DEHO­GA Bay­ern infor­miert: Umsatz­steu­er­re­du­zie­rung auf Spei­sen bis Ende 2022 verlängert

„Redu­zier­te Umsatz­steu­er ist enorm wich­tig, um Gast­ge­wer­be nach­hal­tig zu sichern“

Als „wei­te­ren Schritt auf dem Weg zur Ent­fri­stung des redu­zier­ten Umsatz­steu­er­sat­zes auf Spei­sen“, kom­men­tiert Ange­la Insel­kam­mer, Prä­si­den­tin des Baye­ri­schen Hotel- und Gast­stät­ten­ver­ban­des DEHO­GA Bay­ern das Ergeb­nis des Koali­ti­ons­aus­schus­ses. Die­ser hat ver­gan­ge­ne Nacht beschlos­sen, die auf ein Jahr befri­ste­te Redu­zie­rung der Umsatz­steu­er in der Gastro­no­mie für Spei­sen bis 31.12.2022 zu ver­län­gern. Insel­kam­mer wei­ter: „Die Ver­län­ge­rung bis Ende 2022 ist enorm wich­tig, um das Gast­ge­wer­be nach­hal­tig zu sichern. Zugleich ist es ein mut­ma­chen­des Signal und Moti­va­ti­on für die Unter­neh­mer, ihre Betrie­be fort­zu­füh­ren. Auch für die Beschäf­tig­ten, die zuneh­mend bezwei­feln, ob ihr Arbeit­ge­ber die Kri­se über­le­ben wird und sich ander­wei­tig ori­en­tie­ren, war es die rich­ti­ge Bot­schaft zum rech­ten Zeitpunkt.“

Zugleich spricht Insel­kam­mer Dank aus: „Unser Dank gilt dem Baye­ri­schen Mini­ster­prä­si­den­ten Mar­kus Söder und der CSU, ohne den die­ser wich­ti­ge Mei­len­stein für über 40.000 gast­ge­werb­li­che Betrie­be mit 447.000 Erwerbs­tä­ti­gen allein in Bay­ern über­haupt nicht zustan­de gekom­men wäre. Insel­kam­mer: „Auch die­ser Beschluss trägt dazu bei, unse­re Betrie­be in die Lage zu ver­set­zen, wirt­schaft­lich über­le­ben zu kön­nen und dadurch hun­dert­tau­sen­de an Arbeits­plät­ze zu sichern, sobald es wie­der los­geht.“ Dies gilt umso mehr, da die Bran­che nicht auf­grund indi­vi­du­el­ler Feh­ler Umsatz­ein­brü­che zu ver­zeich­nen hat, son­dern die Betrie­be geschlos­sen wur­den, um die Bewe­gungs­frei­heit der Bevöl­ke­rung ein­zu­schrän­ken. Wie wich­tig die Umsatz­steu­er­re­du­zie­rung ist, zei­gen auch die Ergeb­nis­se einer Umfra­ge, an der rund 1.400 gast­ge­werb­li­che Betrie­be in Bay­ern teil­ge­nom­men haben. Dem­nach sehen über 74 Pro­zent ihren Betrieb durch die Coro­na-Kri­se in sei­ner Exi­stenz gefähr­det, 24 den­ken bereits kon­kret über eine Betriebs­aus­ga­be nach. Durch die Ver­län­ge­rung des redu­zier­ten Umsatz­steu­er­sat­zes wer­den die Unter­neh­men in die Lage ver­setzt, nach einer Öff­nung wie­der Ver­lu­ste aus­zu­glei­chen, Schul­den zu til­gen, gestun­de­te Bei­trä­ge zu beglei­chen, Rück­la­gen auf­zu­bau­en und wie­der in eine Alters­vor­sor­ge, die oft­mals im Rah­men des Über­le­bens­kamp­fes auf­ge­löst wer­den muss­te, zu investieren.

Zudem bedeu­tet jede Inve­sti­ti­on in einen Betrieb die Siche­rung von Arbeits­plät­zen. Aus die­sem Grund wird es auch kei­ne Preis­re­du­zie­run­gen geben kön­nen, die­se hat­te die Bran­che auch nie ver­spro­chen. Im Gegen­teil: Es wur­de immer dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Betrie­be die zwölf Pro­zent­punk­te zur Stär­kung der Gastro­no­mie bei ihrem Über­le­bens­kampf benö­ti­gen. Wir kämp­fen wei­ter für eine Ent­fri­stung auch nach 2022 und einen Ein­be­zug von Geträn­ken. Denn ins­be­son­de­re die geträn­ke­ge­präg­te Gastro­no­mie ist von der Pan­de­mie beson­ders gebeutelt.