Poli­zei­be­richt Kulm­bach vom 04.02.2021

Symbolbild Polizei

KULM­BACH. Nach einem Bezie­hungs­streit mit sei­ner Freun­din unmit­tel­bar vor dem Kulm­ba­cher Poli­zei­ge­bäu­de muss­te ein jun­ger Kulm­ba­cher den direk­ten Weg in die Justiz­voll­zugs­an­stalt antreten.

Aus einem nicht bekann­ten Grund hat­te das bereits amts­be­kann­te Pär­chen am Diens­tag­mit­tag offen­sicht­lich vor die Poli­zei In Kulm­bach auf­zu­su­chen. Bei die­sem Vor­ha­ben gerie­ten die Bei­den an der Ein­gangs­tür des Gebäu­des jedoch laut­stark in Streit. Durch die Schreie wur­den die Poli­zi­sten im Inne­ren des Gebäu­des auf das Paar auf­merk­sam und konn­ten Bei­de sogleich iden­ti­fi­zie­ren. Die Aus­ein­an­der­set­zung konn­te schnell berei­nigt wer­den. Wie es der Zufall aber so will, war auch am glei­chen Tag ein Haft­be­fehl für den 30-Jäh­ri­gen bei der Poli­zei hereingeflattert.

Die Poli­zi­sten nah­men den Mann fest und ver­brach­ten ihn in die näch­ste Justiz­voll­zugs­an­stalt. Dass die Poli­zei sei­ne Bezie­hungs­pro­ble­me auf die­se Art und Wei­se löste, damit hat­te der Fest­ge­nom­me­ne wahr­schein­lich nicht gerechnet.

KULM­BACH. Am frü­hen Abend ver­stän­dig­te ein 25-jäh­ri­ger die PI Kulm­bach, da die­ser Pro­ble­me mit sei­ner Frau habe. Beim Ein­tref­fen der Strei­fe haben sich die Streit­häh­ne bereits getrennt. Bei der Abklä­rung des Sach­ver­hal­tes konn­te in der Woh­nung dann eine gerin­ge Men­ge Mari­hua­na auf­ge­fun­den wer­den. Den Streit­hahn erwar­tet nun eine Anzei­ge wegen des Ver­sto­ßes nach dem Betäubungsmittelgesetzes.

KULM­BACH. Bei Rou­ti­ne­kon­trol­len konn­te die Poli­zei Kulm­bach am Mitt­woch zwei Trun­ken­heits­fahr­ten fest­stel­len und been­den. Am Mor­gen wur­de eine 64-jäh­ri­ge Kulm­ba­che­rin ange­hal­ten und kon­trol­liert. Der Alko­hol­ge­ruch, wel­cher den Beam­ten ent­ge­gen­schlug, wur­de bei einem Test mit einem Wert von 0,54 Pro­mil­le bestä­tigt. In der Nacht zum Don­ners­tag wur­de dann ein 40-jäh­ri­ger Kulm­ba­cher aus dem Ver­kehr gezo­gen. Auch hier stell­ten die Beam­ten Alko­hol­ge­ruch fest. Der Fah­rer brach­te es auf einen Wert von 0,5 Pro­mil­le. Bei­de Per­so­nen erwar­tet nun ein Buß­geld in Höhe von 500 € sowie ein ein­mo­na­ti­ges Fahrverbot.