leo­pol­di­na und des Deut­schen Ethik­ra­tes Kri­te­ri­en für eine Prio­ri­sie­rung von COVID-19-Impf­stof­fen vor­ge­schla­gen hat­te. Die STI­KO hat­te ihre Emp­feh­lun­gen sowohl am 8. Janu­ar 2021 und auch noch­mal am 29. Janu­ar 2021 im Lich­te der wei­te­ren Ent­wick­lun­gen und Impf­stoff-Zulas­sun­gen aktua­li­siert. Dar­an ori­en­tiert sich die jet­zi­ge Verordnung.

Die­sen Schritt begrüßt die hei­mi­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Emmi Zeul­ner (Kulm­bach-Lich­ten­fels-Bam­berg Land) sehr. „Wir ler­nen auch bei den Imp­fun­gen jeden Tag dazu und des­we­gen ist es so wich­tig, dass wir auch bereit sind Ver­ord­nun­gen anzu­pas­sen, wenn wir mer­ken, dass etwas nicht passt.“ Als Gesund­heits­po­li­ti­ke­rin hat­te sie sich auch gegen­über dem Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ster Jens Spahn immer wie­der dahin­ge­hend geäu­ßert, dass man noch spe­zi­el­ler auf Pati­en­ten­grup­pen ein­ge­hen müs­se die auf­grund des jün­ge­ren Alters durch das „Raster“ der Impf­rei­hen­fol­ge fal­len, aber den­noch durch ihre Krank­heit beson­ders gefähr­det sind. „Eine 47- jäh­ri­ge Pati­en­tin mit Mus­kel­dys­tro­phie, deren Atem­mus­ku­la­tur auf­grund die­ser Krank­heit stark ein­ge­schränkt ist und die unter chro­ni­schen Atem­stö­run­gen lei­det, konn­te vor­her – trotz ärzt­li­chem Attest – nicht vor­ran­gig geimpft wer­den. Das wur­de jetzt ange­passt und zeigt, wie wich­tig die­se Ände­rung ist“, erklärt Emmi Zeul­ner. „Die Anpas­sung der Prio­ri­tä­ten­grup­pen ermög­licht es, dass Per­so­nen, bei denen nach indi­vi­du­el­ler ärzt­li­cher Beur­tei­lung auf­grund beson­de­rer Umstän­de im Ein­zel­fall ein sehr hohes oder hohes Risi­ko für einen schwe­ren oder töd­li­chen Krank­heits­ver­lauf nach einer Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus besteht, prio­ri­tär geimpft wer­den kön­nen. Die­se Ein­zel­fall­ent­schei­dung ist gera­de auch für vie­le jün­ge­re Schwer­kran­ke eine gro­ße Chance.“

Doch die Abge­ord­ne­te betont auch, dass auch sie selbst­ver­ständ­lich noch deut­li­chen Ver­bes­se­rungs­be­darf bei den Imp­fun­gen an sich sieht: „Ja, wir müs­sen beim The­ma Imp­fen noch nach­steu­ern und es bleibt eine gro­ße Her­aus­for­de­rung. Aber gera­de des­we­gen dür­fen wir nicht nach­las­sen und müs­sen das System wei­ter im Sin­ne derer ver­bes­sern, die sich imp­fen las­sen möch­ten bzw. auf die Imp­fung ange­wie­sen sind. Wir brau­chen daher zeit­na­he Lösun­gen, um die Impf­stra­te­gie wir­kungs­voll umzu­set­zen und anzu­pas­sen. Die neue Impf­ver­ord­nung ist ein guter Schritt in die­sem Sinne.“

Abschlie­ßen­de Zusatzinformation:

Ein Anspruch auf eine Schutz­imp­fung gegen das Coro­na­vi­rus besteht somit nach der neu­en Impf­ver­ord­nung prio­ri­tär für Per­so­nen, die auf­grund ihres Alters oder Gesund­heits­zu­stan­des ein signi­fi­kant erhöh­tes Risi­ko für einen schwe­ren oder töd­li­chen Krank­heits­ver­lauf haben, sowie für Per­so­nen, die sol­che Per­so­nen behan­deln, betreu­en oder pfle­gen. Als wei­te­re prio­ri­tär zu imp­fen­de Per­so­nen­grup­pe haben ins­be­son­de­re die­je­ni­gen Per­so­nen einen Anspruch auf eine Schutz­imp­fung gegen das Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2, die beruf­lich einem sehr hohen Expo­si­ti­ons­ri­si­ko aus­ge­setzt sind und jene, die in zen­tra­len Berei­chen der Daseins­vor­sor­ge und für die Auf­recht­erhal­tung zen­tra­ler staat­li­cher Funk­tio­nen eine Schlüs­sel­stel­lung besitzen