Corona-Regeln für Deponie und Wertstoffhöfe im Landkreis Forchheim

Um den Betrieb der Deponie Gosberg und der kommunalen Wertstoffhöfe auch in der „Zweiten Welle“ der Corona-Pandemie uneingeschränkt durchzuführen, bitten wir Sie ab sofort um Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Regeln:

Gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Robert-Koch-Instituts (RKI) bitten wir um strikte Einhaltung der Hygienevorschriften, insbesondere

  • Niesen und Husten in die Armbeuge oder in Einmaltaschentücher mit anschließender Entsorgung des Taschentuches und folgender Handhygiene.
  • Einhaltung eines Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen und zu unserem Personal.
  • Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer gleichwertigen Maske für Besucher, Nutzer und Anlieferer auf dem gesamten Betriebsgelände, sofern der
  • Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen und zu unserem Personal nicht eingehalten werden kann.

§ 1 Abs. 2 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend.

Sollten Sie persönlichen Kontakt zu einer mit Coronavirus (SARS-CoV-2) infizierten Person gehabt haben, bitten wir Sie, aus Vorsorgegründen für 14 Tage unsere Betriebsgelände nicht zu betreten. Ebenfalls bitten wir Sie, unsere Betriebsgelände nur zu betreten, wenn Sie keine einschlägigen Symptome (wie z.B. Husten, Fieber, …) aufzeigen.

Bitte haben Sie Verständnis. Diese Regelungen dienen der Eindämmung und Unterbrechung bzw. Verlangsamung der Ausbreitungsmöglichkeiten des Coronavirus (SARS-CoV-2) und zur Vorbeugung und Erhaltung unser aller Gesundheit.