Erst­in­stanz­li­che Straf­ver­fah­ren am Land­ge­richt Bam­berg in der 6. Kalen­der­wo­che 2021

Symbolbild Justiz

In der 6. Kalen­der­wo­che 2021 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 59-jäh­ri­gen G. wegen ver­such­ten Tot­schlags und vor­sätz­li­cher Kör­per­ver­let­zung am 10.02.2021, 09:00 Uhr, vor der 2. Straf­kam­mer als Schwur­ge­richt (Az. 22 Ks 1107 Js 10535/20).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, in der gemein­sam mit sei­nem Sohn und sei­ner von ihm getrennt leben­den Ehe­frau sowie deren bei­den Töch­tern bewohn­ten Woh­nung in Bam­berg, am Abend des 14.07.2020 auf­grund eines von ihm miss­bil­lig­ten Besuchs des Freun­des einer der Stief­töch­ter, die­se zunächst gegen die Bal­kon­brü­stung gesto­ßen und dabei geäu­ßert zu haben, dass er sie vom Bal­kon wer­fen werde.

Nur auf­grund des Ein­grei­fens durch die Ehe­frau sowie der zwei­ten Stief­toch­ter soll der Ange­klag­te von wei­te­ren Hand­lun­gen kurz abge­hal­ten wor­den sein.

In der Fol­ge soll der Ange­klag­te ver­sucht haben die Stief­toch­ter und deren Freund vom Bal­kon in die Woh­nung zu zie­hen, wobei sich ein Geran­gel zwi­schen den Betei­lig­ten ent­wickelt haben soll, im Rah­men des­sen der Ange­klag­te den Freund der Stief­toch­ter mit des­sen rech­ter Hand gegen den Tür­stock der Bal­kon­tü­re gesto­ßen und die­ser hier­durch eine Hand­kno­chen­frak­tur erlit­ten haben soll.

Anschlie­ßend soll der Ange­klag­te in die Küche gegan­gen sein, sich mit einem Flei­scher­beil bewaff­net und ver­sucht haben, damit auf den Kopf der Stief­toch­ter ein­zu­schla­gen. Die Ehe­frau des Ange­klag­ten soll ihm dabei in den Schlag­arm gegrif­fen und hier­durch ver­hin­dert haben, dass er die Stief­toch­ter trifft. Auf­grund der laut­star­ken Aus­ein­an­der­set­zung soll auch der Sohn des Ange­klag­ten hin­zu­ge­kom­men und ihn bis zum Ein­tref­fen der zwi­schen­zeit­lich ver­stän­dig­ten Poli­zei von wei­te­ren Angrif­fen abge­hal­ten haben.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 11.02.2021, 23.02.2021, jeweils 09:00 Uhr

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 41-jäh­ri­gen C. wegen bewaff­ne­tem uner­laub­ten Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge und ande­ren Delik­ten am 10.02.2021, 09:00 Uhr, vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 33 KLs 2101 Js 18065/20).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, im Zeit­raum April bis Mai 2020 in Elt­mann, bei neun Gele­gen­hei­ten ver­schie­de­ne Betäu­bungs­mit­tel in klei­ne­ren Men­gen (25 Ecsta­sy Tablet­ten, 10 Gramm Amphet­amin, 10 Gramm Mari­hua­na) gewinn­brin­gend wei­ter­ver­äu­ßert zu haben.

Wei­ter liegt dem Ange­klag­ten zur Last, bei zwei Gele­gen­hei­ten im Zeit­raum August bis Sep­tem­ber 2020 in Zeil am Main jeweils 100 Gramm Mari­hua­na zum Preis von je 900,00 Euro zum anschlie­ßen­den gewinn­brin­gen­den Wei­ter­ver­kauf erwor­ben zu haben.

Mit­te Dezem­ber 2020 soll der Ange­klag­te in einem Neben­raum sei­ner Woh­nung in Elt­mann etwa 80 Gramm Mari­hua­na, ver­kaufs­fer­tig por­tio­niert in zehn Druck­ver­schluss­tüt­chen, sowie knapp 8 Gramm Metham­phet­amin zum zeit­na­hen gewinn­brin­gen­den Wei­ter­ver­kauf gela­gert haben. In unmit­tel­ba­rer Nähe zu den Betäu­bungs­mit­teln soll der Ange­klag­te griff­be­reit ein Klapp­mes­ser mit einer Klin­gen­län­ge von 7 cm auf­be­wahrt haben, um die­ses gege­be­nen­falls im Rah­men von Betäu­bungs­mit­tel­ge­schäf­ten ein­set­zen zu kön­nen. Das Rausch­gift soll der Ange­klag­te am Abend zuvor von zwei ver­schie­de­nen Ver­käu­fern in Zeil am Main erwor­ben haben.


Bezüg­lich son­sti­ger Fort­set­zungs­ter­mi­ne von bereits frü­her begon­ne­nen erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Bam­berg wird auf die frü­he­ren Mit­tei­lun­gen verwiesen.

Orga­ni­sa­to­ri­scher Hin­weis: Der­zeit fin­den auf­grund der „Coro­na-Kri­se“ stren­ge Ein­gangs­kon­trol­len statt. Bei Betre­ten des Gerichts­ge­bäu­des ist eine Selbst­aus­kunft zu COVID- 19 auszufüllen.

Das Selbst­aus­kunfts­form­blatt fin­det sich unter fol­gen­dem Link: https://​www​.justiz​.bay​ern​.de/​g​e​r​i​c​h​t​e​-​u​n​d​b​e​h​o​e​r​d​e​n​/​o​b​e​r​l​a​n​d​e​s​g​e​r​i​c​h​t​e​/​b​a​m​b​e​rg/

Aus Zeit­er­spar­nis­grün­den kann die­ses im Vor­feld schon aus­ge­druckt, aus­ge­füllt und mit­ge­bracht werden.